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Mietvertrag Fristgerecht Kündigen
Kündigung des Mietvertrages innerhalb der vereinbarten Frist
Kündigungstabelle der Mietdauer
Die Kündigungsfristen für Mietverträge werden wie folgt ermittelt? Welche Bedeutung hat die Wartezeit? lst Samstags inklusive oder nicht? Als Wartezeit, auch Wartezeit bezeichnet, gelten die ersten drei Tage des Monates, die dem/der MieterIn bzw. VermieterIn als letzte Frist zur Beendigung eingeräumt werden. In den ersten drei Tagen eines jeden Monates muss die Kündigungserklärung jedoch bereits beim Pächter oder bei der Vermieterin eingegangen sein.
Das sollte heißen, dass er die Kündigungserklärung bekommen hat und davon erfährt. Für die Ermittlung der Kündigungsfristen eines Wohnungsmieters ist der Sonnabend als Arbeitstag zu berücksichtigen. Fällt der Endtermin der Wartezeit jedoch auf einen Sonnabend, gilt der Sonnabend nicht als Arbeitstag und die Frist wird von Sonnabend auf den folgenden Arbeitstag am Montagabend verschoben.
Erfolgt der Start der Wartezeit an einem Sonnabend wie dem 1.12.2012. Dann gilt die Wartezeit auch am Sonnabend, der als Arbeitstag ist. 2.12. 2012 ist der zweite Tag des Monats an einem Tag (kein Arbeitstag), daher wird dieser auf den 3.12. 2012 verschoben.
Als dritter Arbeitstag des Monates gilt dann dienstags, 4.12. 2012 - an diesem Tag muss auch der Pächter oder Verpächter ein Kündigungsschreiben erhalten haben. Wird die Wartezeit an einem Donnerstag wie dem 1.8.2013 begonnen. Ist der zweite Tag der Wartezeit der zweite Tag der Wartezeit der zweite Tag der Wartezeit, so ist der dritte und der dritte Tag der Wartezeit ein Sonnabend, der 3.8.2013, Dieser Sonnabend ist nicht als Arbeitstag zu betrachten, da der dritte Tag der Wartezeit auf ihn entfällt.
In diesem Beispiel wird das Ende der Wartezeit auf den folgenden Arbeitstag, also auf den 5. August 2013, verschoben Wie wird die Frist für Mietverträge errechnet? Abhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Pächter sind, müssen Sie andere Fristen einhalten. Die Kündigung des Mietverhältnisses kann drei Monaten im Voraus erfolgen - sofern der Mietvertrag nichts anderes vorsieht.
Je nach Dauer des Mietverhältnisses kann der Mieter den Mietvertrag drei, sechs oder neun Monaten im Voraus kündigen. Der Gesetzgeber schreibt in 573 c BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c. html) vor, dass die Beendigung längstens am dritten Arbeitstag eines Kalendermonates zum Ende des Folgemonats möglich ist. Um das Schreiben zu erleichtern, wurde eine Übersicht über die Erfüllung der rechtlichen Fristen für den Fall aufgenommen, dass die Kündigungsfrist in den entsprechenden Monatsmonaten eingegangen ist.
31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. 31.01. 28.(29.).2. 31.03. 30.06. 30.09. 30.04. 31.07. 31.10. 31.05. 30.11. 30.06. 31.12. 31.07. 31.10. 31.01. 31.08. 30.11. 28.(29.)02. 30.09. 31.12. 31.10. 31.01. 30.04. 30.11. 28.(29.)02. 31.05. 31.12. 31.03. 30.06. 31.01. 30.04. 31.07. 28.(29.).2. 31.05. 31.08.