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Vergleich bat Tvöd
Gegenüberstellung fragte TvödNetz: TVÖD neu berechnet (Vergleich BAT
ver. di-Chef Bsirske hat mit der Unterzeichnung der Tarifverhandlungsreform für den Öffentlichen Sektor ein Stück vorangeschritten: "Wir haben uns für die Zukunft entschieden: Dies ist die schlimmste Verschlechterung, die die Dienstleistungsgewerkschaften seit vielen Jahren erlebt haben und das ohne jeden Widerstand. Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst wird nach dem 1. Oktober 2005 zu einer deutlichen Senkung der Lohn- und Gehaltssätze aller neuen Beamten führen.
In den Jahren 2005, 2006 und 2007 gibt es einmalige Zahlungen von jeweils 300 EUR. Laut ver. di bedeutet dies "eine durchschnittliche Einkommenssteigerung von ca. 1% pro Jahr" (ver. di-Flyer vom 9.2.2005). In den Jahren 2006 und 2007 wird es dagegen keine weiteren Steigerungen geben.
Die Arbeitnehmer werden sich fragen, was eine Nulllohnerhöhung ist, wenn nicht gar die Frage, dass sie dann so viel im Lohnbeutel haben werden wie 2006 und 2005. Es wird schwerer sein, die Behauptungen von ver. di zu verifizieren, die neuen Lohntabellen hätten die jüngere Generation in eine bessere Position gebracht, um ihnen den Existenzaufbau zu vereinfachen und eine neue Familiengründung zu ermöglichen.
Doch was ist mit Neueinstellungen, befristeten Anstellungen oder einem Arbeitsplatzwechsel? Inwieweit wird das Gehaltsniveau des öffentlichen Sektors in einigen Jahren aussehen? Weil sich nicht nur die einzelnen Werte, sondern die gesamte Tarifgestaltung mit familiären Komponenten, Altersgruppen und Probeerfolgen verändert hat, muss für einen Vergleich der BVT-Tabellen für PKA bzw. Bund/Land mit den neuen Besoldungstabellen ein ganzes Arbeitslebenseinkommen mit der entsprechenden pers.
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Sektor wurden von Beginn an einer kritischen Bewertung unterzogen:
9.8.4 Klassifizierung von vergleichbaren Beamten/innen | TVöD Office Professional ( "Beamte")| Beamtenverhältnis
Sowohl in vielen Zuständigkeitsbereichen der Gemeinden als auch der Verwaltung des Bundes werden die gleichen Aufgaben von Mitarbeitern und Bediensteten wahrgenommen. Daher wird die Gehaltsgruppe des Mitarbeiters häufig mit der Note eines Funktionärs verglichen. Ein solcher Vergleich wurde auch in § 11 BAT/BAT-O aufgenommen. Im Rahmen von BAT/BAT-O konnte aus der Vergleichsübersicht der Entgeltgruppen von BAT/BAT-O zu den Graden des Beamtenvergütungsgesetzes in 11 BAT/BAT-O über die geltende Entlohnung der Arbeitnehmer nichts abgeleitet werden.
Die Vergleichstabelle sollte nur die Antwort auf die Fragestellung geben, wie viele Beschäftigte einem Arbeitnehmer untergeordnet sind, sofern die Gruppierung des Mitarbeiters auf der Basis der Gesamtzahl der untergeordneten Beschäftigten erfolgt. Zu den Untergebenen werden dann auch Beamte mit vergleichbaren Noten gezählt. Dieser Vergleich ergab jedoch nicht, ob die Stellenmerkmale einer Entgeltgruppe eingehalten wurden.
Für den Geltungsbereich von TVöD gilt dieser Grundsatz unbeschränkt. 5 EntgO Bundes beinhaltet auch einen solchen Vergleich wie bisher in § 11 BAT. Auch dieser Vergleich verweist jedoch nur auf die Gleichwertigkeit im Rahmen von Unterordnungsbeziehungen und kann nicht für die Fragestellung der "richtigen" Klassifizierung verwendet werden.
5 heißt es: "Soweit die Einstufung von der Anzahl der zu beaufsichtigenden Mitarbeiter abhängt, umfasst dies auch die Beamten und Angehörigen vergleichbarer Dienstgrade. Dazu ist es vergleichbar: Nach der Anzahl der in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich untergeordneten, überwachten oder angestellten Mitarbeiter werden Teilzeitkräfte als reguläre Arbeitsstunden eines Vollzeitbeschäftigten im Rahmen der mit ihnen im Anstellungsvertrag festgelegten Arbeitszeiten gezählt.
Mitarbeiter X der Baubehörde, eingestuft in EC 9a, beantragt die Einstufung nach EC 9b, da sein Mitarbeiter X als Amtsträger nach Klasse A 10 (Generalinspektor der Stadt) bezahlt wird. Das BAG wies bereits in seinem Entscheid vom 18.11.1975[2] die Klage des Beschwerdeführers, der sich auf einen vergleichbaren Staatsbeamten gestützt hatte, als unberechtigt zurück, da im Gehaltsrecht der Staatsbeamten andere Massstäbe als im tarifvertraglichen Entgeltrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Anwendung kommen.
Wie bereits erwähnt, wird der Mitarbeiter nach dem Prinzip der automatischen Tarife gruppiert. In diesem Beispiel genügt die Referenz auf die gleichen Aktivitäten wie Mitarbeiter X für eine höhere Gruppierung nicht. Dies ist nur ein Auszug aus dem Programm TVöD Office Professional. Anschließend können Sie TVöD Office Professional 30 minuten lang kostenlos und kostenlos ausprobieren und den ganzen Aufsatz durchlesen.