Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
U+C Abmahnung
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Haben Sie Bedenken wegen eines Abmahnschreibens oder gar einer Beschwerde über File Sharing (Datenaustausch über das Internet) von U C Rechtanwälte (Urmann & Collegen)? Du weißt nicht, wie du auf die UC-Warnung reagierst? Rechtsanwältin Solmecke steht Ihnen zur Verfügung und wird Ihnen helfen, auf das Mahnschreiben und die Abmahnung der Sozietät U C. zu antworten.
Die U C Rechtanwälte Warnung U C Warnung | Optimales Verfahren für die U C Warnung
Das können Sie gegen die Warnung tun: Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise aus langjähriger Tauschrechtsberatung! Unter keinen Umständen die von U C beiliegende Erklärung über die Unterlassung ohne zu überlegen unterzeichnen und NICHT unterzeichnen. Sie sollten Ihrer Verpflichtung zur Unterlassung prinzipiell gerecht werden.
Es wird daher nachdrücklich empfohlen, eine so genannte modifizierte Unterlassungsanordnung abzugeben, die den einstweiligen Rechtsschutzanspruch der anderen Partei regelt. Weil sich unsere Anwaltskanzlei seit Jahren auf Abmahnschreiben wegen File-Sharing spezialisier. Deshalb würden wir Sie gern ausführlich und kostenlos über unsere Filesharing-Hotline 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) unterrichten.
Warnung U + C Anwälte vor File-Sharing
"Warnung vor Urheberrechtsverletzungen" TOP NEWS to U + C: I. Urheberrechtsinhaber, den U + C derzeit vertritt: U + C Anwälte früher unter dem Namen KuW Anwälte, heute unter U + C anwält. U+C warnt 2009 vor dem Austausch pornografischer Arbeiten in Filesharing-Netzwerken, vor allem für die DigiProtect GbR. Die Firma DigiProtect Frankfurt; DigiProtect Frankfurt; Magmafilm Essen; MMV Multimedia Verlagsgesellschaft mbH, Dortmund; GGG John Thompson Produktion; Herzog Videog e. K.; Tabak & Love Filmgesellschaft mbH; die Firma Benjamin B.; die Firma; die Firma; Venus Neue Mediengesellschaft; MJP Medienproduktions- und Vertrieb GGG.
MP MediaProducts gGmbH (Switzerland); Label: 21 Sextury Videos; DBM Videoovertrieb gGmbH; Puaka Videoproduktion gGmbH, Essen; Koch Media gGmbH; RTL Enterprises gGmbH; Linguatec Sprachtechnologien gGmbH; Ubisoft gGmbH; Novitas Publishing gGmbH; Goldlicht Vision Betriebs gGmbH; F & FD Friedrich & Friedrich Distribution gGmbH & Co. . kg; Musikalische Gesellschaft für Musik; Musikinstrumente GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft für Videotechnik mbH; Erotikplanet Wolfgang Embacher mbH; Updates Entertainment; InfoMedia AG; OVA Film AG; OVA Film AG; OVA Film Distribution AG; BB Film AG, owner Klaus Buttgereit, Mühlheim. Warnhinweis: In den Mahnschreiben aus dem Jahr 2009 sind die Kosten im Vergleich zu den bisher geforderten Summen erheblich angestiegen (in der Regel um ? 250,00 für den Austausch von Pornos).
Bei der Verwarnung wird der Adressat gebeten, die beigelegte Abmahnung mit Strafklausel zu unterzeichnen, in der er sich ebenfalls zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von derzeit 650,00 ? verpflichtet. U+C teilt mit, dass die folgenden Aussagen des Anti-Piraterie-Unternehmens DigiTracing gemacht wurden:
U + C bestreitet die Gültigkeit der so genannten Mahnkostenobergrenze auf 100,00 gemäß 97a Abs. 2 des Gesetzes mit dem unbegründeten Vorwurf, der Vorgang sei nicht "nur ein gespeicherter Vorgang, da die DigiTracing Gesellschaft mbH und ein Gerichtsverfahren zur Adressermittlung erforderlich seien.
Wenn man ( "wie wir") davon ausgeht, dass die Begrenzung der Warnkosten auch in Ihrem Falle gilt, dann ist das von U + C zum Ausgleich des Falls behauptete Pausenangebot in jedem Falle ungünstig. Der Abschrecker U + C neigt dazu, die bei Ihnen gefundenen Folien "Stück für Stück" mit getrennten Abschreckungen durchzusetzen, um in jedem Falle neue Abschreckungskosten zu erzeugen.
ABER: Diese Vorgehensweise kann mit Ihrer eigenen Vorgehensweise vorweggenommen werden, indem Sie eine präventive Unterlassungsverpflichtung für weitere Warnungen abgeben. Ihre Ansprechpartnerin für Filesharing-Fragen ist Dr. Bernhard Knies, ein Jurist mit langjähriger praktischer und wissenschaftlicher Berufserfahrung auf dem Gebiet des Musikrechts, angefangen mit seiner Doktorarbeit über "Rechte der Tonträgerproduzenten in einer internationalen und rechtsvergleichenden Perspektive" (BeckVerlag 1999 ) und seit 2003 zahlreiche Veröffentlichungen und Gespräche über Tauschbörsen.