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Zweitjob Minijob
Der zweite Job MinijobWerkstudentin und Minijob: Ist beides möglich?
Als Werkstudentin oder Werkstudentin ist ein Minijob durchaus möglich. Als Werkstudentin oder als Mini-Jobber profitieren Sie von vergünstigten Studiengebühren. Bei Mini-Jobs müssen Sie keine Steuern bezahlen, wenn Sie eine Freistellung von der Pensionsversicherung beantragen. Sind Sie jedoch ein berufstätiger Studierender und haben noch einen Minijob, können sich die Gebühren ändern, besonders wenn Sie mehr als 20 Arbeitsstunden pro Tag arbeiten.
Im Folgenden erhalten Sie einen Einblick in die wesentlichen Bestimmungen in Bezug auf Selbstbehalte, Arbeitszeitbegrenzungen und Pflichtversicherung für Werkstudenten + Minijobs. Werkstudentin und Minijob: Wie viel können Sie mitarbeiten? Eine Arbeit als Werkstudentin und ein Minijob können sich zugleich auf Ihren Studierendenstatus und eine mögliche Einkommensteuer auswirken!
Achten Sie vor allem bei der Verbindung von Werkstudenten und Minijob immer auf Ihre Arbeitszeit, um Ihre ermäßigten Steuervorteile als Werkstudentin nicht zu vernachlässigen. Als Werkstudentin oder -student haben Sie Anspruch auf ein BAföG-Stipendium, dessen Betrag sich jedoch verringern kann, wenn Ihr Jahreseinkommen 4.880 Euro übersteigt. Wer ist ein Werksstudent?
Werkstudierende sind Studierende, die an einer Universität studieren und neben ihrem Hochschulstudium auch in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis mitarbeiten. Ein Mini-Job, was ist das? Neben den Kurzzeitjobs gibt es auch Niedriglohnjobs - also die klassische 450-Euro-Jobs.
Anders als bei einem studentischen Praktikum ist ein Minijob nicht an den Status eines Studenten geknüpft. Wie sieht es mit Werkstudenten und Minijobs gleichzeitig aus? Das Wichtigste bei dieser Zusammenstellung ist die 20-Stunden-Regel für Sie! Für alle Aktivitäten - in diesem Falle dürfen die Arbeitsstunden aus Ihrer Arbeit als Werkstudentin und Ihrem Minijob zusammen nicht mehr als 20 Wochenstunden betragen!
Wenn Sie mehr arbeiten, verlieren Sie Ihren Werkstudentenstatus und damit Ihren Studienstatus in der AHV. Ungeachtet des Studienstatus ist eine Tagesarbeitszeit von mehr als zehn und eine Wochenarbeitszeit von mehr als 48 Arbeitsstunden in unselbständiger Arbeit per Gesetz untersagt! Sie sollten auch die möglichen Folgen für die Einkommensteuer im Auge haben, die möglicherweise zu zahlen sind, wenn Sie ein berufstätiger Student sind und zugleich einen Minijob ausüben.
Lohnsteuer ist immer dann zu zahlen, wenn die Gesamtsumme Ihres Einkommens - in diesem Falle die Höhe Ihres Einkommens als Werkstudentin und Ihres Minijobs - so hoch ist, dass sich daraus eine Steuerschuld ergeben würde. Abhängig von der jeweiligen Steuerart sind mind. 14% und max. 45% zuzüglich des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchliche Steuerpflichtig.
Weil die Abgabenklasse 6 die höchste ist und alle zweiten oder dritten Stellen der Abgabenklasse 6 zugewiesen sind, ist es sinnvoll, die Stelle mit dem niedrigsten Verdienst dieser zuweisen. Werkstudentin und Minijob zugleich: Was ist zu beachten? 20-stündige Regel: Beachten Sie, dass Ihre Wochenarbeitszeit für Ihre Tätigkeit als Werkstudentin und Ihr Minijob zusammen unter 20 Std. bleiben, um Ihren Werkstudentenstatus nicht zu gefährden und Sie profitieren von reduzierten Versicherungssummen!
Wenn Ihr Einkommen aus Ihrer Arbeit als Werkstudentin und Ihrem Minijob 8.820 Euro überschreitet, kann eine Einkommensteuer anfallen! Werkstudentin und Minijob: Versicherungsschein? Die Mini-Jobs sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosigkeitsversicherung versicherungslos! Ihre Krankenkasse als Studentin ist von einem Minijob verschont geblieben. Auch als Werkstudentin oder Werksstudent bleiben Sie von den Sozialversicherungsbeiträgen ausgenommen, solange Ihre Wochenarbeitszeit die oben erwähnte Obergrenze von 20 Arbeitsstunden nicht überschreitet!
Wer berufstätig und zugleich Minijob sein will, sollte die 20-Stunden-Regel einhalten! Denn: Wenn Ihre Gesamtarbeitszeit aus beiden Beschäftigungsverhältnissen die 20-Stunden-Grenze überschreitet, verlieren Sie Ihren Werkstudentenstatus und Ihre Haupttätigkeit wird ab sofortiger Wirkung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosigkeitsversicherung vollständig versicherbar.
Wenn Sie jedoch unter den 20 angegebenen Arbeitsstunden bleiben, kann eine Mischung aus Werkstudenten und Minijob für Sie interessant sein! Für Ihre Tätigkeit als Werkstudentin oder -student ist nur die Pensionsversicherung anrechenbar. Im Minijob kann man diesen auch wieder loswerden. Manch einer sieht das Limit bei bis zu 20 Std. - manche bei exakt 20 Std.