Ordentliche Kündigung

Gewöhnliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Vereinfachte Erklärung mit Beispiel für den Begriff ordentliche Kündigung durch die Spezialisten für Vertragsthemen, Fristen, Kündigungen und Rechtsfolgen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer haben ein Kündigungsrecht. Der Grundsatz der Kündigungsfreiheit hat Vorrang.

Laufzeit: Recht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung) auf Zeit.

Laufzeit: Recht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung) auf Zeit. Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen (befristeter Arbeitsvertrag) ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn der Einzelvertrag oder der geltende Kollektivvertrag abgeschlossen ist (§ 15 TzBfG). Die ordentliche Kündigung kann aus betrieblichen, persönlichen und verhaltensbedingten Gründen stattfinden (betriebsbedingte Kündigung, persönliche Kündigung, Verhaltenskündigung).

Die ordentliche Kündigung durch den Unternehmer erfordert nur dann keinen objektiven Grund, wenn das Beschäftigungsverhältnis noch nicht vor Kündigung geschützt ist oder als Kleinunternehmen nicht von Anfang an geschützt ist. Die ordentliche Kündigung ist an die Beachtung gewisser Zeiträume ( "Kündigungsfristen") geknüpft. Erfolgt eine ordentliche Kündigung mit einer kürzer als der vorgesehene Zeitraum, so ist sie zum nächstmöglichen Termin erfolgt.

Eine ordentliche Kündigung ist durch Tarifverträge oft völlig auszuschließen. Die außerordentliche Kündigung wird dadurch nicht berührt.

Gewöhnliche Kündigung - Begriffsbestimmung & Wissenswertes

Eine ordentliche Kündigung ist die unilaterale Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses durch den Dienstgeber oder den Dienstnehmer. Anders als bei einer ausserordentlichen und kündigungsfreien Kündigung wird die entsprechende Frist eingehalten. Die Anforderungen an Mitarbeiter und Auftraggeber sind unterschiedlich. Ersteres hat die Moeglichkeit, ohne Angaben von Gruenden zu kuendigen.

Kündigt ein Unternehmer regelmäßig, muss er in der Regel einen triftigen Anlass dafür anführen. Bei befristeten Arbeitsverträgen sind betriebsbedingte Kuendigungen oft ausgeschlossen. Will ein Mitarbeiter fristgerecht benachrichtigen, so kann er dies ohne Begründung tun. So ist er zum Beispiel nicht dazu gezwungen, seinem Auftraggeber zu sagen, dass er mit seinem Lohn nicht übereinstimmt und einen besser entlohnten Arbeitsplatz sucht.

In jedem Falle sind die geltenden Fristen einzuhalten. Darüber hinaus ist eine Stornierung schriftlich erwünscht. Eine mündliche "Ich kündige" ist nicht genug. Grundvoraussetzung für eine ordentliche Kündigung ist in der Regel ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern müssen Unternehmen eine Vielzahl von Vorschriften einhalten, wenn sie kündigen wollen.

Das Kündigungsschutzrecht gilt in den meisten Ländern. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass das Untenehmen mehr als zehn Beschäftigte hat und der betroffene Beschäftigte seit mehr als sechs Monaten ununterbrochen im Untenehmen ist (Wartezeit). Wenn beides der Fall ist, muss der Auftraggeber Kündigungsgründe nennen, die einer der nachfolgenden Gruppen entsprechen:

Betrieblich: Es bestehen dringliche operative Anforderungen, die eine Kündigung erforderlich machen. Personenbezogen: Eine personenbezogene Kündigung ist dann sinnvoll, wenn es aufgrund der persönlichen Kompetenzen und Merkmale unwahrscheinlich ist, dass der Beschäftigte seine Tätigkeit ausreichend ausüben kann. Eine ordentliche Kündigung muss in jedem Fall anteilig sein. Bedingung für eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ist, dass der Beschäftigte nicht mehr anderweitig beschäftigt werden kann.

Selbst wenn das Benehmen des Arbeitnehmers der Kündigungsgrund ist, stellen die Gerichtshöfe sicher, dass die Reaktionen dementsprechend ausfallen. Ein Kündigungsgrund aus persönlichen Gründen ist nicht allein das Lebensalter des Teilnehmers. Die Arbeitgeberin ist nicht dazu angehalten, in der Kündigung die Ursachen für eine ordentliche Kündigung anzugeben.

Jedoch hat der Mitarbeiter das Recht, sie zu verlangen.

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