U + C Rechtsanwälte Abmahnung

U+C Anwälte Abmahnung

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollten. Bei den Warnungen der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) geht es jedoch um das Streaming von Dateien. Es wurden im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Verstoß festgestellt: bisher nur Screenshots ohne Datums- und Zeitangabe zu den Warnungen. Für weitere Informationen und Hilfe zu Warnungen von U C Rechtsanwälten klicken Sie bitte hier:.

Warnung U + C Rechtsanwälte vor File-Sharing

"Warnung vor Urheberrechtsverletzungen" TOP NEWS to U + C: I. Urheberrechtsinhaber, den U + C derzeit vertritt: U + C Rechtsanwälte früher unter dem Namen KuW Rechtsanwälte, heute unter U + C Rechtsanwälte. U+C warnt 2009 vor dem Austausch pornografischer Arbeiten in Filesharing-Netzwerken, vor allem für die DigiProtect GbR. U + C repräsentiert derzeit auch die folgenden Rechtsinhaber, teilweise kommen neue Gesellschaften hinzu:

Die Firma DigiProtect Frankfurt; DigiProtect Frankfurt; Magmafilm Essen; MMV Multimedia Verlagsgesellschaft mbH, Dortmund; GGG John Thompson Produktion; Herzog Videog e. K.; Tabak & Love Filmgesellschaft mbH; die Firma Benjamin B.; die Firma; die Firma; Venus Neue Mediengesellschaft; MJP Medienproduktions- und Vertrieb GGG. KG; MP MediaProducts; Label: 21 Sextury Videoprodukte GmbH (Switzerland); DBM Videoovertrieb GmbH; Puaka Videoproduktion GmbH, Essen; Koch Media GmbH; RTL Enterprises GmbH; Linguatec Sprachtechnologien GmbH; Calypso Media GmbH; ubisoft GmbH; Novitas Publishing GmbH; Goldlight-Video Aktuell Betriebs Betriebs GmbH; F & FD Friedrich & Friedrich Distribution GmbH&Co.

); Die Firma Musketier Media Ltd. Kommanditgesellschaft für Videotechnik mbH; Erotikplanet Wolfgang Embacher mbH; Updates Entertainment; InfoMedia AG; OVA Film AG; OVA Film AG; OVA Film Distribution AG; BB Film AG, owner Klaus Buttgereit, Mühlheim. Warnhinweis: In den Mahnschreiben aus dem Jahr 2009 sind die Kosten im Vergleich zu den bisher geforderten Summen erheblich angestiegen (in der Regel um ? 250,00 für den Austausch von Pornos).

Bei der Verwarnung wird der Adressat gebeten, die beigelegte Abmahnung mit Strafklausel zu unterzeichnen, in der er sich ebenfalls zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von derzeit 650,00 ? verpflichtet. U+C teilt mit, dass die folgenden Aussagen des Anti-Piraterie-Unternehmens DigiTracing gemacht wurden:

U+C teilt dem Mahner ferner mit, dass der Schluss zu ziehen ist, dass "jemand zu dem betreffenden Termin über Ihre Internetverbindung online war" und dass der Teilnehmer dafür in jedem Falle haftbar sein muss, auch wenn er die Verletzung nicht selber herbeigeführt hat und auch das Benehmen von Familienmitgliedern zu berücksichtigen ist.

Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Teilnehmer als Unterbrecher z.B. für das Benehmen von Familienmitgliedern oder Dritten haftbar ist, ist Gegenstand eines Rechtsstreits und sollte von Fall zu Fall erörtert werden. U + C bestreitet die Gültigkeit der so genannten Mahnkostenobergrenze auf 100,00 gemäß 97a Abs. 2 des Gesetzes mit dem unbegründeten Vorwurf, der Vorgang sei nicht "nur ein gespeicherter Vorgang, da die DigiTracing Gesellschaft mbH und ein Gerichtsverfahren zur Adressermittlung erforderlich seien.

"Aber: Sie können hier lesen, dass dieses Rechtsgutachten möglicherweise nicht korrekt ist. Wenn man ( "wie wir") davon ausgeht, dass die Begrenzung der Warnkosten auch in Ihrem Falle gilt, dann ist das von U + C zum Ausgleich des Falls behauptete Pausenangebot in jedem Falle ungünstig. Der Abschrecker U + C neigt dazu, die bei Ihnen gefundenen Folien "Stück für Stück" mit getrennten Abschreckungen durchzusetzen, um in jedem Falle neue Abschreckungskosten zu erzeugen.

ABER: Diese Vorgehensweise kann mit Ihrer eigenen Vorgehensweise vorweggenommen werden, indem Sie eine präventive Unterlassungsverpflichtung für weitere Warnungen abgeben. Ihre Ansprechpartnerin für Filesharing-Fragen ist Dr. Bernhard Knies, ein Jurist mit langjähriger praktischer und wissenschaftlicher Berufserfahrung auf dem Gebiet des Musikrechts, angefangen mit seiner Doktorarbeit über "Rechte der Tonträgerproduzenten in einer internationalen und rechtsvergleichenden Perspektive" (Beck Verlag 1999) und seit 2003 zahlreiche Veröffentlichungen und Gespräche über Tauschbörsen.

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