Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Atgb Dfb
Agb DfbHat der Besteller keine oder andere als die bestellte Eintrittskarte bekommen, ist er zur Reklamation innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Bestätigungsmail oder der Eintrittskarte, längstens jedoch sieben Arbeitstage vor der betreffenden Messe, berechtigt. Ein Anspruch auf Zurücknahme oder Nachbestellung besteht nach Verstreichen der Rügefrist nicht.
Die Karten können nicht umgetauscht werden. Verloren gegangene Karten können aus Gründen der Sicherheit nicht ausgetauscht werden. Vernichtete Karten werden nur Schritt für Schritt gegen Beweis ausgetauscht, z.B. durch Vorlegen der Originalkarten. Im Falle einer Verschiebung oder Verlagerung der Veranstaltungen bleiben die Karten in jedem Falle gültig.
Wenn der Karteninhaber nicht an dem verschobenen oder wiederholten Match teilnehmen kann, wird der Kartenpreis bei Rücksendung des Originals zurückerstattet. Bei Absage einer Messe wird dem Karteninhaber der Eintritt bei Rücksendung der Originalkarte zurückerstattet. Die Karten werden daher ausschliesslich für den Privatgebrauch verkauft. Der Karteninhaber muss den neuen Karteninhaber bei jeder Weiterleitung über die Gültigkeit dieser ATGB informieren.
Ausschlaggebend für die Häufigkeit der Zuwiderhandlungen ist die Menge der angeboten, verkauft, weitergegeben oder genutzten Bons. Die Einfahrt ins Olympiastadion ist nur mit einem gültigem Fahrausweis möglich (Inhaber eines vergünstigten Fahrausweises sind auf Anfrage zur Vorlage eines Ausweises oder eines anderen Nachweises über die Berechtigung zum Eintritt in das Olympiastadion berechtigt).
Bei der Ausfahrt aus dem gesperrten Stadionbereich verfällt die Eintrittskarte); die Zutrittskarte ist dem Hausherrn oder seinem Vertreter (z.B. Ordner) auf Anforderung zur Einsicht zu übergeben; den Anweisungen der Ordnungskräfte, des Sicherheitsdienstes, der Stadionleitung und des Organisators ist zu folgen; auf Wunsch ist vor allem ein anderer Sitzplatz als auf der Zutrittskarte angegeben - auch in einem anderen Häuserblock - eingenommen werden.
Eine Stadionsperre kann auch gegen Menschen ausgesprochen werden, von denen eine Waffe oder andere Gefahrgüter beschlagnahmt wurden. Im Falle eines Stadionverbotes verzichten die Karteninhaber auf die Ablehnung gemäß 174 BGB, namentlich auf die Einreichung aller Original-Vollmachten der vorgenannten Vereinsregister. Die Unterbringung in und in den Sportstadien geschieht auf eigene Verantwortung.
Der Kunde/Käufer akzeptiert mit dem Kauf der Zutrittskarte diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen als bindend. Sind oder werden Teile dieser ATGB ganz oder zum Teil ungültig, undurchsetzbar oder nicht einklagbar, so bleiben die Wirksamkeit des Vertrages und der sonstigen Bestimmungen davon unberührt. An einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucher-Schiedsinstanz sind wir weder willens noch gebunden.