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Die Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Janke (MLE), unterliegt dem deutschen Urheberrecht. Nutzung und Hinweise zum Thema Disclaimer & Impressum. Jegliche vom deutschen Urheberrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors oder Urhebers. Ort ist auch das untere Ende der Webseite oder das Impressum.

Rechtsverbindlicher Aufdruck - was muss dabei sein, wo muss er hin? - Anwaltskanzlei Janke + Schult| Fachanwältin für Autoren

Eine fehlerhafte Bedruckung ist nach wie vor einer der häufigste Grund für eine Warnung. Im folgenden Artikel erfahren Sie, wie Sie ein gesetzeskonformes Impressum auf Ihrer Website erstellen können. Mit unserem Impressum-Generator können Sie ein gesetzeskonformes Impressum für Ihre Website erstellen: kostenfrei, zügig, ohne Voranmeldung. Wer will schon ein Impressum? Im Grunde genommen bedarf jede geschäftliche Website eines Impressums.

Das Waren- und Dienstleistungsangebot im Netz ( 5 Telemediengesetz), aber auch die Bereitstellung von Information ( 55 RStV) ist geschäftlich. Dabei ist es gleichgültig, ob z.B. die Leistungen oder Auskünfte kostenpflichtig oder kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Reine Privatwebsites erfordern kein Impressum. Selbst eine Website, die ausschließlich als Freizeitbeschäftigung geführt wird und mit der kein Einkommen und kein Profit erwirtschaftet wird, kann dennoch ein geschäftliches Webangebot im Sinn des TMG sein.

Wenn auf einer Website ein Werbe-Banner, eine Google-Anzeige oder ein anderer Verweis auf ein anderes Werbeangebot vorhanden ist, dann ist es eine gewerbliche Website. Diese Impressumspflicht bezieht sich auf alle geschäftlichen Erscheinungen und damit auch auf Ihre geschäftlichen Darstellungen auf den Webseiten von Google und anderen Social Networks wie z. B. Google, Xing, Instagram und anderen.

Auch wenn der Netzbetreiber den Nutzern kein eigenes Eingabefeld für ein Impressum zur Verfügung stellt, heißt das natürlich nicht, dass Sie dieses auch nicht angeben müssen. Letztendlich liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Kontoinhabers, die Anforderungen des Gesetzes zu beachten. Zunächst muss der Namen und die Adresse des Webseitenbetreibers angegeben werden, d.h. der Personenname oder der Firmen-, Vereins- oder Vereinsname.

Die Alleininhaberin gibt nur ihren vollen Vornamen an. Beispiel: Falls der Name des Betreibers der Website nicht oder nur eine Kurzform des Firmennamens angegeben wird, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Handelt es sich bei dem Unternehmen um einen im Firmenbuch eingetragenen Gewerbetreibenden, ist der im Firmenbuch angegebene Firmenname und der Suffix " Vollkaufmann " oder die dazugehörige Kurzbezeichnung "e. K." aufzuführen.

Im Falle von Rechtspersonen und Personenhandelsgesellschaften wie der GbR, der Kommanditgesellschaft, der KG, des Organs, der AG und der GbR ist der Bevollmächtigte aufzuführen. Sind mehrere vertretungsberechtigte Personengruppen vorhanden, müssen diese alle benannt werden. Enthält ein Aktionärsbindungsvertrag andere Bestimmungen über das Vertretungsrecht, so ist dies im Impressum aufzuführen.

Im Impressum muss eine E-Mail-Adresse eingetragen sein, unter der der Webseitenbetreiber zu erreichen ist. Ob eine Rufnummer in einem Impressum anzugeben ist, war lange Zeit vor Gericht kontrovers. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine Rufnummer nicht notwendig, wenn ein elektronischer Kontaktbogen zur Verfügung gestellt wird.

Zur Sicherheit empfiehlt es sich jedoch in jedem Fall eine Rufnummer zu nennen. Wenn Sie als Website-Betreiber eine Mehrwertdienst-Nummer (0180-Nummer) nutzen, gibt es seit dem 01.03.2010 weitergehende Informationspflichten: In der unmittelbaren Umgebung der Mehrwertdienst-Nummer müssen der Minutentarif aus dem dt. Mobilfunknetz und der maximale Preis pro Gesprächsminute angegeben werden.

Wird die Gesellschaft oder der Verband, der die Website führt, in ein Verzeichnis wie das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsbuch aufgenommen, müssen Name und Sitz des Verzeichnisses und die Registriernummer im Impressum angegeben werden. Beispiel: Wenn Sie oder die Gesellschaft eine Umsatzsteuer-ID haben, muss diese mitangegeben werden.

Beispiel: Die Umsatzsteuer-ID wird von jedem Anbieter von Waren oder Leistungen innerhalb der EU verlangt. Wenn Sie Ihre bei uns oder in Ihrem Online-Shop angebotene Ware jedoch auch in andere Länder Europas verschicken oder sogar auf einer fremden eBay-Plattform vertreiben, benötigen Sie eine solche Nummer. Wenn Sie als Privatperson oder Ihr Betrieb eine so genannte wirtschaftliche Identifikationsnummer haben, muss diese auch im folgenden Format angegeben werden:

Beispiel: Wenn Sie über Ihre Website Leistungen in der Berufsausübung erbringen, die gewissen Berufsregeln unterliegen oder einer gewissen Berufskammer anzugehören sind, müssen im Impressum folgende Zusatzinformationen angegeben werden: die juristische Fachbezeichnung (z.B. Rechtsanwalt) und das Land, in dem diese Fachbezeichnung vergeben wurde (z.B. Deutschland), die Benennung der Berufsordnung und Angaben darüber, wo oder wie diese abrufbar sind (z.B. Bundesrechtsanwaltsordnung), die entsprechende Rechtsanwaltskammer, zu der Sie als berufsmäßiger Träger gehören.

Wo ist der Aufdruck? Leicht wiederzuerkennen. Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass der Benutzer der Website das Impressum leicht erkennt, d.h. leicht findet. Es wird empfohlen, das Impressum auf einer eigenen Website zu platzieren und diese auch als "Impressum" zu bezeichnen. Verbergen Sie die Anbieterkennung nicht in einem Untermenü oder hinter Begriffen, hinter denen ein durchschnittlicher Internetbenutzer diese Information nicht vermutet, z.B. "Über uns".

Mit zwei Mausklicks zum Impressum! So ist es nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2002 nicht ausreichend, wenn nur die Seite "Kontakt" der Homepage und das Impressum dort nur mit einem weiteren Verweis aufgerufen wird. Letztendlich soll sichergestellt werden, dass das Impressum von jeder Seite der Website mit höchstens zwei Mausklicks aufrufbar ist.

Ein korrektes Impressum ist nicht zu vergessen ein Zeichen der Seriosität des Seitenbetreibers und beweist, dass er sich nicht in der anonymen Darstellung des Internet verbergen will. Ein klares Erkennen des Anbieters des Angebotes, erzeugt bei den Besuchern Ihrer Website Sicherheit - und damit die Grundbedingung für einen geschäftlichen Abschluss. Benutzen Sie unseren kostenfreien Impressum-Generator.

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