Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Rücksendung Internetkauf Versandkosten
Internet-Rücksendung Versandkosteneine Garantie beanspruchen
Vollgarantie oder? Die Rücksendung wird vom Online-Händler benötigt, damit er sie nachprüfen kann. Aber er fordert, dass ich als Einkäufer die Versandkosten zahlt. Die im Garantiefall entstehenden Versandkosten hat meiner Meinung nach der Fachhändler zu übernehmen. Noch eine weitere Frage: Kann ich als Kunde "wählen", ob ich einen neuen, fehlerfreien Gegenstand reparieren oder ersetzen möchte?
Die im Garantiefall entstehenden Versandkosten hat meiner Meinung nach der Fachhändler zu übernehmen. Ja, aber zuerst muss abgeklärt werden, ob es überhaupt einen Garantiefall gibt. Nichts dagegen steht, zunächst einmal mit den Versandkosten im Voraus zu gehen. Ja, ich bin auch gewillt, die Versandkosten zu übernehmen. Mehrmals (per E-Mail) nachgefragt, wie das ist und er entzieht sich immer meinen Nachfragen.
Ich nehme jedoch an, dass ich eine Rückerstattung erhalte, wenn der Garantieanspruch überprüft wurde. Ich habe auch 2 Bemerkungen auf ihrer Facebook-Seite gesehen, dass die Ausgaben in vergleichbaren Situationen nicht wiedererstattet wurden. In diesem Fall kann der Besteller nach seiner Wahl die Nachbesserung oder die Ablieferung einer mängelfreien Sache als Ersatzleistung fordern.
Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Stellt sich ein gewährleistungsrechtlicher Fehler heraus, so hat der Verkäufer seine Verpflichtung aus dem Einkaufsvertrag noch nicht eingehalten und ist im Falle der Ersatzlieferung dennoch ein mangelfreies Produkt schuldig. Nachdem ich immer noch keine Rückmeldung auf meine letzten Mails erhalten habe, habe ich jetzt telefonisch sichergestellt, dass mir die Versandkosten zurückerstattet werden, wenn es sich um einen Garantiefall handelt.
Natürlich kann der Garantieempfänger angeben, dass die Versandkosten vom Garantieempfänger zu übernehmen sind. Ich würde das wegen ein paar Euro Versandkosten nicht wirklich tun. Aber nach einer kleinen Internetrecherche ist es einer ihrer Tricks und man sollte dem ein Ende setzen. Ist es nicht notwendig, zwischen Garantien und Garantien zu differenzieren?
Auf meine obige Anfrage, ob der Einzelhändler im Garantiefall nicht die Versandkosten zu übernehmen hat, antwortete mir mikbu:? Ja, aber zuerst muss abgeklärt werden, ob es überhaupt einen Garantiefall gibt. Nichts dagegen steht, zunächst einmal mit den Versandkosten im Voraus zu gehen. Natürlich kann der Garantieempfänger angeben, dass die Versandkosten vom Garantieempfänger zu übernehmen sind.
Die beiden Behauptungen sind nun im Grunde widersprüchlich, außer dass die Garantien und Garantien unterschiedlich wären. Grundsätzlich sind die beiden Behauptungen "Nein! Es sei denn, dass sich die Garantien und Garantien unterscheiden. Garantien sind freiwillige, daher sind auch die allgemeinen Bedingungen selbstverantwortlich. Die Gewährleistungsverpflichtung ist rechtlich abgesichert und die gesetzlichen Bestimmungen bestimmen die Rahmenbedingung.
Ja, gibt es nicht einen Unterschied zwischen einer Bürgschaft und einer Bürgschaft? Daher besteht kein Gewährleistungsanspruch auf die Versandkosten. Aber nach einer kleinen Internetrecherche ist es einer ihrer Tricks und man sollte dem ein Ende setzen. Unmittelbar nach Eingang der Zahlung vom Kunden habe ich die Versicherungskarte per DHL versandt....