Urheberrecht im Internet

Copyright im Internet

Internet ist kein Selbstbedienungsladen mit kostenlosen Produkten. Was Sie über Urheberrechtsverletzungen im Internet wissen sollten, was im Internet nach dem Urheberrecht erlaubt ist, etc. Das Wichtigste zum Thema Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Interessante Fakten zum Urheberrecht im Internet: Informationen zum Urheberrecht für Bilder im Internet, zu den Folgen von Urheberrechtsverletzungen im Internet, etc.

Habe ich eine Haftung für andere?

Egal ob Musikdateien, Grafiken, Landkarten oder Text - der Inhalt im Internet ist in der Regel durch das Urheberrecht abgesichert. Bei unbeabsichtigter Verbreitung von Inhalten droht ein Warnverfahren, es sei denn, diese Benutzung ist explizit erwünscht. Im Internet sind Fotos, Filme und Noten leicht zugänglich. Über die Benutzung eines Fotos oder Filmes entscheiden jedoch in der Regel die Urheber, in der Regel der Urheber, der Verleger oder das Label.

Die Verwendung von Inhalten ohne deren Genehmigung kann für Sie kostspielig sein. Im Falle von Web-Angeboten, bei denen Sie Ihre eigenen Angaben in einem Aufdruck, z.B. auf Vertriebsportalen, in Weblogs oder auf Ihren eigenen Seiten machen, können Urheberrechtsverletzungen leicht ahnden. Laden Sie Bilder auf öffentliche Facebook-Seiten hoch, die Sie nicht veröffentlichen dürfen.

Bei Filesharing-Systemen, bei denen die Beteiligten ihre Daten zum Vervielfältigen zur VerfÃ?gung gestellt haben, sind in der Regel in der Regel die Internetadresse der Online-Verbindungen sichtbares Zeichen, von denen aus Dateien, Musik, Filme  oder Spiele ausgetauscht werden. In manchen Fällen suchen Rechtsinhaber in den Tauschbörsen gezielt nach Inhalten, die dort rechtswidrig verbreitet werden. Der Internet-Provider (z.B. Vodafone, Telekom, 1&1) kann dem Inhaber der IP-Adresse im Fall einer Rechtsverletzung eine gerichtliche Anordnung erteilen.

Rechtsanwälte können rasch Maßnahmen ergreifen, um Sie zu warnen und Sie aufzufordern, das Foto oder den Film zu löschen und eine Abmahnung auszusprechen. Beispiel: Julia macht Keramikvasen. Nachdem ihr von Freunden empfohlen wurde, die Blumenvasen über das Internet zu verkaufen, erstellt sie mit Hilfe eines Programmes ihre eigene Vase.

Bei der Suche nach einem geeigneten Wallpaper findet Julia rasch, was sie sucht. Es wird heruntergeladen, auf ihrer Website gespeichert und ins Internet gestellt. Ein paar Woche später bekommt Julia eine Verwarnung. Der Rechtsanwalt verlangt darin, dass das Foto unverzüglich gelöscht und die beigefügte Unterlassungsverpflichtung unterzeichnet wird.

Sie ist geschockt. Wie Julia, sind Internetnutzer wahrscheinlicher, es zu erfahren. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie das Foto oder den Film auf Ihrer eigenen Webseite publizieren oder zum Herunterladen bereitstellen dürfen, sollten Sie die Hände davon nehmen oder sich rechtlich beraten lassen. 2. Weil die Nutzung fremder Inhalte ohne Zustimmung des Rechtsinhabers prinzipiell rechtswidrig ist.

Sofern das Urheberrecht die Verwendung in besonders regulierten Ausnahmefällen nicht zulässt, auch ohne diese Einwilligung. Lange Zeit war es schwierig, dass Sie auch für rechtswidrige Uploads und Downloads haftbar gemacht werden mussten, die andere mit Ihrem Internet-Zugang durchgeführt haben. Dort, wo in den angrenzenden Ländern Europas an nahezu jeder Strassenecke Internet zu sehen war, sah Deutschland noch immer mit WLAN-Hotspots aus.

Als WLAN-Betreiber haftet man aufgrund der Umstellung nur, wenn man die Verletzung selbst vornimmt. Zum ausreichenden Schutz der Rechtsinhaber und des geistigen Eigentums kann der WLAN-Betreiber gebeten werden, gewisse Websites zu blockieren ("Sperrung der Nutzung"). Aber auch wenn Ihre strikte Verantwortung aufgehoben wurde, sollten Sie Ihren Internet-Zugang hinreichend vor rechtswidrigen Aktionen anderer absichern.

Vermeide einfach zu entziffernde Kennwörter wie dein Geburtstag oder dein Name. Ansonsten können Sie für Urheberrechtsverstöße Ihrer Söhne und Töchter, z.B. aufgrund einer Pflichtverletzung Ihrer Aufsichtspflicht, schadenersatzpflichtig sein. Die Kanzlei beschuldigt Sie als Repräsentant des Rechtsinhabers einer rechtswidrigen Tat im Internet, z.B. dass Sie ein Foto unbefugt benutzt oder ein Musikstück oder einen Spielfilm unerlaubt heruntergeladen haben.

Stellen Sie sicher, dass das Foto oder der Film auch aus dem Google Cache gelöscht wurde. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anwalt, ob Sie die in der Regel beigefügte Abmahnung unterschreiben sollen. Sind die Ansprüche zugunsten des Rechtsinhabers zu weitreichend, sollte der Wortlaut ggf. geändert werden (sog. geänderte Unterlassungserklärung). Möglicherweise können Sie mit dem Rechtsinhaber einen geringeren Betrag vereinbaren.

Bieten Sie dem Rechtsinhaber ein entsprechendes Produkt an. Im Beispiel: Julia ließ die Warnung von einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüfen. Die Vorwürfe des Copyright-Inhabers sind begründet, da das eingesetzte Bildmaterial nicht zur kostenlosen Verwendung vorgesehen war. Der Anwalt empfiehlt ihr daher, das Foto schnell zu entfernen. Der Rechtsanwalt verändert an einigen Orten den Gehalt der Unterlassungsverpflichtung, die zu sehr zugunsten des Rechtsinhabers formuliert wurde.

Zusammen mit Julia erstellt sie ein Brief, in dem Julia den Rechtsinhaber über die Höhe des Schadens informiert. Die Rechteinhaberin ist sich einig. In manchen Fällen ist aber auch die Nutzung bestimmter Internetinhalte durch den Rechtsinhaber gestattet oder erstrebenswert. Beispielsweise stellen einige Interpreten oder Labels kostenlose Content mit so genannten CC-Lizenzen (Abkürzung für Creativ Commons) zur Verfügung.

Dabei dürfen die Benutzer die eingestellten Beiträge unter gewissen Voraussetzungen, vor allem die Benennung des Autors und der dazugehörigen Rechte, uneingeschränkt nutzen, teilweise auch ändern und nachbearbeiten. Weitere Infos zu den CC-Einzellizenzen erhalten Sie auf der Website von CSC Deutschland. Darüber hinaus gibt es verschiedene Internetdatenbanken, in denen Bilder, Musiktitel, Videos, Spiele etc. lizenziert und legal fehlerfrei aufbereitet werden.

Außerdem gestattet das Recht auch gewisse Verwendungen, zum Beispiel für Lehrzwecke oder für Wissenschaft. Details finden Sie im UrhG. Im Jahr 2017 wurden viele dieser Bestimmungen durch das Copyright Science Society Act abgeändert.

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