Minijob als Zweitjob

Der Minijob als Nebenbeschäftigung

Praktikant und Minijob: Worauf Sie bei der Kombination beider Arten von Jobs achten müssen und was Sie zu zahlen haben, erklären wir Ihnen hier. Grundvoraussetzung: Der Teilzeitjob ist ein Mini- oder Kurzzeitjob. Vielbeschäftigte haben auch einen zweiten Job. Eine Minijob wird in der Regel von Ihrem Arbeitgeber pauschal besteuert. Der Minijob muss nicht in einer Steuererklärung angegeben werden.

Nebentätigkeit: Kenntnis der Sozialversicherungen für Variante | Mitarbeiter

Zusätzlich zu einer Haupttätigkeit, die sozialversicherungspflichtig ist, kann ein Mitarbeiter auch eine andere Teilzeitbeschäftigung auf 450 Euro-Basis übernehmen. Bei einem Minijob muss der Mitarbeiter nur in der Pensionsversicherung versichert sein. Wichtige Anwartschaften, wie z.B. Rehabilitationsmaßnahmen oder ein Vorruhestandsanspruch, die der Mini-Jobber durch Pflichtbeiträge zur Pensionsversicherung erwerben kann, werden bereits auf der Grundlage der pensionsversicherungspflichtigen Hauptberufstätigkeit erlangt.

Auch die Anhebung der Pension ist kein Grund für die Auszahlung des eigenen Anteils in der Größenordnung von 16,65 EUR (450 EUR x 3,7 %). Er erhöht seine Pension um weniger als 1 EUR für ein Beschäftigungsjahr mit einem Monatsgehalt von 450 EUR aufgrund seines Eigenbeitrags. Neben einer Haupttätigkeit kann ein befristeter Minijob ohne Sozialversicherungsbeiträge ausgeführt werden.

Professionalität kann aufgrund der vorhandenen Haupttätigkeit nicht entstehen. Eine 450-Euro-Mini- und eine Kurzzeit-Mini-Job-Beschäftigung können gleichzeitig mit einer Haupttätigkeit, die sozialversicherungspflichtig ist, unter den für diese Art von Beschäftigung gültigen Voraussetzungen ausgeführt werden. Wenn ein Mitarbeiter zusätzlich zu seiner Haupttätigkeit eine Nebentätigkeit ausübt, die kein Minijob ist, können die versicherungsrechtlichen Konsequenzen je nach Gesamtvergütung unterschiedlich sein (Personengruppenschlüssel immer 101): Ergebnis: Beide Stellen sind in der RV, RV, AlV und RV versichert (Beitragsgruppenschlüssel 1111).

Beitragszahlungen an die Krankenkasse sind nur bis BBG (52. 200 Euro) möglich. Ist der Mitarbeiter in der GKV selbstversichert, besteht auch in der GKV eine Versicherungsverpflichtung (Beitragsgruppenschlüssel bei PKV-Versicherung: 0110; freiwillige GKV als Selbstzahler: 0111; freiwillige GKV als Betriebsauszahler: 9111). Der Beitrag ist nur bis zum BBG zu entrichten (KV/PV: 53. 200 EUR; RV/AlV: 75. 200 EUR West, 66. 400 EUR Ost).

Es müssen mehrere 450 EUR Minijobs zusammengezählt werden und sind beitragspflichtig, wenn ihre Gesamtvergütung regelmässig 450 EUR pro Kalendermonat übersteigt. Beträgt der reguläre Monatslohn in der Schiebezone (auch Mid-Job-Zone) zwischen 450,01 und 850 EUR, werden die Beträge aus einem verminderten Beitragseinkommen nach der Schiebezonenregelung errechnet. Er ist daher darauf angewiesen, dass der Mitarbeiter ihn auf monatlicher Basis über die Entlohnung aus dem anderen Arbeitsverhältnis informiert.

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