Minijob Arbeitgeber Melden

Registrierung als Minijob-Arbeitgeber

Auch eine anonyme Meldung von Verstößen ist möglich. Einen Job als Minijob zu machen ist absolut notwendig? ein Grund zur Entlassung. Lieber melden, dann kann nichts schief gehen. Die mehr als geringfügige Beschäftigung muss der Krankenkasse gemeldet werden.

Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber das Gehalt der Teilzeitbeschäftigung?

Minimallohn und Minijob: Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht genug bezahlt?

Abgeprallte Mini-Jobber Was tun, wenn der Minimallohn abgelehnt wird? Manche Mini-Jobber erhalten weniger als den Minimallohn, obwohl sie Anspruch darauf haben. Bei den Mindestlöhnen zum Beispiel ist die rechtliche Situation ganz klar: Seit Beginn des Jahres 2015 gibt es sie auch für volljährige Mini-Jobber - mit wenigen, zum Teil nur vorübergehenden Einbußen. Ungeachtet dieses Rechtsanspruches dürften einem erstaunlich großen Teil der fast 7,4 Mio. Teilzeitbeschäftigten - wie die Mini-Jobber offiziell genannt werden - der Mindestgehalt entzogen werden.

Insbesondere wurden im MÃ???rz 2015 - drei Monaten nach der EinfÃ?hrung des Mindestlohnes - rund die HÃ?lfte der Mini-Jobber zu wenig ausbezahlt. Selbst wenn die Verfasser selbst explizit darauf verweisen, dass die zugrundeliegenden Angaben nicht geeignet sind, die Anzahl der unterbezahlten Minijobs genau zu quantifizieren - es ist unbestritten, dass dies nicht nur einige wenige Einzellfälle sind.

Dies zeigt sich auch in der langen Reihe von manchmal merkwürdigen Maßnahmen der Arbeitgeber zur Vermeidung des Mindestlohns - zum Beispiel, wenn Naturprodukte wie Popcorngutscheine als Vergütung für die Beschäftigten in den Filmtheatern verkauft werden. Vor allem für Mini-Jobber ist dies keine Selbstverständlichkeit. Im Regelfall sind sie in einer Schwachstelle: Oft benötigen sie den Minijob absolut - aber der Arbeitgeber benötigt ihn nicht notwendigerweise, weil er im Nu einen Nachfolger hat.

Wie kann und was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber sich der Zahlung des Mindestlohns verweigert? Die Gewerkschaft Ver.di weist darauf hin, dass es in jedem Falle darauf ankommt, ihre Arbeitszeit und Lohnfortzahlung detailliert zu erfassen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Erfassung der Arbeitszeit nicht automatisiert erfolgt. Wenn Sie alle Ihre Arbeitsstunden selbst notiert haben, können Sie auch jegliche Manipulation durch Ihren Arbeitgeber nachweisen.

Nach der WSI-Studie werden 40 % der Minijobs in Großunternehmen (mehr als 200 Mitarbeiter) unter dem Mindestgehalt vergütet, während die Zahl der mittelständischen Betriebe (11 bis 199 Mitarbeiter) bei knapp 45 % liegt. Zusammen mit dem Konzernbetriebsrat kann geklärt werden, ob der Minimallohn unterschritten wird - oder ob der Arbeitgeber zu Recht verschiedene Aufwendungen und Auszahlungen auf den Arbeitslohn anrechnen darf.

Das hat den großen Vorzug, dass ein Arbeitnehmer seine Rechte erhalten kann, ohne dass er sich mit dem Arbeitgeber selbst befassen muss. Sie selbst sind vor Entlassungen geschützt, und wenn sie gute Arbeit leisten, repräsentieren sie die Belange so gekonnt, dass der Arbeitgeber nicht weiss, ob die Betroffenen sich selber melden oder ob der betriebliche Rat die Beschwerden bemerkt hat.

Mindestlohnhotline des Bundesministeriums für Arbeit (030 - 6028 0028): Wenn es keinen eigenen Personalrat gibt, sollte man sicherstellen, dass der Arbeitgeber den Mindestgehalt unterschreitet oder nicht - unter bestimmten Voraussetzungen kann es beispielsweise legal sein, Urlaubs- und Weihnachtsgelder oder die Bereitstellung von Berufsbekleidung anrechen. Diese zum Teil heiklen Fragen können über die Mindestlohnhotline des Ministeriums für Arbeit geklärt werden, die von montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet ist.

Auch eine anonyme Meldung von Verstößen ist möglich. Beschwerde über einen Mindestlohn: Wenn der Arbeitgeber sich wehrt, den Minimallohn zu zahlen, wird letztendlich nur eine Einzelklage vor dem Gericht helfen. Dies ist nur dann Sinn, wenn die Betroffenen nicht mehr vom Minijob abhängig sind. Erfahrungsgemäß arbeiten Sie nach einer Verklagung eines Arbeitgebers nicht lange.

Ein kostspieliger und zeitraubender Schritt: Der Anwalt muss zunächst einmal für sich selbst aufkommen, wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben oder nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Eine Beschwerde kann sich trotzdem auszahlen, denn der Minimallohn kann auch für Jahre danach verklagt werden. Da der Arbeitgeber in diesen Faellen allein die Sozialversicherungsbeitraege - d.h. sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeitraege - zu zahlen hat, ist es fuer Mini-Jobber ertraeglicher, wenn sie spaeter in eine Beschaeftigung mit Sozialversicherungsbeitraegen fallen, weil die Grenze von 450 Euro ueberschritten wird.

Die Liste verdeutlicht aber auch eindrucksvoll, dass der Minimallohn nur mit mehr und strengeren Zollkontrollen durchsetzbar ist. Die Einhaltung des Mindestlohns ist dann nur eine von vielen Fragestellungen. Es ist auch fragwürdig, ob Unternehmen, in denen das Risikopotenzial von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit hoch ist (z.B. im Baugewerbe), auch dieselben Unternehmen sind, in denen der Minimallohn unterschritten wird.

Sämtliche Hinweise, wie man sich gegen die Nichtauszahlung des Mindestlohns verteidigen kann, wären überholt, wenn es ein ernstes politisches Interesse für den Minimallohn und ähnliche Vorschriften zum Schutze der Arbeitnehmer vor Missbrauch durch ihre Arbeitgeber gibt. Die Verhängung strenger Vertragsstrafen gegen Arbeitgeber, die erwiesenermaßen den Minimallohn nicht bezahlen, unbezahlte Mehrarbeit leisten, das Gesetz über die Arbeitszeit missachten und so weiter.

Inakzeptabel ist es schlichtweg, dass Menschen, die 40 Stunden pro Tag daran verdienen, weder davon normalerweise überleben können (leben, nicht nur fressen, wohnen, arbeiten) noch auf eine gerechte Altersversorgung jenseits der Armut warten können. Der Bäcker ist bis 18.00 Uhr und die Bezahlung ist bis 18.00 Uhr fällig. Mir fehlt jedoch Ihre Erklärung, dass von allen Industriestaaten in Deutschland die Erwerbstätigen (und Rentner) die niedrigste Einkaufsmacht haben und die Löhne seit 1980 auf realem Stand sind.

Im Jahr 1980 hätte niemand daran gedacht, einen Minimallohn zu verlangen. Denn unterbezahlte Arbeitnehmer hätten umgehend einen besser bezahlten Arbeitgeber aufsucht. Melden Sie sich an, um einen Kommentar abzugeben.

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