Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung

Warnung vor Arbeitsverweigerung

Firma an den Mitarbeiter wegen hartnäckiger Arbeitsverweigerung. Eine Arbeitsverweigerung ist nach vorheriger Abmahnung geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Hier erhalten Sie eine professionelle Musterwarnung für die Ablehnung des Werkes zum sofortigen Download. Das Arbeitsrecht: außerordentliche Kündigung wegen Verweigerung von Überstunden. Die folgende Woche schickte mir mein Chef eine Warnung wegen Arbeitsverweigerung (bezüglich dieses WIR).

anzweifeln

Lieber Kollege Hesterberg, meine Frau ist derzeit bis Ende Feb. 2014 als Kassiererin / Verkäuferin mit einem Zeitarbeitsvertrag bei einer Personalverwaltungsgesellschaft (Zeitarbeitsfirma) angestellt. Es ist noch in der sechsmonatigen Testphase (ebenfalls bis Ende Feb. 2014). Gestern (07.01. 2014) hat meine Bekannte einen Telefonanruf vom verantwortlichen Personalleiter erhalten.

Eine Aufgabe wäre für heute (08.01. 2014), sie soll dort an anderer Stelle mit einem Inventar helfen (der Anstellungsvertrag besagt, dass sie auch in anderen Arbeitsgebieten verwendet werden kann). Laut meiner Bekannten fragt die Fahrdienstleiterin, ob sie an diesen zwei Tagen zur Arbeit kommen kann. Mein Freund antwortete, dass sie ihn in wenigen Minuten kontaktieren und ihn wissen lassen würde, da sie zuerst einen Blick auf ihren Zeitplan werfen müsste.

Während des Rückrufs lehnte meine Frau den Auftrag für heute (08.01. 2014) ab, da sie eine flache Inspektion hätte. Die Dispatcherin antwortete, dies sei eine Arbeitsverweigerung, das Gespraech sei dann zu Ende. Heute ( (08.01. 2014) hat meine Lebensgefährtin eine Verwarnung per Einschreiben erhalten, weil sie heute (08.01. 2014) eine Festanstellung verweigert hätte.

In einem Telefongespräch gestern (7. Januar 2014) hatte der Dispatcher meiner Lebensgefährtin die Gelegenheit gegeben, den Auftrag zu verweigern, weil er sie gefragt hatte, ob sie keine anderen Verabredungen habe. Muß meine Frau diese Warnung so ertragen? Nein, die Warnung ist meiner Meinung nach inakzeptabel. Eine Verwarnung kann bereits erfolgen, wenn ein Arbeitnehmer seine Pflicht nicht erfüllt hat, d.h. etwas nicht zur Verfügung steht.

Der Dienstgeber kann die Arbeitszeiten auch durch sein Verwaltungs- oder Weisungsrecht festlegen, das jedoch bestimmten Beschränkungen unterliegt: 616 BGB - Temporäre Prävention - bestimmt beispielsweise: Der Leistungspflichtige (Arbeitnehmer) verliert den Anspruch auf die Entlohnung nicht dadurch, dass er für eine relativ unbedeutende Zeit durch einen in seiner Person ohne eigenes Zutun an der Leistung liegt.

Außerdem wurde eine separate Frage gestellt, ob der Tag bearbeitet werden kann oder nicht. Abschließend das Hauptargument: Es ist unwahrscheinlich, dass die Arbeiten in so kurzer Zeit bestellt werden können, was auf diese Weise nicht durch einen Vertrag reguliert werden kann. Weil der Unternehmer seine Belegschaft von Anfang an aufteilen und Krankheit und Urlaub von Anfang an berücksichtigen muss.

Der Kollege Hesterberg hat meine Frage rasch beantwortet und sie auch für einen durchschnittlichen Benzinverbraucher sachkundig und nachvollziehbar formuliert.

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