Fristlose Kündigung Mietvertrag Mieter

Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Mietvertrag

aufgrund einer höheren Miete, Baukosten für die neue Wohnung usw. außergewöhnlich ohne Vorankündigung. Sprung zu Wann können Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen? - Eine Kündigung ohne Vorankündigung: fehlende Miete. Der Vermieter besuchte die Wohnung, wie vorher mit dem Mieter vereinbart.

Der Mieter gibt unrichtige Selbstauskunft: Der Mieter kann ohne Vorankündigung beenden.

Ein Paar mit zwei Kinder im Alter von 13 und 16 Jahren vermietete im Monatsmiete von 3730 EUR ein freistehendes Haus in Grünwald bei München. Der 50-jährige Mieter gab im Zuge der Selbstanzeige an, dass er als Selbstständiger über ein jährliches Einkommen von mehr als 120.000 EUR verfüge, während seine Frau, drei Jahre jünger als er, ein jährliches Einkommen von mehr als 22.000 EUR als Arbeitnehmer angab.

Die Mieterin gab auch an, dass es in den vergangenen fünf Jahren vor der Selbstdeklaration keine Zahlungs-, Vollstreckungs- oder Affidavitverfahren gegeben habe. Die Mieter bezahlten von Beginn an nur nach Erinnerung der Wirte, die selbst in Längenmosen wohnen. Der Mieter war stets im Verzug.

Bei Nichtzahlung der Mietpreise für die Monate Jänner und Feber 2014 drohte der Hausherr mit einer fristlosen Kündigung. Mieter zahlen weiter zu spät und nicht in voller Höhe. Nachdem sie mit der vollständigen Miete im September und September 2014 im Verzug waren, stornierten die Hausbesitzer am 22. September 2014 ohne vorherige Ankündigung. Aufgrund des Zahlungsverzugs erhielten die Hauswirte Kreditauskünfte und mussten erfahren, dass gegen den Mieter bereits seit 1994 ein unbefriedigendes Vollstreckungsverfahren anhängig war und er die Erklärung im Oktober 2012 abgab.

In der Selbstdeklaration wurden bewußt gefälschte Daten gemacht und eine fehlerhafte Kreditwürdigkeit simuliert, um den Mietvertrag zu erhalten. Der Mieter weigerte sich, auszuziehen und bezahlte den ganzen Mietrückstand. In seiner Selbsterklärung hat der Angeklagte zu 1 unbestritten erklärt, dass gegen ihn kein Zahlungs- und kein Zwangsversteigerungsverfahren oder bei Vorlage einer Erklärung oder bei Eröffnung eines Konkursverfahrens stattgefunden hat.

Aufgrund der unrichtigen Selbstanzeige und des erneuten Zahlungsverzugs konnten die Mieter den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist auflösen. Die nachträgliche Zahlung der Mieten durch die Mieter verändert dies nicht. Gegen die Entscheidung haben die Mieter Einspruch eingelegt.

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