Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Mahnung mit Kündigungsandrohung
Mahnen mit KündigungsandrohungMahnwesen mit Kündigungsandrohung
Im Zusammenhang mit unserem Einfamilienhausbau gerieten wir in Zahlungsschwierigkeiten, nahmen zwei Kredite von unserer Hausbank auf und ließen einen Überziehungskredit auflegen. Das Kreditinstitut schlug uns vor, die beiden Kredite und das Bankkonto (mit Disposition) umzuplanen. Dazu war es notwendig, dass wir eine Schuldanerkennung unterzeichneten, mit der wir auch einigten.
Außerdem haben wir die Schuldbestätigung und den Kreditvertrag anfangs Nov. erhalten. Es gab einen weiteren Darlehen von einer anderen Hausbank. Weil wir mit den Ratenzahlungen im Verzug sind, wurde dieses Angebot gestrichen. Antwort meiner Hausbank am 08.11. 2007 (per E-Mail) war: Aufgrund dieses unvorhersehbaren, aber für die Falllösung wichtigen Aspekts müssen wir unsere Ansprüche durchsetzen.
Außerdem wird die gegenseitige Anerkennung der Schuld unterstellt. Deshalb haben wir den bereits geplanten notariellen Zeitpunkt am 09.11. 2007 zur Unterzeichnung der Schuldanerkennung herangezogen, da wir einer solchen Tilgungsvereinbarung zugestimmt hätten. Auch hierüber wurde die Hausbank informiert. Infolgedessen erhalte ich nun ein Anschreiben der Hausbank, aus dem hervorgeht, dass alle zuvor vereinbarten Rückzahlungsoptionen nicht mehr gültig sind.
Wording Bank: Das gilt meiner Meinung nach auch für die Möglichkeiten einer Tilgungsvereinbarung. Mit der E-Mail vom 08.11. 2007 wurde uns die Aussicht gegeben, der Pflicht durch eine Tilgungsvereinbarung nachzukommen. Man vermutet, dass die Hausbank wollte, dass wir die Schuldanerkennung unterzeichnen, um sie anschließend zu widerrufen, um sie ohne Mahnung ausführen zu können, etc.
Hat sich die Anerkennung der Schuld unter normalen Umständen ereignet? 2. wenn die Hausbank ausführt, welche Optionen hat sie? Sie haben die beglaubigte Schuldanerkennung zwar ausschließlich auf der Grundlage der vorgesehenen Ratenzahlung unterfertigt. Zwar hat die Hausbank später ihr Angebot zur Ratenzahlung zurückgenommen, es ist jedoch fragwürdig, ob die Anerkennung der notariellen Schuld mit Erfolg umstritten ist. Im Übrigen werden die in der Schuldanerkennung genannten Summen ausreichen.
Auch wenn die gerichtliche Anerkennung von Forderungen im Rahmen einer Anfechtungsklage aufgehoben werden könnte, wäre die Hausbank in der Lage, im Mahnverfahren innerhalb kürzestmöglicher Zeit die Voraussetzungen für die Vollstreckung zu schaffen. Weil der eingeräumte Anspruch der Banken besteht, wird es kaum möglich sein, der Banken ein unmoralisches Benehmen vorzuwerfen. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zum Abschluß der Teilzahlungsvereinbarung, wenn keine entsprechende Pflichterklärung vorliegt.
Auf Grund der Vollstreckbarkeitsurkunde kann die BayernLB neben der Verpfändung von Mobiliar (Vollstreckung in bewegliches Vermögen) die Forderung verpfänden und die Immobilie vollstrecken. Im Falle einer Beschlagnahme der Immobilie kann die Hausbank Zugang zu Ihrer Immobilie erhalten, indem sie eine Hypothek als Pflichtsicherheit einträgt, einen Zwangsverkauf oder eine Konkursverwaltung einleitet. Weil Ihre Hausbank eine vollziehbare Tat hat, besteht die Gefahr der Ausschlusserklärung.
Daher sollten Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrer Hausbank vereinbaren, um gegebenenfalls eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dies könnte sich in den Verhandlungen mit Ihrer Hausbank auszahlen. Frage: Werden meine Finanzierungsbanken über die Registrierung der Sicherheitshypothek informiert? Frage: Werden meine Finanzierungsbanken über die Registrierung der Sicherheitshypothek informiert?
Zudem variiert die Laufzeit der Grundbucheintragung bis zum ersten Versteigerungstermin beim örtlichen Gericht stark, sodass Sie mit einem Verfahren zwischen 13 und 19 Monate gerechnet haben müssen.