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Entlassung als Angestellter
Die Kündigung durch den Auftraggeber. Aber nicht nur Sie können zurücktreten, auch Ihr Auftraggeber kann Sie aus unterschiedlichen Motiven abmelden. Ihre Arbeitgeberin kann Sie aus folgendem Grunde entlassen: Kündigung aus persönlichen Motiven. Die persönliche Kündigung ist zulässig, wenn Sie Ihre Arbeit nicht mehr ausführen können und der Anlass dafür in Ihrer eigenen Person zu suchen ist.
Persönlicher Kündigungsgrund ist oft die Erkrankung des Mitarbeiters. Wenn feststeht, dass Sie permanent erkrankt sind und daher die erforderliche Arbeit nicht leisten können, ist die Kündigung rechtfertigen. Das hängt dann von der Vorhersage zum Auslaufzeitpunkt ab. Wenn Sie für 24 Monaten nicht arbeiten können, ist ein Krankenstand in Ordnung.
Wenn nicht absehbar ist, wann Sie wieder arbeiten können, kann der Dienstgeber auch kündigen - die Lage wird als Dauerarbeitsunfähigkeit angesehen, die mit Sicherheit angenommen werden kann. Die Kündigung aus persönlichen Gründen ist auch bei häufig auftretenden Kurzzeitkrankheiten möglich. Es kommt darauf an, ob Fakten zum Kündigungszeitpunkt die Vermutung begründen, dass auch in der Zukunft mit häufig auftretenden Kurzzeitkrankheiten zu rechnen ist.
Allerdings müssen diese häufig auftretenden Kurzabsenzen dann auch zu einer erheblichen Verschlechterung der Betriebsinteressen führen. Verhaltensterminierung. Die Kündigung eines Verhaltens erfordert, dass Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen durch Ihr Benehmen verletzen. In der Regel sind dies wiederholte unentschuldigte Abwesenheit oder Mitarbeiter, die z.B. trotz Krankheit am Abend in der Gaststätte gefunden werden.
Vor der Kündigung muss der Unternehmer prüfen, ob das Missverhalten des Arbeitnehmers nicht durch eine Verwarnung behoben werden kann. Wenn Sie zum Beispiel das Amt am Montag morgen ohne Entschuldigung verpassen, kann Ihr Auftraggeber Ihnen die Möglichkeit bieten, dieses Vorgehen durch eine Warnung zu abändern. Warnt Sie Ihr Dienstherr jedoch mehrmals ohne Vorankündigung vor dem gleichen Vorgehen, können Sie davon ausgehen, dass er das Vorgehen nicht besonders beunruhigend findet.
Wenn eine Entlassung erst nach drei oder sogar vier Warnungen vor dem gleichen Vorgehen erfolgt, dann kann die Schwere dieses Vorgehens durchaus in Frage gestellt werden. Wenn von Anfang an feststeht, dass Sie Ihr Benehmen nicht verändern werden, muss Ihr Auftraggeber Sie nicht warnen, sondern kann Sie sofort kündigen. Kündigung aus betrieblichen Gründen. Ein betriebsbedingter Kündigungsgrund führt dazu, dass Sie entlassen werden, weil Ihre Tätigkeit aufgrund einer Restrukturierung im Betrieb eingestellt wurde.
Wenn es mehrere Stellen mit dem gleichen Anforderungsprofil gibt, muss der Auftraggeber eine soziale Selektion vornehmen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Mitarbeiter, der am unwürdigsten ist, gekündigt wird. Im Kündigungsschutzrecht (KSchG) sind in 1 Abs. 3 die Kenngrößen aufgeführt, auf deren Grundlage die Selektion erfolgt: Beispielsweise ist es oft so, dass vor allem die jungen Arbeiter von der sozialen Auslese betroffen sind.
1 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die soziale Sicherheit bestimmt, dass diese Mitarbeiter dann nicht in die soziale Auswahl miteinbezogen werden. Im Übrigen ist Ihr Dienstgeber dazu angehalten, vor der Kündigung zu prüfen, ob Sie an einem anderen Dienstort im Betrieb weiterarbeiten können. Wenn es in Ihrem Betrieb einen eigenen Personalrat gibt, muss Ihr Auftraggeber ihn über die beabsichtigte Aufhebung unterrichten.