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Ausnahmen Arbeitszeit über 10 Stunden
Ausgenommen ist die Arbeitszeit über 10 Stunden.Deckt die Versicherung auch Verstöße gegen die Arbeitszeitregelungen?
Die Dauer der täglichen Arbeitszeit ist im Arbeitsstundengesetz klar festgelegt. 3 S. 1 ARZG sieht vor, dass der Arbeitstag acht Stunden nicht übersteigen darf. Es gibt, wie so oft, keinen einzigen Ausnahmetatbestand, und es gibt eine ganze Serie von speziellen Normen, die Ausnahmen und andere Vorschriften zulassen (ein bedeutendes Beispiel hierfür).
Unglücklicherweise wird die maximale Tagesarbeitszeit - wer würde das nicht wissen - rasch überschreit. Egal, ob dies legal war oder nicht: Was geschieht mit meinem Versicherungsschutz durch die GUV, wenn mir etwas geschieht, während ich gegen die Arbeitszeitregelungen verstoßen habe? Werde ich den Versicherungsschutz verlieren? Beispiel: Der Mitarbeiter hat 15 Stunden nahezu ununterbrochen gearbeitet.
Hat er seinen Versicherungsschutz durch die obligatorische Unfall-Versicherung verloren? Die Tatsache, dass der Auftraggeber eine Straftat begangen haben könnte, ist dabei unerheblich. Für das generelle Verstehen ist es von Bedeutung, dass das Arbeitsstundengesetz ein Schutzrecht ist. Wie schon der Ausdruck verdeutlicht, soll er den Mitarbeiter zwar beschützen, aber nicht zum Schaden des Mitarbeiters durch seine Vorkehrungen.
Dies wäre jedoch der Fall, wenn eine Verletzung der Bestimmungen des Schiedsgerichtsgesetzes den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge hätte. Der GUV interveniert auch nach 15 Arbeitsstunden oder sogar darüber hinaus im Falle eines Unfalls immer zugunsten des Mitarbeiters, sofern dies während der Durchführung einer Versichertentätigkeit oder auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz eintritt ("§ 8 SGB VII").
Aber was, wenn der Unfall nachweislich durch die vollständige Ermüdung des Mitarbeiters verursacht wurde? Bei Ermüdung durch betriebliche Gegebenheiten ist der Mitarbeiter durch die GUV-Versicherung gedeckt. Diejenigen, die 15 Stunden arbeiten und dann nach Hause fahren, gelten aus betrieblichen Gründen als müde. Aber es gibt auch den so genannten Berufsmüdigkeitsfall.
Mitarbeiter können ihren Versicherungsvertrag aufs Spiel setzen, wenn sie "profitabel" vorgehen. Beispiel: Sie arbeiten (unrechtmäßig!) für 15 Stunden, aber der Auftraggeber stellt eine Unterkunft am oder in der Umgebung des Arbeitsortes zur Verfügung. Der Versicherer könnte hier von einem "selbst geschaffenen" Risiko reden, für das dann kein Schutz besteht. Die Sachverhalte müssen jedoch vom GUV nachweisbar sein.
Der Betriebsrat hat den rechtlichen Auftrag, das Einhalten der Schutzgesetze für Mitarbeiter zu kontrollieren (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Diese Schutzgesetze beinhalten die Arbeitszeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes. Es bestehen hohe Mitspracherechte bei der Arbeitszeit!