Teledienstgesetz

Telemediengesetz

Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "Teledienstgesetz" - Spanisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von spanischen Übersetzungen. Die Informationspflichten nach dem Teledienstgesetz werden erfüllt. Informationen nach dem Teledienstgesetz Dr. Ricardo Constantin Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Zuständige Aufsichtsbehörde: Verwendungshinweise / Pflichtangaben nach dem Teledienstgesetz. Zusätzliche Informationen nach dem Teledienstgesetz: Doktor: Dr.

med. dent.

6 TDG Generelle Auskunftspflichten

1Dienstleister müssen zumindest folgende leicht erkennbare und direkt zugängliche Daten aufbewahren für geschäftsmÃzusätzlich Telefondienste und ständig verfügbar: Name und Adresse, unter der sie ansässig sind, für juristische Person zusätzlich die Gesellschaftsform, die Bevollmächtigten und, falls über Auskünfte über das Gesellschaftskapital, das Aktienkapital und, falls nicht alle in bar zu entrichtenden Einzahlungen erteilt werden, den gesamten Betrag der offenen Einlage. 3.

Informationen, die eine rasche und direkte Verbindung mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Anschrift der E-Mail, sofern der Teleservice im Zusammenhang mit einem genehmigungspflichtigen Tätigkeit, Informationen über die Aufsichtsbehörde zuständigen, zur Verfügung gestellt wird, siehe Seite 5. des Handelsregisters, des Vereinsregisters, des Partnerschaftsregisters oder des Genossenschaftsregisters, in dem sie registriert sind, und der entsprechenden Registriernummer, a) der Kanzlei, der die Dienstleister angehören, b) der gesetzlichen Berufstitel und des Landes, in dem die Berufstitel vergeben worden sind, c) der Benennung der Berufsordnung und ihrer Form unter zugänglich, 7.

auf Fällen, in der sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach  27a Umsatzsteuergesetz haben, die Bezeichnung dieser Zahl, für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften mit beschränkter Haftung mit beschränkter Haftung ( "Aktiengesellschaften") und Firmen, die sich in der Abwicklung oder Verwerfung befänden, die Kennzeichnung hierüber.

Neuerungen bei der Gestaltung der Homepage!

Viele Autohändler haben inzwischen eine eigene Internetseite im Netz. Mit dem " Teledienstgesetz " (TDG) werden neue Informationspflichten für die Erstellung der Startseite eingeführt. Autohändler als Tele-Dienstleister? Das bedeutet, dass jeder, der eine Internetseite im Netz zur Verfügung stellt, in den Geltungsbereich des Rechts fällt, und zwar ungeachtet dessen, ob es sich um eine kommerzielle Internetseite handelt. Telekommunikationsdienste müssen ohne Registrierung oder Genehmigung erbracht werden.

Dies bedeutet, dass Sie die Nutzung Ihrer Startseite nicht von einer Registrierung abhängen dürfen, was die Bildung von geschlossenen Nutzergruppen nicht ausschließt. Wenn jedoch eine Startseite für jedermann bestimmt ist, muss sie ohne Registrierung aufrufbar sein. Die folgenden Informationen müssen Sie als Inhaber einer geschäftlichen Internetpräsenz so auf Ihrer Internetpräsenz bereitstellen, dass sie jederzeit ohne größere Probleme abgerufen werden können:

Bieten Sie auf Ihrer Startseite auch kostenpflichtige Angebote an, muss die Person hinter dem Werbeangebot klar angegeben werden. Prüfen Sie Ihre Startseite auf Kompatibilität mit der neuen Rechtslage. Stellen Sie die Pflichtangaben nach dem TDG auf Ihrer Startseite ein oder verlinken Sie dort auf eine entsprechende Internetseite (z.B. auf die Internetseite "UnserUnternehmen" oder "Wir über uns") mit den entsprechenden Informationen.

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