Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
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Ebay Warnung für Bvb TicketsVorverkauf von Borussia Dortmund Warnkarten
Ticketverkaufswarnung von Borussia Dortmund: Wieder einmal erhielten wir eine Verwarnung wegen eines Kartenverkaufs für ein Fußballspiel des Vereins Borussia Dortmund. Borussia Dortmund wird durch die beiden geschäftsführenden Gesellschafter Hans-Joachim Watzke und Thomas Tre?vertretet. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, gegen die ATGB (Allgemeine Ticketbedingungen) verstossen zu haben. Wie lautet der Sinn der Warnung?
Borussia Dortmund ist der Alleinveranstalter für Partien des BV Borussia Dortmund 09 im Bereich Autoimmunerlebnis. Kontrollen beim Kauf von Tickets dienen dem Fanschutz, z.B. um ein niedriges Kostenniveau zu gewährleisten oder um konkurrierende Konzerne voneinander fernzuhalten. Bei einem anonymen Verkauf über die Ticketbörse ist eine Steuerung nicht möglich.
Ein Weiterverkauf im Sinne des Atomgesetzes ist ausgeschlossen und Bestandteil des Vertrages. Die Beschwerdeführerin hatte in einer Versteigerung im Zuge eines Privatverkaufs auf der Internet-Plattform eBay.de Tickets verkauft und verkauft. Hier werden die AGB des Verbandes nicht angezeigt und der Kaufpreis würde 15% über dem ursprünglichen Ticketpreis liegen. Er verstößt damit gegen 6 Abs. 2 und 3 AGB.
Die Borussia Dortmund ist berechtigt, diese Pflichtverletzung zu unterlassen. Welche Anforderungen stellt die Borussia Dortmund GmbH u. Ko-KGaA an uns? Die Rechtsanwaltskanzlei Becker, Haumann, Mankel, Gursky aus Dortmund nimmt wieder einmal die juristischen Belange der Borussia Dortmund GmbH u. C. KgA wahr. Die Anwaltskanzlei ruft im Auftrag des Mandanten die gemahnte Partei auf, eine strafrechtliche Abmahnung abzugeben.
Borussia Dortmund ist mit einer Schadenspauschale in Höhe von 250 zufrieden. Ein Verbot des Stadions gemäß 8 Abs. 2 AGB. Ungeachtet dessen ist sie berechtigt, die gemahnte Person zukünftig vom Kauf des Tickets auszuschließen und den nach § 9 AktG zusätzlich erhaltenen Erlös zurückzufordern. Der Auskunftsanspruch begründet auch die Informationspflicht der gemahnten Partei über die Verkaufsart.
Als Fachanwalt für Immaterialgüter- und Presserecht gehen wir mit Ihnen zusammen Ihre juristischen Optionen an. Sie können uns Ihre Warnung hier senden: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.