Ehevertrag

Ehevertrag

Wem ist es ratsam, vor der Hochzeit einen Notar aufzusuchen und einen Ehevertrag abzuschließen. Und was gehört in den Ehevertrag? Ab wann ist ein Ehevertrag für Ehepartner sinnvoll? Muss ein Ehevertrag notariell beglaubigt werden? Im Ehevertrag können Sie als Ehepaar doch Vorkehrungen für den Fall einer Scheidung treffen.

Sollten wir Sie über Familien- und Erbrecht und andere Thematik aufhalten?

Im Falle einer so genannten Doppelverdienerehe ohne Kind, einer Eheschließung im höheren Lebensalter oder einer Hochzeit mit einem Selbständigen oder einer Unternehmerin kann ein Ehevertrag Sinn machen. Selbst wenn die finanziellen Verhältnisse oder das Lebensalter der Ehegatten stark voneinander abweichen, kann ein Arbeitsvertrag empfehlenswert sein. Wenn Ehepaare unterschiedlicher Nationalität sind, ist ein Ehevertrag nützlich, in dem angegeben ist, welches Recht im Falle einer Scheidung anzuwenden ist.

Ein Ehevertrag ist daher nicht zwingend notwendig, wenn ein Ehepartner geschuldet ist. Die Ehegatten sind nicht für die Verbindlichkeiten des anderen haftbar. Vielfach führt die gesetzliche Regelung zu einem angemessenen und im Falle einer Scheidung gerechtfertigten Ausschluss. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Ehevertrag benötigen, wenden Sie sich an einen Anwalt.

Abgesehen von der kirchlichen Heirat, welche Kleider angebracht sind und wer auf die Liste der Gäste kommt, kann man sich auch ganz und gar nicht romantisch stellen, ob man einen Ehevertrag braucht. Bereits vor der Heirat wird das Verhältnis auf den Prüfstand gestellt, da in der Regel ein Ehevertrag geregelt ist, der nach einer Ehe aufzutreten hat.

Vor der Eheschließung, aber auch danach können Sie einen Ehevertrag unterzeichnen. Auch ohne Ehevertrag lebt man nicht in einem rechtlichen Vakuum, sondern in einer Gewinngemeinschaft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind eindeutige Regeln zum Ertragsausgleich, zu Versorgungsansprüchen und Pensionsansprüchen vorgesehen. Im Falle einer Scheidung führt dies zu einem ausgewogenen Gleichgewicht für die meisten Haushalte.

Der überwiegende Teil der Bevölkerung setzt daher auf das Recht, und das macht Sinn. Aber es gibt Fälle, in denen sich ein Ehevertrag lohnt: Zum Beispiel, wenn das Ehepaar unterschiedliche Staatsangehörigkeiten hat, ist einer der beiden Gründer oder beide sind schon ziemlich veraltet im Eheversprechen. Häufig ist ein Arbeitsvertrag auch bei einer Doppelverdienerehe ohne Kind eine gute Idee.

Verheiratete Paare haben viele Möglichkeiten, die rechtlichen Bestimmungen durch einen notariellen Ehevertrag ( 1408 BGB) zu ändern oder gar ganz auszunehmen. Je nach individueller Lage kann es Sinn machen, die rechtlichen Bestimmungen durch einen Auftrag an die eigenen Gegebenheiten anzugleichen. Keine Kinderwünsche und kein Berufswunsch - in diesen FÃ?llen ist der gesetzlich vorgeschriebene Renten- und Erwerbsausgleich nicht erforderlich.

Die beiden Ehepartner sind wirtschaftlich unabhängig, haben keine berufsbedingten Benachteiligungen durch die Eheschließung und wollen sich daher im Fall einer Ehescheidung ohne finanziellen Anspruch trennen. Eine Ehevertrag kann unter diesen Bedingungen Sinn machen. Unterschiedliche Staatsangehörigkeit oder Leben im Auslande - Wenn beide Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeit haben, ist das Recht des Wohnsitzlandes oder des Staates, in dem sie zum letzten Mal zusammengelebt haben, anzuwenden - zumindest in Deutschland.

Allerdings gibt es auch Bundesstaaten, die ihre Rechte immer anwenden, unabhängig von der Nationalität der Ehepartner, zum Beispiel die USA. Ein Ehevertrag ist empfehlenswert, um festzustellen, welches Recht zur Anwendung kommen soll. Dies empfiehlt sich insbesondere für Ehepartner verschiedener Nationalitäten und deutsche Ehepartner im Auslande. Der Ehevertrag kann in diesen Situationen nützlich sein, wenn der reiche Ehepartner den anderen Ehepartner daran hindern will, ihn zu heiraten, nur um im Fall einer Ehescheidung für ihn gesorgt zu sein.

Eheschließungen - Einer der Ehepartner ist selbständiger Unternehmensberater und möchte nicht, dass der Gesellschafter bei Ehescheidung oder Tod vom Geschäftsvermögen profitieren und damit das Geschäft gefährden kann. Ein Ehevertrag macht auch in einer solchen Heirat Sinn. Ehepaare ohne Ehevertrag wohnen in einer so genannten Gewinngemeinschaft. Nur bei einer Ehescheidung erfolgt ein Gewinnausgleich.

Ehepaare können jedoch vertraglich davon abweichen. 2. Konkrete oder Wertbegrenzung - Sie können in der Ehevertragliche Vereinbarung festlegen, dass der Gewinn nur zum Teil kompensiert werden soll. Beispielsweise können Sie bei einer Vererbung, die während der Heirat auf einen Ehepartner fällt, vorübergehende Mehrwerte ausgleichen. Auch die Ehepartner können sich darauf einigen, dass der Ausgleichsanspruch auf einen Höchstbetrag von z.B. 200.000 EUR beschränkt ist.

Ermittlung des Startvermögens - Um spätere Streitigkeiten über die Höhe des Startvermögens zu verhindern, ist es ratsam, den Betrag des Startvermögens im Auftrag zu ermitteln. Vermögenstrennung - Wenn Sie keine Entschädigung für den Gewinn im Falle einer Ehescheidung wünschen, müssen Sie sich auf eine sogn. Infolgedessen bleiben die jeweiligen Vermögenswerte der Ehepartner voneinander unabhängig.

Im Falle einer Ehescheidung gibt es auch keine Entschädigung für den Vermögenszuwachs während der Eheschließung. Unabhängig davon, ob in Ihrem Falle eine Vermögenstrennung oder eine so genannte veränderte Gewinngemeinschaft sinnvoll ist, sollten Sie dies auf jeden Fall mit einem notariellen Berater abklären. Durch den Ehevertrag können auch die rechtlichen Regelungen zum Unterhalt der Frau geändert, erweitert oder ausgeschlossen werden.

Der Unterhaltsanspruch eines Ehepartners gegen den anderen Ehepartner ist nach einer Ehescheidung besonders relevant, wenn ein Ehepartner nicht in der Position ist, für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. 2. Dies kann z.B. an der Versorgung von gemeinsamen Kindern liegen, z.B. aufgrund von Alter oder Erkrankung. Der Betrag des Unterhalts richtet sich nach dem Lebensstil während der Eheschließung und den Geldmitteln der Ehepartner nach der Ehescheidung.

Ausschluß von Unterhaltsforderungen - Sie können an einen Unterhaltsausschluß nach einer Ehe mit einem ausreichenden eigenen Gehalt oder einer ausreichenden anderweitigen Versorgung der beiden Ehepartner glauben. Im Ehevertrag dürfen sie jedoch für die Zeit zwischen Trennungs- und Scheidungsphase nicht auf die Aufrechterhaltung der Ehe verzichten. 2. Selbst wenn der Ehepartner, der sich nicht in einer so guten finanziellen Lage befindet, vollständig auf seinen Unterhalt nach der Ehe verlässt, obwohl er sich um die gemeinsame Betreuung der beiden Geschwister sorgt, könnte der Ehevertrag ungültig werden.

Durch den Ehevertrag können Sie aber auch einen Anspruch auf Unterhaltszahlung verlängern und z.B. zustimmen, dass der Unterhaltsbeitrag über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus wegen der Fürsorge für ein gemeinsames Kind zahlt. Das Gesetz schreibt im Rentenausgleichsgesetz vor, dass bei einer Ehescheidung je die hälftige Summe der während der Heirat erlangten Rentenansprüche auf die andere Seite angerechnet wird.

Rentenverzicht - Wenn beide Ehepartner bereits über genügend eigene Rentenansprüche verfügen, ist es ratsam, Rentenansprüche auszunehmen. Gleiches trifft zu, wenn davon ausgegangen werden kann, dass beide Ehepartner während der Eheschließung in etwa im gleichen Ausmaß berufstätig sein werden. Keiner der Ehepartner leidet in einem solchen Falle unter einer Benachteiligung durch die Eheschließung.

Dies kann auch eine spätere Ehescheidung deutlich vorantreiben. Auch die Rentenanpassung kann in einigen Faellen einfach unfair sein und sollte daher ausgeklammert werden. Beispiel: Einer der Ehepartner ist selbständig und bezahlt während der Eheschließung nicht in die eigene Rentenversicherung. Er hat in diesem Falle vermutlich keine oder nur wenige Rentenansprüche erlangt.

Wenn die Frau während der Eheschließung, vielleicht zusätzlich zur Erziehung von Kindern, eine Erwerbstätigkeit ausübt und somit Rentenansprüche erwirbt, muss sie diese zum Zeitpunkt der Ehescheidung kompensieren. In diesen Faellen sollte auf eine Rentenanpassung verzichtet werden. Das kann im Einzelnen zu unlauteren Resultaten und kann durch Einzelvereinbarungen im Ehevertrag korrigiert werden.

Auf die Gefahren einer solchen Übereinkunft sollte Ihr Anwalt aufmerksam machen und alternative Sicherungsmaßnahmen vorschlagen. Wer heiratet und zusammen mit anderen Kindern lebt, braucht in der Regel keine Ehe. Im Regelfall wird sich einer der beiden Ehepartner wegen der Erziehung professionell zurückziehen, auch wenn beide dies so weit wie möglich ausklammern. Die Legislative will gerade diesen Ehepartner, der wegen der Pflege im Berufsleben Kürzungen hinnehmen musste, beschützen und eine gerechte Entschädigung mit der Eheordnung vorsehen.

Verschuldung ist kein Anlass - Wenn es nur darum geht, dass der eine die Verschuldung des anderen nicht bezahlt, sind ein Ehevertrag und die Trennung von Eigentum erübrigt. Sofern Sie nicht explizit für die Forderungen unterschrieben haben, sind Sie nicht haftbar für die Verpflichtungen Ihres Ehepartners nach den rechtlichen Bestimmungen - auch wenn einige Bankenberater etwas anderes aussprechen.

Vererbung ist kein Motiv - Auch wenn ein Ehegatte während der Heirat ein größeres Erbe erhält, ist dies nicht notwendigerweise ein Motiv für einen Ehevertrag. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob ein Ehevertrag die beste Lösung ist, kontaktieren Sie einen Anwalt. Sie werden von ihm unabhängig beraten und haben in der Regel viel Erfahrungen mit Ehesachen.

Wenn Sie keinen notariellen Ansprechpartner an Ihrem Wohnsitz haben, können Sie auf der Webseite der Notarkammer nach lokalen Anwälten nachsuchen. Sie als Ehepartner haben eine verhältnismäßig große Auswahl an Möglichkeiten für Ihren Ehevertrag. Entsprechend erhebliche ökonomische und juristische Konsequenzen können die Vorschriften haben. So hat der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung eines Ehevertrages vorgeschrieben (§ 1410 BGB).

Darüber hinaus wird Sie der Insolvenzverwalter ausführlich beraten, die Chancen und Gefahren für jeden einzelnen Gesellschafter erläutern und einen bedarfsgerechten Entwurf des Vertrages ausarbeiten. Wie hoch die Gebühren sind, ist davon abhängig, ob Sie nur zum Anwalt gehen wollen oder auch einen Anwalt mit der Begutachtung miteinbezogen haben.

Es ist nicht wirklich nötig, einen Anwalt aufzusuchen, da der Anwalt Sie objektiv berät. Ein weiterer Vorteil für den Notar: Die Betreuung einschließlich der Vertragsgestaltung ist in der anschließenden Beglaubigungsgebühr inbegriffen. Bei der Beglaubigung eines Ehevertrages wird eine Doppelgebühr gemäß Anhang 1 Nr. 21100 GKG erhoben.

Berechnungsgrundlage ist der so genannte Goodwill des Ehevertrages. Diese besteht aus dem festgestellten Guthaben beider Ehepartner. Beispiel: Die Ehepartner haben ein Nettovermögen von 80.000 EUR. Die Notarin erhebt für die Konsultation und Beglaubigung eine Doppelgebühr von 438 EUR. Wenn Sie sich nach der notariellen Konsultation gegen einen Ehevertrag entschieden haben, kann der notarielle Berater Ihnen nur die Kosten für die Konsultation in Rechnung stellen. 2.

Bei einem Nettovermögen von 80.000 EUR könnte der Insolvenzverwalter in unserem Beispiel 219 EUR zzgl. Spesen und Umsatzsteuer einfordern. Ist ein Ehevertrag abgeschlossen, ist er nicht in Naturstein gegossen. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass das Ehepaar zustimmt. Wenn Sie einen Ehevertrag in der Hauptebene haben, können Sie ihn zu jedem Zeitpunkt von einem notariellen Sachverständigen prüfen und prüfen lassen, ob er noch gültig ist oder ob Korrekturen erforderlich sind.

Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn sich die Familiensituation anders als das Ehepaar bei der Vertragsunterzeichnung erhofft hat. Beispiel: Bei der Vertragsunterzeichnung, die einen Rentenverzicht und einen Unterhaltsverzicht beinhaltet, nahmen beide Ehegatten an, dass sie während der Eheschließung arbeiten würden.

Eine Bezugnahme auf den Ehevertrag kann in einem solchen Falle gerade deshalb ungültig sein, weil sich die Umstände grundsätzlich verändert haben. Danach sollten Sie den Kontrakt ändern. Aber nicht alle Heiratsverträge erfüllen ihre Versprechungen. Dies betrifft insbesondere solche Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Richter den Ehevertrag für ungültig erklären will, weil ein Ehepartner den anderen einfach ausgenutzt hat (§ 138 Abs. 1 BGB).

Auch wenn ein verheiratetes Paar die individuellen Folgen einer Scheidung ausschließt, kann der Ehevertrag in seiner Gesamtheit unmoralisch sein. Das Bundesgericht hat Richtlinien festgelegt, die in ehevertraglichen Vereinbarungen möglich sind und die nicht (BGH, Erlass vom 12. November 2004, Az. XII ZR 265/02): Pflegeunterhalt - diese Unterhaltspflicht kann ein verheiratetes Paar bereits im Sinne der allgemeinen Interessen der Ehegatten nicht gänzlich ausgrenzen.

Unterhaltszahlungen aufgrund von Lebensalter und Erkrankung - Im Falle einer Ehescheidung können die Ehegatten in der Regel festlegen, dass auch im Falle einer Erkrankung oder eines Alters kein Unterhaltsgeld für den anderen gezahlt werden muss. Dies ist mindestens dann legal, wenn beide zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Ehevertrags sowohl gesünder als auch jünger sind. Rentenanpassung - Der Ehevertrag kann auch die Rentenanpassung ausschließen, d.h. die automatisierte Verteilung der Rentenansprüche zwischen den Ehescheidern.

Der Ausschluss allein macht den Auftrag nicht unmoralisch. Gewinnausgleich - Ehepartner können diese Reihenfolge auch im Ehevertrag ausklammern. Gesamtbetrachtung - auch wenn die Einzelregelungen im Ehevertrag allein gesehen zulässigerweise gelten, kann der Auftrag trotzdem gänzlich wirkungslos sein, wenn er allein darauf zielt, einen Gesellschafter unilateral zu schädigen (BGH, Beschluß vom 16. Mai 2017, Az. XII - 109/18).

Es ist auch von Bedeutung zu wissen, wie der Auftrag zustande kam, ob sie den Auftrag gleichberechtigt diskutiert haben oder ob einer von ihnen überhaupt nicht an den Verhandlungen beteiligt war. Eine große ökonomische AbhÃ?ngigkeit oder mangelnde Erfahrung in GeschÃ?ftsangelegenheiten kann auch darauf hinweisen, dass der gesamte Auftrag unmoralisch ist. In vielen Fällen, z.B. bei Wohnungsbau oder Ehescheidung, sind sie nicht mitversichert.

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