Abmahnung Schriftlich oder Mündlich

Warnung Schriftlich oder mündlich

Sieht für mich wie eine schriftliche Verwarnung plus mündliche Informationen aus (mehr dazu in der Personalakte). Eine Abmahnung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Die Abmahnung muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen; auch eine mündliche Abmahnung ist wirksam. Eine mündliche Verwarnung kann auch wirksam sein.

In die Personalakte kann jedoch nur eine schriftliche Abmahnung aufgenommen werden.

Warnung schriftlich / mündlich (Arbeitsrecht)

Guten Tag C. P. Atillah28, eine mündliche, aber auch unter 4 augen, ausgedrückte Warnung ist zulässig. Verbindliche, d.h. zwingende Vorschriften, nach denen Warnungen schriftlich abzugeben sind, bestehen nicht. Ein Abmahnschreiben ist ein arbeitsrechtlicher Akt, der in der Regel von den Arbeitgebern als erster Schritt zur Beendigung eines in irgendeiner Form unsoliden Arbeitnehmers verwendet wird. Soll ein Arbeitnehmer vom Eigentümer (oder Personalchef) eines Unternehmens gewarnt werden - egal aus welchen genauen und schwerwiegenden Ursachen - ist dies - wie oben erwähnt - ein Mittel, das in der Regel einer gewollten Beendigung vorauseilt.

Soll ein Arbeitnehmer jedoch - aufgrund einer oder mehrerer Abmahnungen - nachträglich beendet werden, hat die Abmahnung nur dann Bedeutung/Wert, wenn sie schriftlich erstellt und dem Arbeitnehmer auch schriftlich übermittelt wurde. Dies bedeutet, dass der Dienstgeber ein Schriftstück in der Belegschaftsakte des Arbeitnehmers hat, das bei wiederholten Abmahnungen und nachfolgender Entlassung als Beweis vor dem Arbeitsrichter fungiert, wenn der Dienstnehmer auf die Entlassung mit einer Kündigungsschutz-Klage anspricht.

Danach muss der Unternehmer die erforderlichen Nachweise erbringen, um die Unsicherheit des bereits mehrmals und ggf. für einen längeren Zeitraum entlassenen Arbeitnehmers nachzuweisen, was die Entlassung auch im Kündigungsschutzverfahren verhältnismäßig absichert. Andererseits hat der Auftraggeber bei einer mündlichen Verwarnung, insbesondere wenn sie unter 4-Augen-Position offen ist, keinen Nachweis für die Verwarnung und kann sie später nicht mehr verwenden.

Die Frist ist weder vom Gesetz noch von der Rechtsform her bindend. Durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit ist es jedoch in vielen Fällen gelungen, eine Verwarnung in unmittelbarer räumlicher Entfernung zu dem Zeitpunkt vorzunehmen, vor dem der Arbeitnehmer gewarnt werden soll. Andernfalls ist eine Abmahnung keine Strafe mehr für konkrete Verfehlungen des Mieters.

Daher kann Ihre Anfrage nur dahingehend beantwortet werden, dass es keine verbindlichen gesetzlichen Vorschriften gibt, sondern aus Gründen der "Rechtstechnik" und des "Beweises" muss immer eine schriftliche Abmahnung innerhalb kürzester Zeit zum jeweiligen Anlass ergehen. Natürlich ist es "gültig", aber wenn der Vorgesetzte später in einem wiederholten Fall daraus Folgen ziehen will, wird er Schwierigkeiten haben, diese Warnung zu untermauern.

Es gibt keine Fristen für die Einreichung der schriftlichen Form, aber eine Abmahnung muss immer "prompt" ergehen.

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