289 Hgb

29 Handelsgesetzbuch

Aus § 289 HGB ergibt sich die Notwendigkeit eines Lageberichts. 289 Management Report Author: Langeer Münchener Kommentarzum Handelsgesetzbuch,2. Edition 2008 Rn 1-145 Sixth Title. Inhaltlich sind die im Lagebericht zu behandelnden Punkte in § 289 HGB geregelt. "Der Gesetzgeber bündelt durch die Integration von Prognose- und Risikobericht die zukunftsorientierten Berichtspflichten in § 289 Abs.

1 Satz 4 HGB. Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "289 hgb Lagebericht" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen.

289 HGB, Inhalte des Lageberichtes

Der Konzernlagebericht hat eine Beschreibung von Geschäftsverlauf, einschließlich Geschäftsergebnisses, und die Position der AG so zu beschreiben, dass sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Lage der AG gibt. 2Es muss eine ausgeglichene und vollständige Darstellung von Geschäftsverlaufs und der Situation des Unternehmens in Übereinstimmung mit dem Geltungsbereich und Komplexität von Geschäftstätigkeit sein. 4Der Konzernlagebericht hat darüber hinaus die erwartete Geschäftsentwicklung mit ihren bedeutenden Möglichkeiten und Gefahren zu bewerten und auf erläutern zu verweisen; zugrundeliegende Prämissen sind aufzuführen.

5 Die Organe der Gesellschaft im Sinn von  264 Abs. 2 S. 3 haben sicherzustellen, dass der Konzernlagebericht von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnisses und die Position der Gesellschaft nach besten Wissen und Gewissen so wiedergegeben werden, dass ein den Angaben von tatsächlichen Verhältnissen entspre-chendes Bild wiedergegeben ist, und dass die materiellen Risiken und Risiken im Sinne von S. 4 erläutert werden.

Der Konzernlagebericht befasst sich auch mit: Preisänderungs, Ausfallrisiken und Liquiditätsrisiken Cashflow-Risiken, denen die Münchener Rück AG, die mit dem Einsatz von Wertpapieren durch die GmbH verbunden sind und die für die Lage- und Entwicklungseinschätzung von Kiel von Bedeutung sind; 3. den bereits existierenden Niederlassungen der Österreichischen Post AG.

2Wenn im Konzernanhang eine Angabe nach  160 Abs. 1 Nr. 2 AktG gemacht werden soll, ist im Konzernlagebericht darauf hinzuweisen. Bei einer groÃ?en Aktiengesellschaft ( 267 Abs. 3) findet Abs. 1 S. 3 in Ã?bereinstimmung mit den nicht-finanziellen Kennzahlen, wie z.B. der Information über Umwelt- und Mitarbeiterbelange, Anwendung, soweit sie fÃ?r für die Verständnis von Geschäftsverlaufs oder die Situation von Belang sind.

264d sollen im Konzernlagebericht die Grundzüge des rechnungslegungsbezogenen Risikomanagement- und Kontrollsystems wiedergeben. 289: Eingefügt durch K vom 18.12.1985 (BGBl I S. 2355), geändert durch K vom 22.7.1993 (BGBl I S. 1282), 27.4.1998 (BGBl I S. 786), 4.12.2004 (BGBl I S. 3166), 3.8.

Im Jahr 2005 (BGBl I S. 2267), im Jahr 2006 (BGBl I S. 1426), am Tag des Inkrafttretens am Montag, am Freitag, 5. Januar 2007 (BGBl I S. 10), am Freitag, 24. Mai 2009 (BGBl I S. 1102), am Freitag, 24. Juli 2015 (BGBl I S. 1245) und am Freitag, 12. April 2017 (BGBl I S. 802).

Mehr zum Thema