400 Euro Arbeit

Einhunderttausend Euro Arbeit

Die Gleitzone für Arbeitsverhältnisse mit einer Vergütung zwischen 400,01 ? und 800 ?, auch Midijob genannt, wurde eingeführt. Die Beschäftigung stieg von 400 Euro auf 450 Euro. Verdienen Sie also 400 Euro, werden 235 Euro von Ihren Leistungen abgezogen.

Ausgenommen: Die Lohngrenze von 5: Bei einem Minijob bis 400 Euro in Ihrer Agentur erhalten Ihre Mitarbeiter ihren Lohn steuer- und sozialversicherungsfrei.

Arbeitslosenunterstützung und 400 Euro Arbeit? ist das möglich?

Meine Fragestellung ist also, ob man einen 400-Euro-Job für Arbeitslosenunterstützung machen kann, ich weiss, dass man tatsächlich nur 165 Euro extra verdient, aber was ist, wenn man 400 Euro vollständig verdient, dann ist man vom Arbeitsvermittlungsamt weg, oder wird es einfach nur vom Arbeitsentgelt abgesetzt! Vielen Dank! so mein Kumpel tut das, aber du kannst es immer noch von den 400 165.but!!!!!!!it wird am Monatsanfang vom alg2 abgerechnet und du kannst die 400....also wenn du nur die 400 auf 15 kriegst, verpasst du am Monatsanfang 240 euro.....

mit uns in hannover ist es so, dass man, wenn man für 400 Euro arbeiten muss, 300 Euro an das Büro zurückgeben muss und 100 Euro einbehalten kann! Im Büro wurde mir gesagt, dass ich, sobald ich einen 400 Euro-Arbeitsplatz angenommen hatte, nicht mehr im Jobcenter war. @Angel78, also meinen Sie auch, dass ich die 335 Euro von meinen 600 Euro abziehe, aber nicht ganz weg von AAA, oder? die 400 Euro werden dem Arbeitsunfähigkeitsgeld gutgeschrieben! aber Sie haben einen freien Betrag von 165 Euro!...... Ich kriege nicht die Hartz 4, sondern normale Arbeitslosenunterstützung für 1 Jahr und das ist gerade unter 600 Euro!

Integrationsvereinbarung pro Verwaltungsakte trotz 400 Euro Arbeit (Gesetz, Arbeitsamt, Hartz IV)

ich habe seit einer einwoche einen 400 -Euro-Job und habe per briefpost eine Integrationsvereinbarung und eine Massnahme mit intensivem Betreuungs- und Anwesenheitspflicht (Teilnehmer mit Teilzeitarbeit) bekommen. ich kann mich weigern, weil ich arbeite. zumal ich seit monatelang grosse Schwierigkeiten mit meinem Sachbearbeiter habe und seit einer woche auch ein Dienstaufsichtsbeschwerde beim Arbeitsamt ist.

Im Grunde muss der Begünstigte alles tun, um sein Hilfsbedürfnis als Ganzes zu beseitigen; ein Mini-Job reduziert nur den Hilfsbedarf; die Reduzierung des Hilfsbedarfs ist auch eine Verpflichtung des Begünstigten - aber jetzt ist es auch die Verpflichtung, sich an Massnahmen zu beteiligen, die eine endgültige Aufhebung des Hilfsbedarfs erlauben sollen - dies hat Priorität.

Abhilfe schafft ein Einblick in das Gesetz: 10 SGB II - dieser Abschnitt verweist auf angemessene Arbeit; Abs. 3 legt fest, dass die Abs. 1 und 2 entsprechend auf Massnahmen angewendet werden sollen: Nr. 5: Sie ist mit der Einstellung einer Erwerbsarbeit verknüpft, es sei denn, es bestehen vernünftige Hinweise, dass die frühere Erwerbsarbeit in Zukunft den Bedarf an Hilfe beenden könnte.

Dabei hat eine Massnahme Vorrang vor der Erwerbsarbeit, die nicht zu einem endgültigen Ende des Gesamtbedarfs an Hilfe führt. Nun kann man den Mini-Job an der Seite fortsetzen, ihn stehen bleibenlassen ( "ruhen lassen", was oft mit einer kurzen Zeitspanne möglich ist) oder man muss ihn stoppen.

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