Freier Handelsvertreter

freiberuflicher Verkäufer

Unterrichtsfreiheit (freie Gestaltung der Tätigkeit und freie Festlegung der Arbeitszeit). Der Handelsvertreter gehört nicht zu den freien Berufen (Freiberufler). Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "freiberuflichen Handelsvertretern" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen. Gerne beraten Sie unsere Berater und Handelsvertreter in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg. Viele übersetzte Beispielsätze mit "freie Handelsvertreter" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen.

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Die Vertriebsmitarbeiter

Von wem ist der Außendienstmitarbeiter? Ein Handelsvertreter ist ein freiberuflicher Händler, der dauerhaft für einen anderen Unternehmer und Vermittler arbeitet oder auf dessen Kosten Transaktionen tätigt, § 84 Abs. 1 HGB. Hierdurch wird der Handelsvertreter vom Händler (z.B. Großhändler), der im eigenen Auftrag und auf eigene Kosten agiert, sowie vom Provisionsvertreter, der auch für Dritte, aber im eigenen Auftrag agiert, unterschieden.

Im Gegensatz zu einem angestellten Reisenden sind Sie als Handelsvertreter selbstständig, im Gegensatz zu einem Makler, der von Zeit zu Zeit für unterschiedliche Unternehmen einkauft. Es können aber auch die unterschiedlichen Vertriebskanäle (z.B. Handelsvermittlung und Eigengeschäft) miteinander verbunden werden. Sie als selbstständiger Handelsvertreter können Ihre Tätigkeiten grundsätzlich selbst organisieren und Ihre Arbeitszeiten selbst mitbestimmen.

Für den Beruf des Handelsvertreters gibt es keinen vorgegebenen Karriereweg. Was für eine Art von Handelsvermittlung gibt es? Sie dürfen als Einzelunternehmer nur für dieses eine Betrieb arbeiten. Im Regelfall bietet dieses Untenehmen eine so vielfältige Produktpalette, dass Sie optimal genutzt werden. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten dürfen Sie keine Konkurrenzprodukte darstellen (Wettbewerbsverbot).

Sie sind ein Distriktvertreter, wenn Ihnen vom Arbeitgeber ein bestimmtes Gebiet oder eine bestimmte Kundengruppe zuweist. Alleiniger Vertreter ist ein Bezirksbeauftragter, dem sein Betrieb zudem einen verstärkten Schutz der Kunden gewährt. Sie haben als Alleinvertretung das Recht, dass das von Ihnen repräsentierte Institut nicht in Ihrem Distrikt selbst oder durch andere Vertreter auftritt.

Anmerkung: Eine solche Exklusivvertretung muss im Gesellschaftsvertrag klar angegeben werden. Sie sind ein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB)? Anmerkung: Seit dem 1. Juli 1998 bringt das Handelsgesetz Innovationen im Handels- und Gesellschaftsrecht: Nach 1 der Neufassung des Handelsgesetzbuches ist jeder Unternehmer ein Unternehmer, es sei denn, sein Betrieb benötigt keinen kaufmännischen Handel.

Als Handelsvertreter heißt das für Sie, dass Sie im Grunde ein Händler sind und die einschlägigen Bestimmungen einhalten müssen, wenn Ihr Unternehmen nicht so klein ist, dass es keine kommerziellen Möglichkeiten, vor allem keine kaufmännischen Abrechnungen, benötigt. Sind Sie kein Gewerbetreibender, können Sie sich jedoch gemäß 2 HGB in das Firmenbuch einschreiben.

Sie sind dann einem Gewerbetreibenden im Sinne des § 1 HGB gleichgestellt. Entscheiden Sie sich für die Gesellschaftsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Ihre Handelsagentur, so handelt es sich um einen Vollkaufmann aufgrund der Gesellschaftsform gemäß § 6 HGB. Sie sind als Unternehmer nach § 29 HGB zur Eintragung in das Firmenbuch verpflichtend. Fantasiebezeichnungen (z.B. Topsell) sind nun ebenso erlaubt wie Fach- und Personalunternehmen (z.B. W. Hansen Handelsvertretung).

Sie haben nicht die notwendige Eigenständigkeit, um das Untenehmen auf der Basis des Unternehmens anpassbar zu machen. Sie müssen einen Verweis auf die Gesellschaftsform (z.B. GbR, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GbR, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mbH, K.G.) oder Ihre Handelsbezeichnung (Vollkaufmann, e. K.) haben. Firmenname, Gesellschaftsform, Sitz Ihrer Zweigniederlassung, Firmenbuchgericht und Firmenbuchnummer müssen auf Ihren geschäftlichen Schreiben vermerkt sein, sofern diese an einen bestimmten Adressaten gehen.

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Regelungen für Handelsvertreter finden ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Stellung Anwendung, § 84 Abs. 4 HGB. Die Interessen des von Ihnen repräsentierten Betriebes, wie z.B. der Kundendienst, müssen Sie immer im Auge behalten. Die von Ihnen vertretene Firma müssen Sie über Ihre geschäftlichen Transaktionen und Vertragsbrüche unterrichten.

Auch wenn dies nicht explizit im Auftrag vorgesehen ist, dürfen Sie nicht für ein konkurrierendes Geschäft in der Branche Ihres repräsentierten Betriebes mitarbeiten. Sie dürfen nur solche Konkurrenzprodukte verkaufen, die nicht in Konkurrenz zu den von Ihnen repräsentierten Gesellschaften sind. Ausnahmeregelungen sind nur möglich, wenn sie im Auftrag explizit festgelegt sind, d.h. beide beteiligten Gesellschaften müssen einwilligen.

Hinweis: Zusätzlich kann im Vertrag auch ein Ausdehnungsverbot für Ersatzprodukte festgelegt werden, z.B. sollten Sie als Butterverkäufer nicht zugleich die Wettbewerbsmargarine mitvertreten. Weitergehende Verpflichtungen können z. B. die Verpflichtung zur Lagerhaltung oder zur Kundenbetreuung sein. Die Firma muss Ihnen für jede Transaktion, die Sie vermitteln, eine Kommission auszahlen.

Die Gesellschaft muss Ihnen alle für die Erfüllung Ihrer Aufgaben notwendigen Nachweise vorlegen. Sie müssen über die Akzeptanz oder Zurückweisung der von Ihnen ausgehandelten Transaktionen, über Veränderungen der Produktepalette oder des Vertriebssystems sowie über die anstehende Einstellung, den Verkauf oder die Fusion von Geschäften sofort informiert werden. Eine Konkurrenzklausel liegt für den Auftragnehmer nur dann vor, wenn sie vertragsgemäß oder Bezirks- oder Verbraucherschutzvereinbarung ist.

Der Handelsvertreter erhält als übliches Entgelt die Kommission ("Provision") (§ 87 HGB). Er wird erst dann erwirtschaftet, wenn das von Ihnen repräsentierte Institut das Maklergeschäft durchführt. In der Regel beauftragen wir nur Transaktionen, die auf Ihre Tätigkeit zurueckgehen. Dazu gehören auch Folgeaufträge von Neukunden, die Sie für das Untenehmen gewonnen haben.

Sie müssen jedoch von der selben Sorte sein. Für den Distriktvertreter (siehe oben) gibt es eine Besonderheit: Als Distriktvertreter haben Sie Anspruch auf eine Provision für alle Transaktionen, die der Entrepreneur in Ihrem Distrikt oder mit Ihrem Klientel abgeschlossen hat, auch wenn diese ohne Ihre Teilnahme abgeschlossen wurden. Der Provisionsbetrag ist vertragsgemäß festgelegt, im Übrigen gelten die üblichen Sätze nach § 87 b HGB.

Der Handelsvertreter hat bei Kündigung des Geschäftsbesorgungsverhältnisses Anspruch auf eine Entschädigung nach § 89 b HGB. Als Handelsvertreter in Frankfurt am Main beim Finanzamt, Paulsplatz 9, Tel. Prinzipiell bedarf der zwischen Ihnen und dem von Ihnen vertretenen Betrieb geschlossene Kaufvertrag keiner besonderen Ausgestaltung. Wirtschaftverband der Händlervertretungen Hessen - Thüringen (CDH) e. V. - Bundesverband:

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