Ace Stream Abmahnung

Vorsicht Ace Stream

Warnungen im Internet - Warnungen im Internet. hat (wie Sopcast, Acestream, Swarmplayer, pplive, bittorrent live). Das Fernsehen über den MediaPlayer Acestream ist ebenfalls illegal. Im schlimmsten Fall können Sie sogar eine Warnung erhalten. Ich habe es online gesehen, aber ich habe den ace streaming media player benutzt.

Popcorn-Zeit: Immer mehr Warnungen vor deutschen Usern

Letztes Jahr wurde über einen Service gesprochen: Popcorn Time. Mit diesem Service können Sie Videos und Reihen ansehen, die von anderen Benutzern über die Torrent-Technologie unter einer attraktiven und benutzerfreundlichen Benutzeroberfläche zur Verfugung stehen. Anwender haben Zugang zu den neuesten Spielfilmen und Reihen, ohne herumfummeln zu müssen.

Popcorn Time streamt nicht nur diese Daten, sondern ist auch Teil des Netzwerks, das sie zur VerfÃ?gung stellen. Rechtsanwälte haben bereits im April 2014 vor einer Welle von Warnungen an die Benutzer gewarnt. Die ersten Warnungen wurden zu diesem Termin bereits versandt. Er sagte in einer Erklärung an die Adresse von Google, dass er in diesem Kalendermonat bereits 150 Warnungen zu verarbeiten habe.

Dahinter stehen die Kanzlei Waldorf Frommer, der 21st Century Fox, Warner Brothers, Tele München und Universum Filmproduktion. Benutzer, die auf die aktuellen Spielfilme sowie Reihen wie Family Guy, Modern Family oder Heimat zugreifen, werden gewarnt.

Ist die Firma tatsächlich rechtmäßig?

Die Live-Übertragungen der Bundesliga-Spiele können zurzeit nur in Deutschland über den Pay-TV-Sender Sky ausgestrahlt werden. Deshalb strömen viele Menschen gratis ins Netz - mit Hilfe von Sendungen wie z.B. Sopcasts russischer oder chinesischer Sites. Videostreams sind in Deutschland in der Regel eine legale Grauzone. 2. Das unberechtigte Herunterladen einer urheberrechtsgeschützten Akte wäre zwar rechtswidrig, aber ein Stream würde keine Kopien des Films auf dem Computer erzeugen "das Betrachten des Films selbst ist dann überhaupt nicht mehr als Urheberrechtsnutzung anzusehen und ist daher legal", so der Autor.

Dies trifft jedoch nicht mehr zu, wenn man mit Bekannten Fussball schaut oder den Stream öffentlich präsentiert - zum Beispiel in einer Bude. Benutze den Stream dann nicht mehr ausschliesslich für private Zwecke, es könnte Sanktionen geben. Wie steht es mit solchen Sendungen? Bei so genannten p2p-Sendungen - wie dem beliebten TVU-Player oder dem beliebten Fernsehsender - ist die Situation anders.

"Sobald der Benutzer eine solche Sendung sendet, gibt er auch das Videosignal weiter und verteilt damit kopiergeschützte Informationen an andere Benutzer. Laut geltendem Recht handelt es sich dabei um eine Verletzung des Urheberrechts, die z. B. zu Warnungen und damit zu hohen Folgekosten führen kann. Das bedeutet im Klartext: Hände weg von Sendungen wie z.B. Smartcast - das kann im Ernstfall kostspielig werden, zumal diverse Anwaltskanzleien in Deutschland eifrig warnen und nur auf unzulässige p2p-Streams warnen.

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