Rechtsberatung Mietrecht

Beratung im Mietrecht

Im Vordergrund steht die persönliche Rechtsberatung unserer Mitglieder durch Rechtsanwälte. Rechtliche Beratung per Telefon Aus dem dt. Mobilfunknetz 2 EUR pro Gesprächsminute, erhöhte Tarife möglich. Die erfahrenen Experten des Mietrechts stehen Ihnen an 7 Tagen in der Woche, nahezu rund um die Uhr, zur Verfügung. Benötigen Sie eine sofortige Beantwortung einer mietrechtlichen Frage?

Telefonisch unter 0900/12 000 12 können wir Ihnen eine erste Telefonberatung anbieten.

Der Anruf kostete 2 EUR pro Min. Von der zweiten bis zur zweiten Minuten wird die Abrechnung durchgeführt (60/1). Anrufe über Mobilnetze können teurer sein. Bei den Anwälten handelt es sich um Fachleute im Mietrecht. Der Anwalt wird sich kurz fassen. Was? Der Anwalt kennt seine Grenze. Erstes Beratungsgespräch ist erstes Beratungsgespräch. Eine umfangreiche Rechtsberatung erfordert nahezu immer die Überprüfung von Dokumenten oder Korrespondenz und braucht Zeit.

Der Anwalt sagt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, z.B. wo Sie die nächstgelegene Mietervereinigung in Ihrer Nähe vorfinden. Sie wissen, wo sie sich über das Mietrecht informieren können. Der Tip: Machen Sie sich gut vorbereitet auf die Telefonberatung. Gegebenenfalls sollten Sie uns schriftlich Dokumente, z.B. den Vertrag, vorlegen, die dem tatsächlich fakturierten Betrag entspricht.

Dadurch werden Ihnen mehr Honorare ausgewiesen als fakturiert.

Online-Juristenberatung

In der Regel werden Sie innerhalb von 6 Std. eine kurze Nachricht von unseren Experten für Mietrecht auf Ihre Onlineanfrage bekommen. Außerdem können Sie Ihrer Anforderung Unterlagen beifügen, die für die Beantwortung von Bedeutung sein könnten, z.B. einen Mietvertragsauszug oder den letzen Buchstaben des Mieters. Rechtsberatung wird von erfahrenen Experten des Mietrechts geleistet.

In der Regel wird die Bitte von einem Rechtsbeistand aus Ihrer Nähe entgegengenommen. Auf diese Weise kann auch die lokale Gerichtsbarkeit bei der Abwicklung Ihrer Recherche beachtet werden. Sämtliche von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 14.00 Uhr eingehenden Rückfragen werden innerhalb von 6 Std. behandelt. An Wochenenden (Samstag/Sonntag), an gesetzlichen Tagen, Weihnachten oder Neujahr oder an Werktagen nach 14.00 Uhr werden Anträge bis 14.00 Uhr am folgenden Werktag entgegengenommen.

Ein komplett neuer Antrag mit einem anderen rechtlichen Problem führt zu einer neuen Auszahlung. Sie können Ihrer Anforderung auch wichtige Unterlagen beifügen, wie z.B. einen Mietvertragsauszug oder den letzen Buchstaben Ihres Mieters.

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