Impressum Private Seite

Zum Impressum Private Seite

Ich bin der Besitzer einer privaten Website. Es ist anders, wenn die Website ausschließlich privaten Zwecken dient, und ich sehe deutlich, dass das Impressum auch für meine privaten Profile gilt. Die Seite wurde mit Jimdo erstellt! auf die Seite mit den Anbieterinformationen (sogenannte

Vorsicht wegen heimlicher Werbung und Abdruckpflicht bei personenbezogenen Facebook-Profilen

Der Kunde ist ein Betrieb, der ein eigenes Profil auf der Seite hat. Hoffentlich hat die Mahnseite nicht die ldee aus meinem Bücher. Können Firmen ihre persönlichen Profile auf der Website nutzen? Muss ein eigenes Profil auf der Seite von Google ein Impressum haben? Wenn ja, wie soll das Impressum umgesetzt werden? Abdruckspflicht für Facebook-Fanseiten: "Abmahnwelle wegen Impressumsfehler - Sichern sie ihre Fanseite in 5 Minuten", For Google+, twitter und Youtube: "Nach Abmahnungen bei Facebook bei Google+, zwitschern und Youtube erfüllen".

Können Firmen ihre persönlichen Facebook Profile nutzen? Zur Beantwortung dieser Fragen müssen Sie zwischen den Richtlinien von Google und den rechtlichen Anforderungen differenzieren. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, anstelle von Profilen eine Seite zu erstellen. Dies kann jedoch schleichende Werbung sein, wenn nicht ersichtlich ist, dass ein Personenprofil von einem Betrieb geführt wird.

Schwierig ist es beispielsweise, wenn Unternehmer, Geschäftsleiter oder freie Mitarbeiter ihre Daten für die Werbung ausnutzen. Ab wann wird ein Personenprofil für die Werbung verwendet? Es ist nicht leicht, diese Fragen zu klären, aber wenn Sie regelmässig auf die Offerten Ihres Hauses oder als Musikerin auf Ihre Auftritte verweisen, ist dies ein geschäftlicher Anreiz.

Das heißt, wenn der Inhalt Ihrer Zeitleiste dem einer Fansite ähnelt. Muss ein persönliches Facebook-Profil ein Impressum haben? Falls Sie Ihr persönliches Firmenprofil für geschäftliche Zwecke verwenden, muss Ihr Firmenprofil auch ein Impressum haben. Jeder, der die Fälle von Facebook Impressums mitverfolgt, weiss, dass laut Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 19. August 2011 - 2 HR O 54/11) ein Impressum in der Rubrik "Info" nicht ausreicht.

Deshalb sollten Fansites die Info-Box oder mindestens eine Impressum-App verwenden. Inwiefern ist das Impressum in persönlichen Profilen umsetzbar? Bestenfalls ist die Sicherheit, dass die Gefahr, mit einem Aufdruck im Info-Bereich gewarnt zu werden, extrem niedrig ist. Dieser muss nachweisen, dass Ihr Firmenprofil für geschäftliche Zwecke verwendet wird und die Mehrheit der Anwälte hält die Meinung des Landgerichts Aschaffenburg für unrichtig.

Eher ein " wohl ausreichender Abdruck " im Info-Bereich als " gar kein Abdruck ". Sie können das komplette Impressum im Info-Bereich eingeben oder einen Link zu einem Impressum auf Ihrer Webseite setzen. Weil der Profilinhaber den Informationen im Impressum entsprechen muss. Dies bedeutet, wenn das personenbezogene Facebook-Profil von Max Mustermann zwar genutzt wird, das verlinkte Impressum aber die Firma Mustermann gGmbH enthält, würde das Impressum nicht ausreichen.

Daher muss im Impressum vermerkt werden, dass es sich um das Nutzungsprofil von Facebook handelt. Anmerkung zu den Mitarbeitern: Sie können Ihr Unternehmensprofil auch für geschäftliche Zwecke verwenden, indem Sie regelmäßig auf die Arbeitgeberangebote verweisen. Will ein Angestellter jedoch 100% Sicherheit und ein Impressum haben, sollte er sein eigenes Impressum (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) eintragen.

Falls du versehentlich ein eigenes Benutzerprofil erstellt hast, solltest du es in eine Fansite einbinden. Personenprofile, die (auch) für Geschäftswerbung verwendet werden, müssen einen Aufdruck im Infobereich haben. Ist dies nicht der Fall, sollte das Impressum darauf hinweisen, dass es auch für das verlinkte Personenprofil zutrifft.

Gleiches trifft auch für Impressum-Links auf Zwitschern, Google+ oder Xing zu. Sehr geehrter Kollege Schwanke, wieder einmal ein sehr interessantes und aufschlussreiches Blog, auch wenn ich mich nicht mit dem Thema Business auf der Seite von Google beschäftige. Das möchte ich gleich hier stellen, weil ich vielleicht ein grundsätzliches Missverständnis habe (und vielleicht haben Sie nach dem sehr gelungenen Beitrag ein paar Kommentare parat): Ist es nicht das Prinzip von Facebook, dass man zu erreichen und auffindbar ist?

Zum Beispiel ein ganz banal anmutendes Bild, jemand hat seine Aktivität angezeigt und spricht über die Pinwand. Im Prinzip kann die Fragestellung auch sein, ob ein Nutzerprofil ein Media-Angebot im Sinn des Telemedien-Gesetzes ist ja, das ist der Weg von Facebook, Sie haben Recht.

Eine Profilierung ist ein unabhängiges Medien-Angebot. Man ist immer damit beschaeftigt, seine Seite dem Gesetz entsprechend zu entwerfen - vielen Dank fuer den Rat. Zur Zeit benutze ich ein eigenes Benutzerprofil und eine Fanseite. Letzteres hat ein Impressum, aber meine private Seite nicht. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich die Abdruckpflicht auf dem Personenprofil durch die Privatsphäre-Einstellung umgehen kann (nur für Bekannte - für Bekannte).

Falls Sie nur in einem geschlossenen Zirkel schreiben und Ihren Bekannten vertrauen, ist dies kein Hindernis (rechtlich könnte es je nach Größe der Bekannten noch eine Abdruckpflicht geben). Stets diese ständige Wartung von Seiten wie Impressum und Datenschutzbestimmungen, die am Ende des Tages kaum jemand aufsucht. Guten Tag Hr. Schwenkke, in meinen sozialen Medienseminaren empfehle ich den oft freiberuflichen Teilnehmern, eine Firmenseite zu nutzen, um solche Fallen aufgrund der Mischung aus Privat- und Geschäftsleben über das Persönlichkeitsprofil zu umgehen.

Privat- und Geschäftsangelegenheiten werden dort nur sehr begrenzt durchmischt. Wer in seinem Privatleben ständig über sein Unternehmen oder seinen Club spricht, wird als " Ansprechpartner " ausgegrenzt. Trotzdem ist es sehr, sehr bedauerlich, dass diejenigen (wenige), die es wirklich missbrauchen wollen, es sowieso tun werden und man sie trotzdem kaum erreichen kann (da sie in ihrem Impressum kaum angeben werden, wer sie sind, wo sie zu finden sind und sonst auch mit allem Wasser gespült werden),

Und damit ich jetzt nicht durch meinen Kommentar in Schwierigkeiten komme, garantiere ich Ihnen hoch und heilig, dass ich auf der Seite des "Guten" bleibe und stets bemühe, es Gott und der ganzen Erde (auf "Social Media", Startseite, etc.) mit vielen Wörtern zu verkünden. Was ist, wenn ich meine Blog-Einträge regelmässig auf meinem persönlichen Konto veröffentliche?

Ich habe auch eine Fansite für den Blog, wo alle Posts auftauchen. Was wäre, wenn der Aufdruck in das Coverbild einfließt? Dies ist dann ein Bild / Grafik und nicht leicht maschinell lesbar, aber es könnte diejenigen abhalten, die an einer Warnung interessiert sind - denn ein vernünftiger Mensch sieht dies ohne Zweifel als richtigen Aufdruck!

Das ist mir beim Thema Inhaber/Geschäftsführer nicht ganz klar: Wenn Mustermann in seinem persönlichen Profil (nicht nur für Freunde) offen gesagt hat, dass er Eigentümer der Beispielfabrik ist, dann reicht das zur Identifikation. Klicken Sie auf die Unternehmensseite und einen zweiten Mausklick auf das Impressum (hoffentlich korrekt).

Die Tatsache, dass es sinnvoll ist, das Impressum mit zwei Mausklicks zu erreichen, wurde bereits durch ein Urteil untermauert. Es muss nicht einmal den Begriff "Impressum" haben. Reicht nicht aus, da ein Aufdruck leicht zu erkennen sein muss. Nach Ansicht der Gerichte muss es einen klaren Vermerk geben, z.B. "Impressum", "Kontakt", "Über uns".

Vom Durchschnittsverbraucher kann nicht erwartet werden, dass er nach dem Impressum sucht (das ist es, was die Jury, nicht ich, sagt) aber das ist nur selten der Fall, dass die betreffende Persönlichkeit dann auch offensichtlich ein Angestellter oder Eigentümer der Gesellschaft X.... Wenn Sie als Straßenunternehmer immer wieder lauter aussprechen würden: "Sehen Sie, ich habe ein großartiges Erzeugnis entdeckt, das ich Ihnen zeige!

Muß ich einen Aufdruck auf die Rückwand machen, um unlautere Werbung zu verhindern? Ebenso ist mein (Privat-)Auto weitgehend mit Logos versehen. Ohne Impressum. Auf einer " abgestorbenen " Facebook-Seite ohne Impressum habe ich bereits eine Warnung erhalten. Es wäre jedoch nicht leicht, dies ohne Lücken rechtlich zu beenden.

Wie es aussieht, wenn z.B. Freunde/Kunden oder ähnliches einen Link als Empfehlung in ihre private Seiten/Blogs aufnehmen. Bedauerlicherweise ist es für mich selbst sehr fragwürdig - und ich habe das schon mehrmals im Netz zum Stichwort "Impressum auf Facebook" festgestellt -, dass dafür eine besondere Impressum-App verwendet werden sollte.

Die dazugehörigen Impressionen gehen dann von vielen Facetten gleichzeitig verloren. Bei Systemen mit "App Stores" (Apple, Android, Linux etc.) kennen Sie das Phänomen nur zu gut, wenn einmal eine gewisse Anwendung ausfällt. Es ist dann fast nicht mehr möglich zu beweisen, dass Sie einen Abdruck hatten, es sei denn, Sie haben Bildschirmfotos gemacht.

Guten Tag, lieber Kollege Schwanke, es ist gut, dass ich auf Ihre Seite und diesen Beitrag stößt.

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