14 tage Widerrufsrecht Gesetz

14-tägiges Widerrufsrecht Gesetz

sowie zur Änderung des Gesetzes über die Regulierung von Wohnungsvermittlungen. wurde ein einheitliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen eingeführt. Alle Shops bieten in der Regel ein 14-tägiges Rückgaberecht allein aus Imagegründen an. Es ist üblich und nicht überraschend und das Gesetz schützt Sie nur vor Überraschungen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 355 BGB) verankert.

Das Widerrufsrecht im Haus-zu-Haus-Geschäft gilt folgendermaßen

Schließt ein Konsument und ein Gewerbetreibender einen bezahlten Arbeitsvertrag im Privathaushalt oder am Arbeitsort des Konsumenten ab, so ist im Gesetz in § 312 Abs. 1 BGB (siehe "Das sagt das BGB") von einem Haus-zu-Haus-Geschäft die Rede. Zur Abwehr einer möglichen Überraschung durch den Gewerbetreibenden und damit eines unbedachten Vertragsabschlusses gewährt der Gesetzgeber dem Konsumenten ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB.

Bei Geschäftsabschlüssen vor der Tür hat der Konsument in der Regel nicht genügend Zeit, den Erwerb eines Produktes oder einer Leistung zu erwägen. Der Widerrufsrecht nach § 355 Abs. 2 BGB ist 14 Tage, d. h. der effektive Widerruf eines Haus-zu-Haus-Geschäfts setzt voraus, dass der Kunde innerhalb dieser zwei Wochen den Widerspruch gegenüber dem Gewerbetreibenden ausspricht.

Die Widerrufsbelehrung kann dabei in textlicher Form als Widerrufsbelehrung oder durch Rückgabe der Sache erklärt werden, wenn der Kaufvertrag die Ware zum Kaufgegenstand enthält. Zur Begründung des Widerrufs ist der Kunde nicht verpflichtet. Im Übrigen ist er nicht berechtigt. Stattdessen reicht es aus, wenn der Kunde durch den Widerspruch deutlich macht, dass er den Kaufvertrag nicht mehr einhalten will.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Frist erst dann abläuft, wenn der Gewerbetreibende den Kunden über die Widerrufsmöglichkeit informiert hat. Das Widerrufsrecht muss in textlicher Form (siehe unten) vorliegen und den Namen und die Adresse des Unternehmens wiedergeben. Dies ist die einzige Methode, um sicherzustellen, dass der Konsument den Widerspruch an den korrekten Empfänger sendet.

Außerdem muss der Auftrag bei Vertragsabschluss erteilt werden. Bei einer späteren Instruktion verlängert sich die Sperrfrist um einen weiteren Kalendermonat ab dem Datum der Instruktion. Die mangelhafte Widerrufsbelehrung bei einem Haustürgeschäfte stellt den Ablauf der Widerrufsfrist nicht ein, so dass der Kunde den Widerruf auch noch lange nach Abschluß des Haustürgeschäftes begründen kann, denn ohne entsprechende Weisung geht die Widerrufsfrist nicht ab.

Lies auch dazu das derzeitige Gutachten des OLG Hamm: Bei fehlerhaftem Weisungswiderruf gilt bei Haustürgeschäften auch nach kaum zwei Jahren. In textlicher Form dauernd beim anwesenden Konsumenten, der darüber hinaus ein Widerrufsrecht hat und wie er es wahrnehmen kann, enthält Name und Adresse des Unternehmer, an den die Widerrufsbelehrung oder die Warenrückgabe gerichtet werden soll, einen Verweis auf die rechtlichen Folgen des Widerrufes bei dem HaustürgeschÃ?ft.

Ein wirksamer Rücktritt von einem Haus-zu-Haus-Geschäft zwingt den Konsumenten zur Warenrückgabe. Übersteigt der Warenwert des Kaufgegenstandes den Warenwert von 40,- , trägt der Auftragnehmer die Mehrkosten. Ein Widerrufsrecht beim Haustürengeschäft ist unerlässlich - außer bei unverzüglich zu erbringenden und zu bezahlenden Dienstleistungen bis zu 40,- ?. Bei mündlichen Verhandlung am eigenen Wohnort oder im privaten Wohnbereich (Haus-zu-Haus-Geschäft) hat der Konsument ein Widerrufsrecht nach § 355.

Anstelle des Widerrufsrechtes kann dem Konsumenten ein Widerrufsrecht nach 356 gewährt werden, wenn im Rahmen dieses oder eines Folgegeschäfts eine dauerhafte Beziehung zwischen dem Konsumenten und dem Gewerbetreibenden beibehalten wird. In diesem Fall ist der Kunde nach § 360 über sein Widerrufs- oder Rücksendungsrecht zu informieren.

In der Anweisung ist auf die rechtlichen Folgen des § 357 Abs. 1 und 3 hinzuweisen. Stellt das Gesetz einem Konsumenten ein Widerrufsrecht nach dieser Bestimmung zu, so ist er an seine Absichtserklärung zum Vertragsschluss nicht mehr gebunden, wenn er sie rechtzeitig widerruft. Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn der Kunde den Rücktritt innerhalb der Frist in Textform erklärt.

Der Widerrufszeitraum ist 14 Tage, wenn dem Kunden eine schriftliche Widerrufserklärung gemäß 360 (1) nach Maßgabe des 360 (1) bis zum Vertragsabschluss zugehen wird. Im Falle von Vertragsabschlüssen im Fernabsatz gilt eine unmittelbar nach Vertragsabschluss in textlicher Form übermittelte Widerrufserklärung als Widerrufserklärung, wenn der Gewerbetreibende den Kunden gemäß Art. 246 1 Abs. 1 Nr. 10 des Gesetzes zur Einführung in das Bürgerliche Gesetzbuch informiert hat.

Erfolgt die Mitteilung der Widerrufserklärung nach Ablauf der Frist gemäß Absatz 1 oder Absatz 2, ist die Frist einmonatig. Gleiches trifft zu, wenn der Gewerbetreibende den Konsumenten über das Widerrufsrecht gemäß 246 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB zu einem anderen als dem in S. 1 oder 2 bezeichneten Termin informieren darf.

Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht gemäß 360 Abs. 1 informiert wurde. Bei schriftlichem Vertragsabschluss läuft die Lieferfrist nicht ab, bevor dem Kunden auch ein Vertragsdokument, die Schriftform des Kunden oder eine Kopie des Vertragsdokuments oder des Antrages zur Kenntnis gebracht wird.

Bei Streitigkeiten über den Beginn der Fristen liegt die Nachweispflicht beim Unter-nehmer. Das Widerrufsrecht endet längstens sechs Monaten nach Vertragsabschluss. Die Lieferfrist läuft nicht vor Erhalt der Ware beim Warenempfänger ab. Das Widerrufsrecht besteht unbeschadet des ersten Satzes nicht, wenn der Konsument nicht gemäß den Voraussetzungen des 360 Abs. 1 1 schriftlich über sein Widerrufsrecht informiert worden ist, oder bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz über finanzielle Dienstleistungen, wenn der Konsument seinen Informationspflichten gemäß 246 Abs. 2 S. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes zur Einführung in das Bürgerliche Gesetzbuch nicht ordnungsgemä? nachgekommen ist.

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