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Raucherregelung im Betrieb
Entrauchung während des Betriebes... Verabschiedung eines Rauchverbots während des Betriebes - Wann ist es zulässig? Wenn Sie das Rauchverbot in der Firma ignorieren, müssen Sie mit einer Warnung rechnen.
Ihr Recht als Nichtraucher am Arbeitplatz
Raucherentwöhnung, völlig rauchfrei für alle! Inwiefern ist das Thema Rauch am Arbeitplatz reguliert? Prinzipiell haben die Mitarbeiter das Recht auf einen Nichtraucherschutz. Die Arbeitsplatzverordnung sieht außerdem vor, dass in Großraumbüros, Fabrikgebäuden, Umkleideräumen, WCs usw. für das Nichtrauchen ein Raucherverbot besteht. Denn: Der Unternehmer hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern und deren Leben.
Kann der Unternehmer das Rauchverbot vollständig erlassen? Auf der anderen Seite darf es aber nicht das Recht der Rauchenden beeinträchtigen, ihre Persönlichkeit frei zu entwickeln. Mittel: Ein Rauchender muss auf dem Firmengelände erlaubt sein. Besteht das Recht, Pausen zu haben? Dies ist nicht gleichmäßig reguliert, oft eine gesetzliche Grenzzone! Im Prinzip ist das Rauchen keine erlaubte Unterbrechung der Arbeit, wie z.B. der Besuch der Toiletten oder der Kaffee-Küche.
Manchmal werden zusätzliche Pausen implizit toleriert, manchmal gibt es fixe zusätzliche Pausen, z.B. B. Im Fertigungsbereich die so genannte "stone cooler break" von drei bis acht Stunden (Beispiele s. Box rechts). Besteht ein Recht auf ein Raucherzimmer? Stellt das Unternehmen solche Räumlichkeiten zur Verfügung, ist dies ehrenamtlich. Das Unternehmen ist nicht dazu gezwungen, Raucherzonen abzudecken oder zu heizen.
Was, wenn ich trotz des Verbots regelmässig Rauchen gehe? Manchmal gilt die unangekündigte Beendigung als "unverhältnismäßig", manchmal als legal (z.B. B. im Lebensmittel-Lager, im Gefahrgut-LKW). Wie viel kostet die Raucherpause die Einsparung? Nach einer Untersuchung der Universität Hamburg sind es rund 28 Millionen im Jahr - ein Anteil der durch die Erkrankung und den vorzeitigen Rauchertod verursachten Mehrkosten.
Von wem wird ein Verbot von Rauchpausen befürwortet? Auch die EU-Kommission will den Schutz von Nichtrauchern verstärken - bis hin zu einem flächendeckenden Verbot des Rauchens am Arbeitplatz ohne Ausnahmen. Auch wenn jede einzelne Zigarre 5 bis 7 min Arbeit sdauer kosten würde, weist der BDA zurück: "Jedes Betrieb muss seine eigenen Beschlüsse über Raucherverbote und den Schutz von Nichtrauchern fassen.
Martina Perreng, DGB-Expertin: "Das wird kaum zum Frieden am Arbeitsplatz beitragen."
Raucher auf dem Gelände
Auch für Handwerksbetriebe hat die derzeit in Deutschland intensive Auseinandersetzung mit dem Tabakverbot Konsequenzen: "Der Unternehmer muss die notwendigen Massnahmen ergreifen, um Nichtraucher am Arbeitsplatz wirkungsvoll vor den Gesundheitsrisiken durch Zigarettenrauch zu schützen. Gegebenenfalls muss der Unternehmer ein generelles oder ein auf bestimmte Arbeitsbereiche begrenztes Verbot aussprechen.
An öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen darf der Unternehmer nur in dem Umfang Schutzmassnahmen ergreifen, in dem die Beschaffenheit des Unternehmens und die Beschäftigungsart dies erlauben". Dieses Angebot aus der Arbeitsplatzverordnung stellt keine eindeutige Leitlinie für den Auftraggeber dar. Mit der Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes wird das Rauchverbot für Jugendliche unter 18 Jahren in Restaurants, Verkaufsräumen oder in der Bevölkerung eingeführt.
Der Betrieb unterliegt nicht dem Berufsverbot, so dass es keine formelle gesetzliche Verpflichtung gibt, jungen Menschen das Tabakrauchen am Betrieb zu untersagen. Zum Schutz von Nichtrauchern und jungen Menschen in Betrieben ist es jedoch möglich, jungen Menschen das Tabakrauchen im Betrieb zu untersagen. So hat das BAG bereits im Jänner 1999 entschieden, dass sowohl der Unternehmer als auch der Gesamtbetriebsrat eines Betriebes ein grundsätzliches Recht haben, ein Raucherverbot für alle Betriebsstätten zu erteilen.
Das Interesse von Nichtrauchern an Gesundheitsgefahren und Passivrauchen ist ein gutes Beispiel für ein Raucherverbot. Das Bundesarbeitsgericht hält ein Raucherverbot auf dem Betriebsgelände immer dann für angemessen, wenn Raucher unter akzeptablen Voraussetzungen mitrauchen. Damit kann der Gewerbetreibende aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen über ein Raucherverbot in seinem Betrieb mitbestimmen.