Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wegen Unfreundlichkeit gegenüber Kollegen
Vorsicht vor Unfreundlichkeit gegenüber KollegenVorsicht vor Unfreundlichkeit?
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ist oft rotzfrech gegenüber der Kundschaft. Darf der Chefarzt dieses Benehmen mahnen? Ein Angestellter von mir ist immer sehr kundenunfreundlich. Ich möchte nun eine Mahnung erteilen. Dürfte ich?, fragte mir mal einer. Lieber Kollege Tobelmann, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgrund ihrer vertraglichen (Neben-)Pflicht verpflichtet, sich gegenüber Berufskollegen, Managern, Leistungserbringern und Auftraggebern höflich und freundlich zu benehmen.
"Der Boss ist erstaunt." Was ist zulässig, was nicht? Ulf Weigelt, der in Berlin als Arbeitsanwalt tätig ist, gibt Antwort auf Anwenderfragen. Wöchentlich, jeden Mittwoch, in der Rubrik "Da astunt der Chef". Hinweis: Der Verfasser behält sich das Recht vor, keinerlei Einfluss auf die Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten zu nehmen.
Eine Haftungsverpflichtung gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder immaterieller Natur bezieht, die durch die Verwendung oder Nichtverwendung der bereitgestellten Information bzw. durch die Verwendung unrichtiger oder nicht vollständiger Information hervorgerufen werden, ist generell auszuschließen. Verfasser im Sinn des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist Ulf Weigelt, Referat 63, 10435 Berlin, Deutschland.
Als übersichtliche E-Books sind die Anwälte von Ulf Weigelt erhältlich. Hier sind alle von Ulf Weigelt erschienen. Sollte er über einen einzigen Beleg hinausgehen, kann der Unternehmer natürlich eine Verwarnung erteilen. Rechtsanwalt Ulf Weigelt ist Arbeitsrechtler in Berlin. Mit Sabine Hockling hat Weigelt auch die Beraterin für Arbeits- und Sozialrecht mitgeschrieben.
Diese Warnungen sollten dann aber auch rechtlich sicher gestaltet werden, was in der Realität oft nicht der Fall ist. In einem erneuten Verfahren können Unternehmer auf der Grundlage von 626 BGB auch außerordentliche Kündigungen aus wichtigen Gründen vornehmen. Aber Achtung: Nicht jede als beleidigend wahrgenommene Aussage berechtigt den Unternehmer zur fristlosen Entlassung.
Das liegt daran, dass Mitarbeitende, die ihren Kollegen etwas Vertrauliches mitteilen, davon ausgehen können, dass es keinen Außenstehenden erreicht. â??Wer eine erfolglose KÃ?ndigung verhindern möchte, sollte also prÃ?fen, in welcher Lage der Ausdruck aufgetreten ist: Wie wurde die Aussage gemacht (Arbeitsplatz, Social Media Channel, privates Umfeld, etc.)? Wurden die betroffenen Arbeitnehmer zu dieser Aussage erregt?
Was sind die Folgen der Aussage? Erkennt der Arbeitnehmer seinen Irrtum, droht eine Repetition oder ist es schon mehrmals passiert? Bemerkt der Arbeitnehmer zum ersten Mal eine solche Verletzung (Stichwort: Dienstzeit)?