Mietrecht Fristlose Kündigung durch Vermieter

Kündigung ohne Kündigung durch den Vermieter

Hat der Mieter Mietforderungen erhalten, kann diese nicht durch Nachzahlung aufgehoben werden. könnte ihn durch Aufrechnung von seiner Schuld befreien und erklärt die Aufrechnung sofort nach der Kündigung. Anwalt Lübeck | Mietrecht | fristlose Kündigung des Mietvertrages. die Kündigung durch den Vermieter. Kündigung ohne Vorankündigung durch den Vermieter.

Kündigung des Mietvertrages ohne Kündigung durch den Vermieter

Ihr Rücktritt ist nun versandbereit. Mit nur 2 weiteren Mausklicks wird Ihre Kündigung umgehend versendet! Ihre Mietvereinbarung wird bereits ohne Vorankündigung durch den Vermieter versandt. Sie werden darauf hingewiesen, dass der Entzug der Zustimmung die Legalität der aufgrund der Zustimmung durchgeführten Bearbeitung bis zum Entzug nicht beeinträchtigt.

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Mietrecht: fristlose Kündigung Beleidigungen| Rechtsanwältin Alsdorf| Mietrecht, Konsumentenrecht

Der Amtsgerichtshof München (411 C 8027/13) hat entschieden, dass bei Beleidigungen des Eigentümers ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Eigentümers besteht. In jedem Fall, wenn es heißt "Sie sind ein Schwein" und keine wesentliche Provozierung durch den Vermieter vorangegangen ist, bedeutet dies einen erheblichen Vertragsbruch durch den Vermieter. Weitere Entscheide belegen auch, dass besonders aggressives Verhalten und auch ungerechtfertigte strafrechtliche Vorwürfe eine fristlose Kündigung ermoeglichen.

Der Entschluss ist keinesfalls so natürlich, wie es auf den ersten Blick scheint - dem Vermieter wurde lange Zeit ein so hohes Schutzniveau gewährt, dass eine fristlose Kündigung für den Vermieter unangemessen sein musste - bloße Beschimpfungen genügten nicht. Nun gibt es aber eine Änderung der Gerichtsurteile, auch das Landesgericht Potsdam (4 S 193/10) hat dem Vermieter ein solches Recht zur Kündigung gewährt - allerdings nur nach vorhergehender Mahnung.

In jedem Fall wird man bei schwerwiegenden Beschimpfungen wahrscheinlich vermehrt die Kündigungsmöglichkeit ohne vorherige Ankündigung erkennen können (so auch AG Coburg, 11 C 1036/08 &11 C 1440/03). Aufregend ist auch, dass das Oberlandesgericht Köln (16 Wx 197/05) feststellt, dass ein verletzendes, offensives und körperliches Benehmen eines Mitbewohners gegenüber dem Pächter zu einer Verminderung der Mieten führt, wodurch der Vermieter diesen Verlust im Rahmen der Entschädigung wiedergutmachen kann.

Bei Drohungen gegen den Vermieter kommt es immer wieder auf den Schärfegrad und die Erheblichkeit an. Damit hat etwa das OLG Düsseldorf (I-10 U 32/05) klargestellt: Wenn der Gewerbemieter den GeschÃ?ftsfÃ?hrer der Wirtin mit den Wörtern "Er wird sich die ZÃ?hne aushauen und ihn tot schlagen", wenn er erneut an die noch ausstehenden Mieten gegenÃ?

Das ist ohnehin der Fall, wenn sich der Vermieter und der Pächter auch Bereiche in der unmittelbaren Umgebung und teilweise in bestimmten Bereichen der Immobilie teilen. Bereits im Jahr 2011 hatte das LG Koblenz (6 S 17/01) entschieden, dass eine ungerechtfertigte Klage in Geld die Abweisung eines jeden Verdachtes rechtfertigen würde. Dieses Urteil wurde durch das BVerfG ( "1 BvR 1372/01") bekräftigt, das kommentierte: Es ist in diesem Fall jedoch nicht zu beanstanden, dass die Strafanzeigen des BfG nach Beurteilung der diesbezüglich auch für das BVerfG verbindlichen Sachverhalte als leichtfertig und unangebracht erachtet wurden und dass die fristlose Kündigung daher als begründet erachtet wurde.

Bei Streitigkeiten in einem Mietvertrag über den Anspruch auf in der Vergangenheit gezahlte und künftig zu zahlende Mietzahlungen steht es den Vertragspartnern frei, rechtliche Schritte zur Lösung des Problems einzuleiten. Eine fristlose Kündigung eines Mietvertrages ist daher auch dann mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren, wenn die angegebenen Tatsachen objektiv zutreffen sollten - hier die falsche Angaben über die Anzahl der Wohnungen -, aber kein Beweis für ein absichtliches Handeln des Auftraggebers vorliegt.

Die Tatsache, dass die Untersuchung gegen den Vermieter nach den Anschuldigungen des Klägers noch nicht abgeschlossen ist, lässt keine andere Beurteilung zu. Weiterhin hat das Oberlandesgericht Köln in einer mir zur Verfügung stehenden Verfügung stehenden Entscheidung entschieden (die ich ganz bewußt weder publiziere noch das Aktennummer dazu, auch nicht auf Verlangen), daß eine unbefugte Anklage gegen den Vermieter zur Kündigung ohne Kündigung durch den Vermieter berechtigen würde.

Es ging dabei keinesfalls um eine strafrechtliche Klage ins Blaue: Wie so oft gab es einen Disput über die Regelung der Mehrkosten. Er konnte sich nicht mehr selbst bedienen und gab an, was er als betrügerische Intrigen betrachtete. Rückblickend, so das Oberlandesgericht Köln, sei die Anzeige als ungerechtfertigt einzustufen, dass der Pächter von der strafrechtlichen Haftung ueberzeugt sei, daran habe sich nichts geaendert.

Fazit: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter war rechtskräftig.

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