Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Ähnliche Domain
Warnung Ähnliche DomäneApril 2016 - Domainrecht: Keine Warnung für Domains
Wenn Sie eine Website führen wollen, müssen Sie bei der Registrierung der Domain vorsichtig sein. Weil, wenn Sie über den neuen Domain-Namen nachdenken, sollten Sie nicht nur daran denken, dass er ursprünglich, unvergesslich und aufschlussreich ist. Auch der neue Domain-Name muss rechtssicher sein. Sie müssen sicherstellen, dass mit der neuen Domain keine Namens- oder Warenzeichenrechte anderer Menschen oder Firmen beeinträchtigt werden.
Nachfolgend wird in Teil I dargestellt, welche Rechte an Domain-Namen existieren können, welche Verletzungen möglich sind und welche Konsequenzen sich aus einem unrechtmäßigen Domain-Namen ergäben. Mit dem Domain-Recht gelten "Wer zuerst kommt, wird zuerst bedient": Wer will, kann eine Internet-Adresse auf sich selbst aufschreiben. Aber wer hat das Recht auf einen Domain-Namen?
Hierbei wird zwischen gleichberechtigten Menschen, z.B. zwei gleichnamigen Menschen, das Vorrangprinzip angewendet. Der Anspruch auf einen Domain-Namen gehört also demjenigen, der die Domain zuerst einträgt. Ist ein Namensinhaber hervorragend bekannt, steht ihm ein Recht auf die Domain zu. Eine Privatperson mit dem Nachnamen Shell hat als erste die Domain shell.de registrieren lassen.
Der BGH räumte dem Mineralölkonzern Shell jedoch das Recht ein, den Domänennamen zu nutzen. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, kann mir niemand untersagen, meinen eigenen Domänennamen als Domain zu benutzen. Vor der Auseinandersetzung mit den Rechten Dritter muss jedoch vor allem in Firmen abgeklärt werden, wer überhaupt Eigentümer der Domain werden soll:
Die Registrierung der Domain durch den Inhaber ist nicht zwingend erforderlich. Dies kann auch durch einen Dritten erfolgen, wenn dies im Namen des Namenseigentümers erfolgt und offensichtlich ist, dass der Dritte damit betraut wird, z.B. wenn der Domainname die Internetpräsenz des Namenseigentümers verdeckt. Also, wenn Sie eine Behörde mit der Erstellung Ihrer Webseite und der Registrierung der Domain betrauen, sollte geklärt sein, wer der Domain-Inhaber sein wird.
Selbst wenn die Registrierung der Domain in der Firma selbst stattfindet, muss im Vorfeld geklärt werden, ob die Domain bei der Firma, einem Aktionär oder einem Angestellten der Firma eingetragen ist. Wenn der Vertriebsmitarbeiter die Domain auf sich selbst registrieren lässt, kann es später zu Streitigkeiten über die Domain kommen, z.B. wenn der Arbeitnehmer das Haus scheidet.
Wenn man eine Domain angemeldet hat, kann dies gegen ausländische Rechte verstoßen. Die Domainnamen können die Namensrechte nach 12 BGB beeinträchtigen. Gesichert sind z.B. Nachnamen, Bühnennamen, Orts- und Gemeindenamen, aber auch Firmennamen und andere juristische Person. Die Namensberechtigung dient dem Schutz vor unbefugter Benutzung eines Namens durch Dritte.
Die Verwendung eines Namens ist untersagt, wenn: ein Unbefugter einen bestimmten Name verwendet. Geschützte Rechte des Namenseigentümers werden verletzt. Wenn diese drei Anforderungen erfüllt sind, dann ist auch die Registrierung der Domain ein Bruch, ohne dass Sie sie nutzen müssen. Nicht nur die Domain leipzig.de konnte die Landeshauptstadt Leipzig in Anspruch nehmen, sondern auch Domains, die Leipzig in ihrem Domänennamen haben und das Recht auf einen bestimmten Name nicht einhalten.
Dies wäre z.B. bei einer Domain leipzig-tourismus.de vorstellbar, denn hier können Internet-Nutzer glauben, dass es sich um eine amtliche Website handelt. Eine weitere Möglichkeit wären Auseinandersetzungen zwischen einer Gemeinschaft und einem gleichnamigen Unter-nehmen. Wenn weder die Kommune noch das Untenehmen bekannt sind, kann derjenige, der die Domain zuerst registrierte, sie beibehalten, OLG Koblenz - Entscheidung vom 24. Februar 2002 Ref.: 8 U 1842/00 - "vallendar.de".
Es werden jedoch nur eindeutige Bezeichnungen verwendet, die eine Identifikation und eine individuelle Gestaltung erlauben. Nicht gekennzeichnete Bezeichnungen sind nicht geschÃ?tzt, da sie hÃ?ufig verwendet werden. Gegen die Domain weather.de kann sich Mr. Wetter nicht verteidigen. Eine weitere Ausnahme: Das Recht auf einen bestimmten Name entstand erst nach der Registrierung der Domain.
Zum Beispiel kann ein 2016 gegründetes Institut aus seinem Firmennamen nicht gegen eine seit 2014 aktive Domain mit dem selben Firmennamen vorgegangen werden. Auch der Domain-Name kann eine Verletzung des Markenrechts sein. Die Registrierung der Domain porsche.de durch Dritte würde zum Beispiel den Markennamen und den Nachnamen Porsche verletzten.
Stellt das Gesetz eine Verletzung des Markenrechts dar, hat dies Vorrang. Das Warenzeichenrecht gilt für den Geschäftsverkehr, das Recht auf einen Firmennamen für natürliche Personen oder auch, wenn ich eine Domain nur ohne Nutzung registriere. Dies sind nicht nur die Firmennamen, sondern auch die Bezeichnungen der jeweiligen "Business Units", wenn sie selbstständig am jeweiligen Standort tätig sind.
Am relevantesten für das Netz sind Firmenlabels auf den Bezeichnungen von Online-Shops. Dem Berechtigten steht es jedoch nicht zu, den Domain-Namen unmittelbar auf ihn übertragen zu lassen, da der Verletzer nur die Situation wiederherstellen muss, die ohne die Verletzung vorläge. Ein direkter Transfer der Domain auf den Verletzten wäre jedoch besser, als wenn es keinen Verstoß gibt.
Grundsätzlich muss er sich daher wie gewohnt an die DENIC wendet und den Domainnamen reserviert oder auf eine Warteschlange gesetzt werden, wenn sich andere Antragsteller vor ihm eintragen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Domain bei der Freischaltung durch den Verletzer auf den Rechteinhaber umfällt. Wenn nur eine bestimmte Verwendung der Domain illegal ist, wie im Beispiel bei Wetteronlin. de, gibt es jedoch nur ein Recht auf Verzicht auf die tatsächliche Verwendung der Domain.
Schlussfolgerung: Bei der Registrierung einer Domain können rasch Verstöße gegen das Namens-, Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht auftreten. Sie sollten daher vor der Registrierung einer Domain sorgfältig nachforschen. Tipp: Wenn Sie sich für einen Domain-Namen entschieden haben, ist es eine gute Idee, mit einer Suche herauszufinden, ob dieser bereits in irgendeiner Form auftritt.