Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Wohnung Untervermieten Auslandsaufenthalt
Appartement Untervermietung Aufenthalt im AuslandUntermiete während eines Auslandsaufenthaltes - Was ist zulässig?
Für viele Menschen steht ein mittel- bis längerfristiger Auslandsaufenthalt mindestens einmal im Jahr auf der Wunschliste: Auch wenn die Zielsetzungen und der Hintergrund für ein vorübergehendes Auslandsleben unterschiedlich sein mögen, ist das Ende der Fahrt in der Regel identisch: Um dies erfolgreich zu tun, erwägen viele Bewohner eine Untermiete während ihres Auslandsaufenthaltes, da so die Wohnung intakt und die Miete während der Abwesenheitszeit keine finanziellen Belastungen darstellt.
Kann ich die Wohnung für die Dauer meines Auslandsaufenthaltes an eine Untermieterin oder einen Untermieter mieten? Was, wenn der Hausherr dies nicht zulässt und welche Grundregeln bei der Weitervermietung zu berücksichtigen sind? Eine Weitervermietung einer gemieteten Wohnung erfordert immer die Zustimmung des Eigentümers gemäß § 540 BGB. Es ist auch vollkommen unerheblich, ob prinzipiell ein Untervermietungsanspruch gemäß 553 BGB vorliegt oder nicht.
Die einfache Vermietung eines Untermieters in die gemietete Wohnung ohne Nachfrage des Mieters ist immer eine außervertragliche Nutzung der gemieteten Wohnung, die zu einer Verwarnung oder einer einstweiligen Verfügung sowie einer Auflösung des Mietverhältnisses führt. Daher wird dringend davon abgeraten, eine gemietete Wohnung ohne Wissen und Zustimmung des Eigentümers zu untervermieten. Hier sehen Sie, wie Sie eine Untermiete anmelden können:
Untervermietungswunsch: Muster für Mietende. Lehnt der Verpächter die Weitervermietung ab, hängen die rechtlichen Konsequenzen davon ab, ob der Pächter einen Genehmigungsanspruch hat oder nicht. Wenn er keinen Rechtsanspruch hat, muss er die Ablehnung annehmen, aber wenn er einen Rechtsanspruch auf Weitervermietung hat, ist die Ablehnung illegal, weil die Ablehnung der tatsächlich zu gewährenden Genehmigung eine Verletzung der Pflichten aus dem Mietvertrag darstellt.
Die Berechtigung zur Untermiete hängt davon ab, warum die Untermiete erfolgen soll und in welchem Ausmaß die gemietete Wohnung weitervermietet werden soll: Besteht ein Untermietrecht des Mieters? Wichtiger Hinweis: Bei einem drohenden Auslandsaufenthalt geht der BGH davon aus, dass der/die MieterIn zur Teiluntervermietung seiner gemieteten Wohnung im Sinn von 553 BGB berechtigt ist (BGH, Entscheidung vom 11.6. 2014, Az.: VIII ZR 349/13).
Es ist jedoch keine Genehmigung für die Anmietung der gesamten Wohnung erforderlich. Maßgeblich für den Genehmigungsanspruch ist, dass der Pächter zumindest ein Mietobjekt von der Weitervermietung freistellt und für sich behält, z.B. zur Aufbewahrung von Mobiliar. Eine unrechtmäßige Erlaubnisverweigerung hat zur Folge, dass der Pächter das Recht auf Untermiete (auch bei vorübergehendem Rechtschutz kurzfristig) vor Gericht geltend machen kann.
Die Vermieterin ist dann durch Urteil dazu gezwungen, dem/der MieterIn die Genehmigung zur Weitervermietung zu erteilen. Sollte das Untervermietungsverfahren so lange dauern, bis die Weitervermietung ganz oder zum Teil nicht mehr möglich ist, kann der Leasingnehmer Schadensersatz für die verlorenen Mieterträge verlangen. Nützliche Tipps zur Klage finden Sie im Artikel: Gesuch um Untermiete abgewiesen - Was können Sie tun?
Worauf kommt es bei der Weitervermietung im Ausland noch an? Wenn Sie als Pächter keine Probleme haben, während Ihres Auslandsaufenthaltes eine Untervermietungsgenehmigung zu erhalten, gibt es noch einige Dinge, die Sie vor der Weitervermietung beachten sollten: Sie haften als Generalmieter für alle vom Untervermieter verursachten Schadensfälle und haben alle Rechte und Verpflichtungen eines Mieters gegenüber dem Untervermieter:
Im Falle der Weitervermietung der gesamten gemieteten Wohnung darf man sich erst nach Räumung durch den Untervermieter, der, wenn er nicht auszieht, ein Räumungsverfahren durchführen muss, rechtlich Zugang zur eigenen Wohnung erwirken. Wenn man einen Untervermieter wählt, sollte man sorgfältig vorgehen: Was Sie wissen müssen, können Sie hier erfahren:
Wenn Sie die Differenzen zwischen diesen beiden Arten der Miete nicht wissen, der Beitrag: Nebenkostenabrechnung: Muss der Hauswirt die Kosten ausgleichen? Im Falle längerer Auslandsaufenthalte ist zu beachten, dass der Pächter letztlich verpflichtet ist, alle anfallenden Kosten im Voraus an den Pächter zu zahlen; bei eigenen Lieferverträgen wird empfohlen, den Mietvertrag für die Zeit der Absenz aufzuschieben und den Abschluss eigener Verträge durch den Pächter zu erwirken.
Dadurch wird das Risiko reduziert, dass durch den Untervermieter verursachte Stromrechnungen bezahlt werden müssen. Alles in allem kann man sagen, dass das Projekt der Weitervermietung der eigenen Wohnung während eines Auslandsaufenthaltes sehr zu empfehlen ist. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass der Nutzer gut unterrichtet ist und sich nicht in eine Untermiete stürzt.
Dies kann sich auch zu einem sehr unerfreulichen "Abenteuer als Vermieter" ausweiten. Nähere Informationen zur Untermiete finden Sie im ausführlichen Leitfaden artikel "Mieter will untervermieten - Rechte und Verpflichtungen von Mietern und Vermietern".