Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Wann muss eine Abmahnung aus der Personalakte Entfernt werden
Ab wann muss eine Warnung aus der Personalakte entfernt werden?Beantragung der Löschung einer Warnung aus einer Personalakte
Warnungen haben im Arbeitsgesetz eine ganz besondere Aufgabe oder Wirkung: Sie sollen den Mitarbeiter auf Fehlverhalten aufmerksam machen und ihn zur Verbesserung der Situation mahnen. Nach Einleitung des Mahnverfahrens wird früher oder später auch eine separate Abschrift des Mahnschreibens in der Personalakte landen. Bislang war es gültig, dass auf schriftlichen Antrag (ggf. auch mit Rechtshilfe) eine Streichung der Abmahnung aus der Personalakte angeordnet werden konnte.
lst die Distanz noch so einfach? Im Allgemeinen hat es den Anschein, dass jede einmal erhaltene Warnung aus verständlichen Motiven nach einigen Jahren keine bedeutungsvolle Aufgabe mehr hat. In solchen FÃ?llen konnten die Mitarbeiter die Abmahnung bisher problemlos aus der Personalakte löschen; dies Ã?nderte sich jedoch mit einem Erkenntnis des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juli 2012.
Die Streichung der Abmahnung aus der Personalakte ist nicht fristgerecht beschlossen worden. Selbst wenn die Warnung nicht mehr aktiviert ist, haben Sie das Recht, die Warnung in der Personalakte zu lassen. Ein Modell zur Beseitigung der Warnung aus der Personalakte liegt vor. Dieser informelle Brief an den Geschäftsführer kann dazu dienen, dass eine ältere Version aus Ihrer Datei entfernt wird - auch wenn es kein allgemeines Recht mehr gibt, sie zu löschen.
Lieber Sample Manager, ich möchte Sie darum ersuchen, die alte Warnung aus meiner Personalakte entfernen zu lassen. Ich würde mich daher über die Beseitigung dieser Erinnerungen an mein einzigartiges Missverhalten erfreuen.
Ab wann müssen Sie eine Warnung aus der Personalakte austragen?
In der Personalakte werden Warnungen dokumentiert. Man ist sich einig, dass Warnungen ihre Wirksamkeit einbüßen können und dann aus der Personalakte entfernt werden müssen. Doch das BAG hat diese Pauschalrichtlinien 2012 abgelehnt. Dementsprechend gibt es keine eindeutige Frist für die Löschung der Abmahnung aus der Personalakte.
In einigen Fällen ist man sich einig, dass eine Warnung aus der Personalakte entfernt werden soll. Hierzu gehören z.B. eine Warnung aufgrund einer falschen Tatsache. Dies beinhaltet nicht unbedingt eine Warnung, die ein gewisses Mindestalter überschreitet. Insofern gibt es keine festgelegten Fristen, nach denen die Warnung immer aus der Personalakte entfernt werden muss.
Maßgeblich sind immer die Gegebenheiten des Einzelfalles. Das BAG unterscheidet zwei wesentliche Warnfunktionen. Es kann durchaus sein, dass nach einer bestimmten Zeit die Warnungsfunktion einer Warnung nicht mehr relevant ist. Möglicherweise hat der Auftraggeber jedoch ein legitimes Recht darauf, dass die Abmahnung weiterhin ein früheres Fehlverhalten in der Personalakte dokumentiert.
Dies ist eine konsistente Entwicklung der bekannten Emmely-Entscheidung (der Kassierer, der wegen der Verwendung von Einzahlungsbelegen im Gegenwert von einigen Cents entlassen wurde). In diesem Fall muss dem Unternehmer jedoch die Gelegenheit gegeben werden, zu beweisen, ob ein reklamationsfreies Handeln bereits seit mehreren Jahren besteht. Dabei ist er beispielsweise auf Warnungen abhängig.
Nach Auffassung der Jury geht der Antrag auf Aufhebung einer berechtigten Abmahnung daher nicht nur davon aus, dass die Abmahnung ihre Abmahnfunktion einbüßt. Stattdessen darf der Unternehmer kein begründetes Recht mehr an der Nachweisführung der behaupteten Dienstpflichtverletzung haben. Dieses berechtigte Recht kann z.B. dann vorliegen, wenn der Fall einer Abmahnung für nachfolgende Beförderungs- oder Übertragungsentscheidungen eine wichtige Bedeutung hat.
Gleiches trifft zu, wenn die Abmahnung für die Eignungsbeurteilung des Mitarbeiters, für die nachträgliche Bewertung von Management und Performance in einem Zertifikat oder für die Abwägung von Interessen im Rahmen einer allfälligen Nachkündigung wichtig sein kann. Der BAG hat klar und deutlich erklärt, dass der Mitarbeiter nur dann die Streichung einer berechtigten Abmahnung aus seiner Personalakte fordern kann, wenn er bei der Umsetzung des Beschäftigungsverhältnisses unter keinem Rechtsaspekt mehr eine Rolle einnehmen kann.
Die durch die Abmahnung beanstandete Verhaltensweise muss für das Beschäftigungsverhältnis in jeder Beziehung rechtsunwirksam geworden sein. Dies erschwert es den Mitarbeitern, die Streichung einer Abmahnung aus der Personalakte vor Gericht zu erzwingen. Es kann auch vorkommen, dass ein Gericht im Falle einer Entlassungsklage eine Abmahnung (oder die darin enthaltenen Warnfunktionen) weniger schwerwiegend bewertet als eine noch vor kurzem erfolgte Abmahnung.
Das heißt für die Unternehmer, dass sie einerseits mit Beschwerden konfrontiert werden können, um die Warnung ruhiger als bisher aus der Personalakte zu entfernen. Maßgeblich ist hier auch die Rechtssprechung des jeweiligen Landesarbeitsgerichts zur Fragestellung der Warnfunktionsdauer. Auch folgende Leistungen sind für Sie interessant: Der Auftraggeber klagt mit einer Verwarnung vor einer Verletzung des Arbeitsvertrages.
Pflichtverletzungen des Mitarbeiters. Der Nachweis für die Abmahnung obliegt immer dem Auftraggeber. Grundsätzlich muss der Dienstgeber zunächst eine Abmahnung aussprechen, bevor er aus Verhaltensgründen eine Kündigung aussprechen kann. Bei Unzufriedenheit des Arbeitgebers mit der Leistungsfähigkeit oder dem Benehmen des Mitarbeiters kann er eine Verwarnung aussprechen.
Mit dieser Maßnahme möchte der Unternehmer den Beschäftigten klar warnen und darauf hinweisen, dass.... Egal ob und unter welchen Bedingungen Sie Ihren Mitarbeitenden eine.... Für viele Beschäftigte ein Schock: Der Vorgesetzte gibt eine Mahnung ab. Ihre Chefin hat Sie angewiesen, eine Verwarnung zu verfassen, weil sich ein Angestellter nicht richtig benommen hat?
Achten Sie dann auf ein paar Punkte, damit die Warnung rechtsverbindlich ist.