Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung öffentlicher Dienst
Beendigung des öffentlichen DienstesKündigung/7 Kündigung aus bestimmten Gründen| TVöD Office Professional/öffentlicher Sektor
Persönliche Entlassungsgründe sind solche, die auf den Persönlichkeitsmerkmalen des Mitarbeiters basieren. Krankheiten, die die Beschäftigungsfähigkeit des Mitarbeiters deutlich einschränken und/oder zu beträchtlichen wirtschaftlichen Lasten, Leistungseinbußen aufgrund des fortgeschrittenen Alters sowie einem Mangel an körperlicher oder geistiger Begabung führen. in der Praxis. Es ist schwer zu unterscheiden zwischen diesem und dem Grund der Kündigung aufgrund des Verhaltens. Entscheidend ist die Besteuerbarkeit durch den Arbeitnehmer: Nicht steuerpflichtiges Handeln oder Merkmale sind persönliche Entlassungsgründe, steuerpflichtig sind verhaltensbezogene Ursachen.
Wenn ein Fehler aufgrund beruflicher Unfähigkeit vorliegt, gibt es einen personenbezogenen Hintergrund, aber wenn die Ursachen eine Fahrlässigkeit des Mitarbeiters sind, gibt es einen Verhaltensgrund. Der Mitarbeiter macht hier einen Fehler, obwohl er ihn ausweichen konnte. Wenn der Mitarbeiter süchtig ist, gibt es einen personenbezogenen und einen verhaltensbedingten Anlass für verbotenen Alkoholkonsum.
Als Entlassungsgrund gilt jedoch, wenn die vom Mitarbeiter begangenen Straftaten nicht mit dem Beamtenverhalten in dieser Funktion in der Gesellschaft vereinbar sind. Im Falle von persönlichen Gründen tritt der Entlassungsgrund ohne jegliches Missverhalten des Mitarbeiters ein. Bei der Abwägung der Interessen sind folgende Aspekte besonders wichtig: Ursache des Kündigungsgrundes.
Wusste der Unternehmer die Entlassungsgründe der Person zum Zeitpunkt der Beschäftigung oder mindestens vor dem allgemeinen Kündigungsschutz, d.h. innerhalb der ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses, so ist eine nachträgliche Kündigung aus diesen Gründen in der Regel ausgeschlossen. Wenn Ihnen persönliche Entlassungsgründe bei der Anstellung oder während der ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses bekannt sind und Sie die Kündigung zunächst ablehnen, müssen Sie den Mitarbeiter über die festgestellten Fehler informieren und sich die Kündigung für den Falle des Scheiterns der entscheidenden Veränderung vorbehält.
Ursachen in der Persönlichkeit des Mitarbeiters haben zur Folge, dass der Mitarbeiter die ihm zustehende Arbeit nicht oder nur mit Unterbrechungen ausführen kann. Die Mitarbeiter müssen diese Prognosen durchschütteln. Die vorhergesagte Unterbrechung wird den gerechtfertigten Betriebsinteressen des Auftraggebers in unangemessener Weise schaden. Im Rahmen des ganzheitlichen Interessenausgleichs überwiegt das Interesse des Unternehmers an der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung aller Gegebenheiten des Einzelfalles das berechtigte Interesse des Mitarbeiters an der Aufrechterhaltung des Vertrags.