Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Unerwünschte Werbung per Post
Unaufgeforderte Werbung per PostMailbox-Werbung: Wie man sich gegen unerwünschte Werbung wehrt
Damit diese Werbung wegbleibt, genügen die einfachen Sticker "Keine Werbung". Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Werbeunternehmen diesen oder einen Sticker mit der gleichen Angabe einhalten ("Rechtssache VI ZR 182/88"). Falls freie Werbezeitschriften auch einen Redaktionsteil beinhalten, ist der Sticker "Keine Anzeige auf dem Briefkasten" nicht ausreichend.
Fügen Sie daher Ihrem Postkasten einen speziellen Vermerk bei, dass Sie auch keine Werbezeitschriften anstreben. Beispiel: "KEINE Werbung keine Flyer, keine Mailings, keine Gratiszeitungen und Wochenzeitungen". Die Plakette "Keine Werbung einfügen" entfällt bei Anzeigenblättern in Tages- und Wochenzeitungen. Die Post muss auch Ihre Hinweise auf unerwünschte Werbung zur Kenntnis nehmen, wenn sie unadressierte Sendungen ausliefert.
Auch können Sie das betreffende Unternehmen selbst klagen, damit es in Zukunft keine Werbung mehr in Ihren Posteingang legt. Allerdings sollten Sie sich des Kostenrisikos bewusst sein, das mit einer Reklamation verbunden ist. Daher ist es nur dann Sinn, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben und Ihre Rechtschutzversicherung Ihnen Deckung für das Gerichtsverfahren gewährt hat.
Sollten Sie Werbung bekommen, die Ihren Sticker deutlich als ungewollt kennzeichnet, sollten Sie die betroffenen Unternehmen bitten, in Zukunft auf weitere Werbung zu verzichten. Außerdem können Sie selbst eine Mahnung an das betreffende Unternehmen senden und es gegebenenfalls darauf hinweisen, dass Sie in Zukunft keine Werbung mehr in Ihren Posteingang legen. Allerdings sollten Sie sich des Kostenrisikos bewusst sein, das mit einer Reklamation verbunden ist.
Es ist daher besonders empfehlenswert, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und das Unternehmen Ihnen Deckung für das Gerichtsverfahren gewährt hat. Sie ist zur Zustellung von adressierten Briefen - auch von Werbebriefen - gezwungen. Falls Sie diese Werbung nicht erhalten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Das Antragsformular für die Eintragung in die Robinson-Liste kann hier ausgefüllt oder heruntergeladen und per Post verschickt werden. Für Unternehmen, die nicht Mitglieder des Deutscher Dialogmarketingverband e. V. sind, gibt es nur einen Weg: Sie sollten das Unternehmen dann bitten, in Zukunft auf den Versand von Werbemitteln zu verzichten, vorzugsweise per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung.
Die Werbung für politische Gruppen darf auch nicht in entsprechende Kästen gestellt werden. Wenn Sie trotz eines Plakats "Keine Werbung aufgeben" Prospekte oder Direktwerbung von Seiten der Politik bekommen, raten wir Ihnen, sich schriftlich an den zuständigen Bezirks- oder Bundesverband dieser Party zu wenden und bitten Sie ausdrücklich, in Zukunft von weiteren Werbeeinblendungen abzusehen.