Newsletter Anmeldung recht

Abonnement des Newsletters

Das Registrierungsverfahren ist das sogenannte Double Opt-In. Die LearnConsult Graz informiert Sie über die Rechtslage und unterstützt Sie dabei. Neueste Nachrichten zum Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht der SNP Schlawien Partnerschaft - Newsletter-Archiv und aktueller Newsletter - hier anmelden. Sie finden hier alle Artikel zu den Themen Recht und Datenschutz. So optimieren Sie Ihr Newsletter-Abonnement.

Zustimmungstext zur Newsletter-Anmeldung Ralph Günther Blog - Überdenkungsversicherung

Mit nur einem Mausklick können Sie den x-ten Newsletter abonnieren, der zusammen mit vielen anderen jeden Tag Ihren Briefkasten durchflutet. Nicht ganz, denn viele Provider verwenden das so genannte Double -Opt-In-Verfahren, das dann auch noch eine Bestätigungsmail anfordert. Doch in beiden FÃ?llen ist das Abonnement des Newsletters oft unzureichend - was zu einem groÃ?en Warnpotenzial fÃ?hrt.

Sind Ihre Einverständniserklärungen, die der Teilnehmer annimmt, auch juristisch wirklich einwandfrei? Seitdem sich die Kundinnen und Kunden meines Versichertenportals exali.de nun auch für einen "Newsflash" registrieren können, bin ich an diesem Themenbereich sehr gespannt. Aus diesem Grund werde ich mir heute näher ansehen, was bei der Anmeldung zum Newsletter zu berücksichtigen ist. Newsletter, die ebenso wie Produktinformations-E-Mails und dergleichen zu den so genannten Werbekontakten gehören, dürfen nur von Firmen an solche Interessenten und Auftraggeber versandt werden, die dem Empfang solcher E-Mails ausdrücklich zustimmen.

Weil für die Registrierung in der Regel nur eine E-Mail-Adresse erforderlich ist und somit auch ein unbefugter Dritter sich registrieren kann, setzen viele Provider auf das Double-Opt-In-Verfahren. Ein Bestätigungs-Link wird an die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse gesendet. Mit dieser Vorgehensweise schützt sich der Newsletter-Anbieter vor Warnungen vor unerwünschten Kontakten, wenn eine E-Mail-Adresse von einem Unbekannten zur Registrierung missbräuchlich verwendet wurde.

Die Bestätigungs-E-Mail des Double -Opt-In-Verfahrens wird nach einigem Hin und Her in der Praxis mittlerweile nicht mehr als ungewollte Werbebotschaft (= Spam) angesehen. Der Typ der geplanten Reklame (Brief, E-Mail/SMS, Telephon, Fax), der zu bewerbenden Ware oder Dienstleistung, ein Verweis auf das Rücktrittsrecht. Das einfachste Layout eines Newsletter-Abonnements, bei dem der Schaltfläche "Abonnieren" nur ein Eingabefeld für die E-Mail-Adresse vorangestellt ist, ist vielleicht nicht die richtige Entscheidung.

Daß man nicht davon ausgeht, daß der Antragsteller mit der Eintragung seiner Angaben zustimmt, per E-Mail über die Angebote des Seitenbetreibers zu werben. "Mit dem Eintragen meiner E-Mail-Adresse und dem Klicken auf die Schaltfläche "Abonnieren" willige ich ein, dass mir die XXX GbR regelm??ig per E-Mail Informationsmaterial zu den folgenden Produkten zusendet:

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