Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Impressum Google Deutschland
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Die Google LLC ist eine nach dem Recht des Bundesstaates Delaware eingetragene Unternehmen. Numéro: 3582691, Staatssekretär, Staat Delaware. Vertretungsberechtigt zur Lieferung an Google LLC im Sinn von 5 Abs. 1 NetzDG: Diese Ermächtigung gilt nur für Lieferungen in Verbindung mit sozialen Netzwerken im Sinn von 1 Abs. 1 Satz 1 NetzwerkDG und in Verbindung mit rechtswidrigen Inhalten im Sinn von 1 Abs. 3 NetzwerkDG.
Ansprechpartner - Google
Dienstanbieter: Benutzen Sie die in der Google-Hilfe zur Verfügung stehenden elektronische Formblätter, um Google LLC elektronisch zu kontaktieren. Wenn Sie uns über rechtswidrige Inhalte in einem unserer Programme informieren wollen, folgen Sie den in diesem Beitrag aufgeführten Schritten. Die Google LLC ist eine nach dem Recht des Bundesstaates Delaware eingetragene Unternehmen.
Numéro: 3582691, Staatssekretär, Staat Delaware. Sollten Sie irgendwelche Probleme mit dem Schutz von Minderjährigen haben, kontaktieren Sie unseren Jugendbeauftragten. Die Google LLC ist ein Unternehmen des Voluntary Self-Control Multimedia Service Provider (FSM). Falls Sie auf Inhalte in unserem Internetangebot hinweisen wollen, die möglicherweise nicht für die Bedürfnisse von Kindern ausgelegt sind, verwenden Sie dazu einfach das FSM-Beschwerdeformular unter www.fsm.de/beschwerdestelle/inhalte-melden
Vorsicht wegen fehlendem Impressum bei Google+ Wie sichert man sein Konto?
Stand 03.12. 2015 - Achtung aktueller Artikel: "Bitte Google+-Profile updaten - Design-Update macht das Impressum verschwinden" Nachdem Warnungen aufgrund von Druckfehlern auf Facebook-Seiten nicht mehr besonders sind, war es nun auch der Operator eines Google+-Profils (Danke an Thomas Gramespacher). In Anbetracht der klaren Rechtssprechung auf Google ist dies keine große Erleichterung.
Erstaunlich war jedoch der Verlauf des Verfahrens, in dem das Landgericht zunächst gegen die Abdruckpflicht entschied. Anmerkung: Auf unserer speziellen Seite zur Abdruckpflicht erfährst du alles über das jeweilige Motiv und vor allem, wie du ein gesetzeskonformes Impressum auf unserer Facebook-Seite erstellen kannst. Der Anwalt Daniel berichtete detailliert, dass er den Besitzer eines Google+-Profils wegen ungenügender Impressumsdaten für seinen Klienten gewarnt habe.
Im Rahmen einer Überprüfung im Netz stellte die Kanzlei auch fest, dass die offizielle Internetseite der Angeklagten einen Verweis darauf enthält, dass das Impressum dort auch für den Auftritt in Social Networks zutrifft. "Dieser Tipp stimmt wahrscheinlich mit dem Durchschnittsverständnis eines jeden Google+-Benutzers überein. Beachten Sie die Unterlassungsanordnung:: Wäre es allein nach dem deutschen Recht, wäre eine solche Einstellung durchaus machbar.
Entscheidend für den Schutz der Verbraucher ist jedoch die EU, die Verstöße gegen das Impressum für unerlässlich und damit nicht trivial erachtet ( "Art. 7 Abs. 5 der UGP Richtlinie 2005/29/EG"). Die Abdruckpflicht auf Facebook wurde mehrmals deutlich bekräftigt (z.B. LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 20. September 2011 - 2 HR O 54/11; LG Regensburg, Entscheidung vom 30. Juni 2013, Ref. 1 HR O 1884/12).
Denn ein soziales Medienprofil mit der Fähigkeit, Fotos hochzuladen, zu werben, mit Usern zu sprechen, hat die gleichen Kontaktanforderungen und rechtlichen Risiken wie eine Webseite. Dann wäre es spannend zu wissen, wie das eigentliche Google+ Erscheinungsbild aussieht. Eine Webseite, die z.B. nur ein Werbe-Banner hat, muss aber auch ein Impressum haben.
Eine Verlinkung auf das Impressum auf der Webseite wäre ebenfalls ausreichend gewesen. Der Impressumslink muss jedoch als solcher markiert sein, z.B. "Impressum: http://...". Sichern Sie sich deshalb Ihre Google+ Anwesenheit mit einem Impressum. Mit Google+ muss zwischen Personenprofilen und Firmenseiten differenziert werden.
Beides braucht einen Aufdruck, sobald es für geschäftliche Zwecke verwendet wird. Einfach ausgedrückt, sobald Ihre Google+-Präsenz dazu da ist, etwas zu verdienen, benötigt sie ein Impressum (um zwischen sachlich/geschäftlich zu unterscheiden). Der Abschnitt "Über mich" reicht laut Berufungsgericht Berlin (Urteil vom 11.5.2007, 5 W 116/07) als Platz für ein Impressum aus.
Dort können Sie entweder ein Impressum schreiben oder wie ich einen Verweis auf das Impressum auf Ihrer Webseite platziere. Dieser Bereich heisst nicht "Über uns", sondern "Info". Laut einer Verfügung auf den Facebook-Seiten des Landgerichtes Aschaffenburg vermuten die durchschnittlichen Nutzer kein Impressum hinter "Info". Aber wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, tun Sie es wie die R+V Versicherung und fügen Sie den Impressum-Link anstelle des Webseiten-Links ein.
Stand 10.11. 2013 - Unglücklicherweise hat das Amt Düsseldorf die Meinung des Landgerichts Aschaffenburg bekräftigt (auch hier ging es um Facebook). So war es nur eine Frage der Zeit, bis andere soziale Medienauftritte nach dem Erscheinen von Google über Impressumsfehler gewarnt wurden. Sie sollten daher nicht mit Google+ enden, sondern auch überprüfen, ob Sie an anderen Orten wie z. B. Google, YouTube oder Zwitschern ein ausreicht.
Zuerst einmal vielen Dank für die Nachricht: Wenn ich mir den bürokratischen Wahnsinn hier auf Englisch ansehe, hält sich die Nehrung fern. Auf meiner Firmenseite habe ich einen Verweis auf das Impressum, aber Google macht es mir nicht leicht, einen Beitrag zu diesem Verweis hinzuzufügen, da ich keinen Verweis auf ein Impressum unter Historie habe, sondern nur "bearbeiten" auf meinem Privatprofil sowie auf meiner Firmenseite.
Es gibt 2 Typen von Firmenseiten bei Google+. Dann gibt es noch die Google+ Local Business-Seiten. Sie sind eng mit Google Maps verbunden und beinhalten selbstverständlich Angaben wie Anschrift, Öffnungszeit, E-Mail und Kontaktdaten. Reicht diese Information bereits aus, um den Impressumslink zu ersetzten? Abgesehen vielleicht von einer Steuernummer und einem ausdrücklichen Vermerk, dass es sich um ein Impressum handele.
Herzlichen Dank und herzliche Grüsse, hallo Mr. Steinmann, ich meine, dass Local-Profile dem entspricht, was das Landgericht gemeint hat und kein Impressum benötigt. Deshalb erachte ich einen Aufdruck als unnötig. Wenn Sie sich aber 100%ig vergewissern wollen, würde ich dort auch einen Verweis auf das Impressum einfügen. Da steht: "geschäftlich, meist gegen Gebühr".
Besteht eine eindeutige Unterscheidung zwischen gewinnorientiertem und nicht gewinnorientiertem Inhalt und einer daraus folgenden Verpflichtung für ein Impressum? Einige Mitbewerber, die sich in meinem Geschäftsfeld nicht mit einem Aufdruck in ihrem Erscheinungsbild identifizieren, möchte ich warnen. Guten Tag Hr. Schwenkke, zunächst einmal vielen Dank für Ihr Wissen über die Abdruckpflicht in Social Networks!
Noch ein Tipp, als ich mein Impressum bei Youtube hinzufügte: Wenn es nun den Menüpunkt "Kanalbeschreibung und gewünschte Anbieterinformationen" gibt, dann setzen Sie das Kontrollkästchen bei "Ersten Verweis im Senderbild anzeigen" und dort einen Verweis namens "Impressum" mit dem Verweis auf das Impressum, dieser wird dann im Bildbereich des Kanals angezeigt und ist dauerhaft und damit auch im Namen "Impressum" ersichtlich.
Auf der Google+-Website habe ich gerade 10 min. gesucht, um den Link zu abändern. Bei Google+ also: Unternehmen > Infos > Firmendaten editieren > Kontaktinformationen > Website-URL. Ebenfalls von mir vielen Dank für die Infos. Mir scheint, dass sich der restliche Globus nicht für die rechtliche Situation in Deutschland zu interessieren scheint, sonst wäre die Installation eines Abdrucks auf Google+, Twitter & Co. umständlich.
Guten Tag Mr. Schwenke, wie ist die Situation bei Google Places? Besteht auch hier eine Impressumpflicht? Ohne Impressum, nur ein Link zu Google. Ich habe beim Betrachten Ihres Newsletters festgestellt, dass es in der Mobile Variante das Stichwort Impressum gibt, dieses aber nicht verknüpft ist. Unterscheidet sich dies bei Google+ von denen bei Google+, wo vergleichbare Beispiele bereits zu Warnungen führten?
Eine Google+ Webseite möchte ich gern anlegen, aber ich gehe lieber auf Nummer Sicher. Wunderschön und gut haben die beruflich genutzten Internetseiten eine Impressums-Verpflichtung. Meiner Meinung nach ist dieses Impressum ein geschickter Weg, das Datenschutzgesetz zu unterlaufen. Wie bei allen Eigentümern von Webseiten mit DE-Erweiterung, bei denen Sie nur die Web-Adresse auf der Denic-Seite eintragen müssen und in jedem Falle die Haus-Adresse haben.
Was Sie sonst noch über den sogenannten Priester erfahren können, wird auf der Denic-Seite auch öffentlich bezeichnet. Müssen Sie hier nicht auch Impressum angeben? Zum Beispiel kann ich auch einen Aufdruck für Xing-Profile empfehlen. Vielen Dank für den Tipp, mit dem Sie sich tagtäglich auseinandersetzen müssen, damit die arbeitenden Warner keine Oberfläche zum Angriff haben.
Als Vorsichtsmaßnahme haben wir die Eintragungen in unserem Branchenbuch für die Region 2brücken mit einem Impressum ergänzt. Ich benutze eine Google+ Webseite, die in Google Maps/Places erstellt und kürzlich automatisiert konvertiert wurde. Ich habe den Impressum-Link anstelle des Website-Links eingegeben, aber er wird nur verkürzt, d.h. my-domain.de statt my-domain. de/impressum wird im Kopfbild wiedergegeben.
Allerdings wird der Verweis auf das Impressum korrekt gesetzt. Vermutlich betrifft das nicht nur mich, sondern alle Unternehmen, deren Google Maps/Places-Einträge konvertiert wurden, oder?