Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Mahnung Vermieter
Vermieter ErinnerungVerwarnung verbal Vermieter im Wohnungseigentumsrecht, Eigentumswohnung
Liebe RA', ich habe von meinem Vermieter eine schriftliche Verwarnung bekommen. Als ich mich meinem Vermieter über die nun aufgetretene verbale Warnung näherte, sagte er, ich hätte mir gestattet, ihm in schriftlicher Form zu sagen, dass er meinen Flucht- und Rettungsversuch aus meiner Ferienwohnung blockieren würde, zumal ich auch die staatlichen Bauvorschriften in dem Brief erwähnt habe......
Da ich ihn aber sehr gut kannte, habe ich um eine Erklärung gebeten, damit ich etwas in der Hand hatte. Der neue Vermieter schickte sofort nach einer Inspektion eine Verwarnung. Die Vereinbarung erfolgte jedoch nur verbal. .... Nichtsdestotrotz kam die Warnung, ich reagierte nicht und drei Tage später schickte mir der neue Vermieter eine Meldung, dass ich die Ferienwohnung gegen eine Entschädigung / Prämie verlasse.
Der Vermieter wurde nicht informiert, dass die Untermiete rentabel war. .... Zum 01.12. 2016 habe ich vom Vermieter eine unangekündigte Stornierung des Raumes wegen unberechtigter Weitervermietung ohne Vorankündigung erhalten. Ich stelle die Fragen, ob eine außerordentliche Beendigung legal ist und ob eine solche - auch im Rahmen der mündlichen Zusage des Eigentümers - überhaupt möglich ist.
Hallo, ich habe eine Ferienwohnung gemietet. Auch hier hat er das Stichwort "Warnung" nicht benutzt. Als ich am Sonntagmorgen meine ganze Verwandtschaft zum Revier mitnehmen wollte, überfiel er uns zusammen mit seiner Ehefrau und entließ mich oral und ohne vorherige Ankündigung. .... Wenn die Warnung in schriftlicher Form vorliegt - es war nur ein Anruf und die oben genannte Mails.
Nach mehreren Nächten von 1.00 bis 3.00 Uhr morgens haben sich viele Bewohner beklagt, wir haben Sie 3 mal ORAL (mit Zeugen) erinnert, aber beachten Sie die Hausregeln. Im Rahmen des bisherigen Gewerbemietvertrages wurde festgelegt, dass "bei Zahlungsverzug der Vermieter ungeachtet der Fälligkeitszinsen Mahn- und Inkassokosten in Rechnung stellen kann".
Weil der Pächter ständig mit der Zahlung der Miete in Verzug ist (aber immer darauf achten muss, dass es keine Mietrückstände von zwei Monaten gibt), habe ich ihn jetzt nach einer mündlichen Verwarnung angeschrieben und ihn gebeten, 100 für die fünf zuletzt fälligen Mietrückstände zu bezahlen. Meine Fragestellung lautet: Ist die Zusammenstellung der (bisher) nicht fristgerechten Mietzahlung zu einer Verwarnung legal oder sollte die Verwarnung für jeden einzelnen Kalendermonat in schriftlicher Form erfolgen?
Nun würde ich das gern in schriftlicher Form tun, aber meine Vermieter behaupten, dass wir das jetzt diskutiert haben und deshalb den Vertrag nicht verändern müssen. Gilt diese orale Abmachung? Mahnung, Deadline, schriftliche Form, Gründe etc. Ich wünsche mir, dass Sie mir weiterhelfen können (ein Vertrag besteht nur verbal und ich habe das Raum von meinem vorherigen Mieter auch unbemalt übernommen).
Guter Tag, bisher wurde keine Anzahlung geleistet, da bei Vertragsabschluss verbal vereinbart wurde, dass der Badeschaden (Schimmelpilz) repariert wird und ein Abnahmeprotokoll beigelegt wird. Der Vermieter hat bereits ein Beendigungsschreiben des Anwalts vorbereitet. Es ist mir ein Anliegen zu wissen, ob wir im Recht sind oder der Vermieter und wie wir vorgehen sollen (da es bereits ein Beendigungsschreiben gibt).
Zimmergenosse und Vermieter haben insgeheim den Türschlüssel gestohlen. Der Vermieter ging auf mich los, schlug mich, ich habe mich ins Bett zurückgezogen und der Vermieter ist auf mich getreten. Die Schlösser und Schlösser wurden mir vom Vermieter in Anwesenheit der Offiziere übergeben.
Der Vermieter verklagt nach verspäteter Mietzahlung die Zwangsräumung des Mietobjektes, obwohl die Tilgung der Forderungen in Teilbeträgen vorgesehen war. Wir haben diese Wochen die "ordentliche Auflösung zum nächstmöglichen Termin" wegen "außervertraglicher Nutzung" von der Liegenschaftsverwaltung ohne Mahnung erhalten. Nun wissen wir von der BGH-Urteil im Jänner 2014, aber die betroffene Person hat offenbar zuvor eine Verwarnung erhalten.
Ist das richtig, ohne uns zuvor zu warnen, so etwas oder so etwas nicht zu tun? Wir haben bereits im Monat April eine Warnung erhalten. Die Hausverwaltung hat die (!) .... Ist die verbale Zusicherung als hinreichend anzusehen? Darf der Vermieter die Weitervermietung ablehnen (außer aus persönlichen Motiven des Untermieters)?
Der Vermieter hat im vergangenen Jahr etwas an der Mauer von drinnen gemacht und mir gesagt, ich soll selbst einen Isoliermantel machen. Wir haben eine andere Ferienwohnung für uns und wollten meinen Vermieter ohne vorherige Ankündigung abmelden.