Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Mieter Ignoriert Abmahnung
Pächter ignoriert WarnungDer Mieter belüftet seine Immobilie nicht - Was tun?
Wenn es draussen nasskalt ist, ist es besser, in der geheizten Wohnung zu bleiben - und nicht zu lüften. Doch gerade dieses Benehmen führt zu Feuchteschäden wie Schimmel und feuchten Wänden. Die Ansammlung von Warmluft und die kalte Fassade des Mauerwerks verursachen Feuchtwände und mit der Zeit Schimmelpilzschäden, die für den Hausherrn sehr aufwendig werden.
Wird beim Mieter die Fehlbelüftung erneut durchgeführt, ist der Schimmelpilzschaden für den Hausherrn ein Faß ohne Untergrund. Was Sie als Mieter tun können, wenn Ihr Mieter die Ferienwohnung nicht richtig belüftet, finden Sie hier. Wer nicht Luft macht, verstößt gegen die Mietvertragspflicht! Die Mieterin ist nicht nur zur Zahlung der Mieten verpflichtet, sondern hat auch eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf die gemietete Ferienwohnung.
Zu dieser vertraglichen Nebenverpflichtung gehört auch eine angemessene Belüftung, um das Risiko von Feuchteschäden, z.B. Schimmelbefall in der gemieteten Wohnung, vorzubeugen. Als Mietnebenpflicht muss der Mieter hinreichend lüften: z.B. zwei- bis dreifach bei weit offenem Dach ca. 10 min (AG Hannover AG Hannover, Entscheidung vom 31. Aug. 2005 - 565 C 15388/04).
Nähere Angaben zur Lüftungspflicht des Mieters entnehmen Sie bitte dem Artikel: Heizung und Lüftung = Pflicht des Mieters? Es wird aufgezeigt, was Mieter zu tun haben. Wenn in einer gemieteten Wohnung bereits ein Schimmelbefall vorliegt, z.B. in bestimmten alten Gebäuden mit schlecht gedämmten Außenfassaden, kann dies ein spezieller Anlass für den Mieter sein, die gemietete Wohnung zu besichtigen.
Die Vermieterin hat das Recht, bestimmte oder drohende Beschädigungen in der gemieteten Immobilie zu überprüfen. Sollte der Hausherr Schimmel befürchten, weil der Mieter nicht richtig belüftet, ist eine Inspektion der Ferienwohnung - nach Voranmeldung etc. - möglich. "Der Mieter weigert sich, seine Ferienwohnung zu besuchen - Was tun als Wirt? "â??Als Wirt kann man das Miethaus oder die gemietete Immobilie wohl am besten und weiÃ?, wie man SchÃ?den durch die Feuchte an der Bausubstanz vermeidet.
Bei Objekten mit zu geringer oder zu guter Dämmung muss die gesamte Wohneinheit oft mehrfach am Tag belüftet werden. Daher ist es ratsam, den Bewohnern angemessene Lüftungsanweisungen zu geben und auf die Gefahr von Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden bei Missbrauch zuweisen. Es wird darauf verwiesen, dass bei Verfehlungen ein entsprechender Schaden vom zuständigen Mieter zu zahlen ist.
Diese Notiz ist lediglich verbindlich und hat keine Rechtsfolgen für den Mieter, kann Ihnen als Mieter aber bei der Vermeidung von Verfehlungen behilflich sein. Wenn ein Mieter bereits Feuchteschäden durch unsachgemäße Belüftung der Ferienwohnung hervorgerufen hat und sein Benehmen nicht verändern will, ist nur eine Warnung hilfreich. Gegenüber dem Mieter hat der Mieter einen vertraglichen Nutzungsanspruch auf die gemietete Wohneinheit und dazu gehört auch eine ordnungsgemäße Belüftung (siehe oben).
Er hat damit einen rechtskräftigen Rechtsanspruch, den er mahnt (Erfüllungs- und Verfügungsanspruch nach 541 BGB siehe auch in: Sternförmig: 1): Unterlässt der Mieter die Abmahnung schlichtweg, gibt er dem Leasinggeber damit ein begründetes Recht auf eine ordentliche Beendigung des Mietvertrages wegen Nichterfüllung, § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Zur fristlosen Beendigung, da der Mieter nicht belüftet, genügt es nur, wenn der Mietzustand der angemieteten Wohneinheit bereits stark bedroht ist: massiver Schimmel- und Feuchtigkeitsaufbau in der Wohneinheit (AG Hannover, Beschluss vom 31. 8. 2005 - 565 C 15388/04). Für alle von ihm verursachten Beschädigungen der gemieteten Wohnungen hat der Mieter den Leasinggeber zu entschädigen.
Ergibt ein Sachverständigengutachten oder sonstiger fachlicher Nachweis, dass der Mieter für die durch unsachgemäße Lüftung verursachten Feuchteschäden einzustehen hat, hat er den Schaden zu tragen: Wenn der Mieter durch sein Nutzerverhalten einen Schimmelbefall in der gemieteten Wohnung verschuldet und dieses Problem seinem Vermieter nicht anzeigt, haftet er für Schadenersatz gemäß 280 Abs. 1, 535, 549 Abs. 1 BGB (vgl. AG Duisburg-Hamborn, Beschluss vom 16. Mai 2016 - 7 C 274/13).
Die Geltendmachung des Anspruchs des Mieters auf Übernahme der Umzugskosten durch den Mieter setzt jedoch voraus, dass er dem Mieter eine erfolglose Umzugsfrist eingeräumt hat oder dass eine solche nach § 281 Abs. 2 BGB in Ausnahmefällen entfallen ist (LG Saarbrücken, Urteile vom 24. Mai 2012 - 10 S 29/11).
Zusammengefasst können Sie als Mieter wie bei anderen Vertragsverletzungen des Mietvertrags vorgehen. Dies ermöglicht es, die Wohnungen zu besichtigen und den Mieter auf die korrekte Lüftung aufmerksam zu machen. Verweigert dieser, verbleibt nur die Abmahnung und im Extremfall die außerordentliche Aufhebung. Insbesondere, wenn bereits ein Schadenfall aufgetreten ist, den der Mieter dadurch hervorgerufen hat, dass er die Immobilie nicht belüftet, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu bestellen.
Denn nur so kann ein rechtlich abgesichertes Verfahren garantiert werden, um alle Forderungen gegen den Mieter fristgerecht und mit ausreichendem Nachweis durchzusetzen.