Abmahnung Vom Arbeitgeber

Warnung vom Arbeitgeber

Die Warnung muss nicht immer zum Abbruch führen. Wie Sie als Fach- oder Führungskraft gegen eine Warnung Ihres Arbeitgebers vorgehen können. Lassen Sie sich jetzt von Ihrem Arbeitsrechtler beraten. Die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist wichtig. Möchten Sie einen Mitarbeiter warnen?

id="Wie_sieht_eine_Erinnerung_genau_aus">Wie_sieht_eine_Erinnerung_genau_aus?

Der Warnhinweis hat mehrere arbeitsrechtliche Aufgabenstellungen. Wenn sich ein Mitarbeiter nicht so benimmt, wie er sollte, kann er von seinem Arbeitgeber gewarnt werden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn er Mitarbeiter schikaniert, seine Aufgabe nicht richtig erfüllt oder jeden Tag zu spät kommt. Die Warnung soll ihn zur Besinnung bringen.

In manchen Fällen nutzen die Arbeitgeber die Warnung auch, um den Weg für eine überfällige Entlassung zu bahnen. In der Regel ist dies mehr oder weniger eine "gelbe Karte", bevor ernsthafte Folgen zu befürchten sind. Aber können Arbeitgeber auch wegen ihres Verhaltens verwarnt werden? In diesem Leitfaden finden Sie heraus, wie ein Warnschreiben im Detail strukturiert ist, welche Ursachen dazu geführt haben können, wie viele Warnungen eine Beendigung mit sich bringt und ob auch Arbeitgeber gewarnt werden können.

Wonach schaut eine Warnung aus? Mit einer Verwarnung wollen die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern deutlich machen, dass sie gegen den Vertrag verstossen haben und dass ein solches Missverhalten abwegig ist. Eine Warnung weist deshalb in der Regel darauf hin, dass sich das Mitarbeiterverhalten dringlich verändern muss. Andernfalls kann es zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kommen.

An den drei nachfolgenden Stellen kann festgestellt werden, ob es sich um eine Warnung handelt: Reklamationsfunktion: Es wird eine Verletzung des Arbeitsvertrages festgestellt, die in der Folgezeit ausgelassen werden soll. Warnungsfunktion: Wenn die Warnung ignoriert wird und sich am Benehmen nichts verändert, erfolgt die Stornierung. Um Warnhinweise nicht ihre Wirkung zu vernachlässigen, müssen sie einer präzisen Rezeptur entsprechen.

Das heißt: In der Regel ist eine Abmahnung, die auch vom Arbeitgeber oder einem Abmahnbeauftragten unterzeichnet wird, rechtsverbindlich. Bei Verwechslungen kann dieses Schriftstück beweisen, wann und warum eine Warnung ergangen ist. Der Arbeitgeber kann aber auch verbal warnen. Nach der mündlichen Abmahnung wird die Abmahnung unter Angabe des Datums schriftlich in der Belegschaftsakte des betreffenden Mitarbeiters abgelegt.

Darüber hinaus unterscheidet das Arbeitsgesetz zwischen Warnungen und Warnungen. Beides bezieht sich auf Verfehlungen am Arbeitsort, die Abmahnung erfolgt jedoch ohne Mahnung. Warnung: Was sind die Deadlines? Inwieweit es eine arbeitsrechtliche Abmahnung gibt, ist nicht klar. Gleiches gilt für die Dauer zwischen unerlaubter Handlung und Abmahnung.

Es gibt keine Fristen oder exakte Angaben, wann eine Warnung erfolgen muss. Arbeitsmarktexperten empfehlen jedoch, den Zeitraum zwischen dem Missbrauch und der Abmahnung verhältnismäßig kurz zu gestalten. Dennoch sollten Mitarbeiter nicht davon ausgegangen werden, dass sie nach längerer Zeit keine Warnung erhalten.

Welche Ursachen gibt es für eine Warnung? Die Warnung wird arbeitsrechtlich als "gelbe Karte" betrachtet, die dem Betreffenden eine weitere Möglichkeit gibt, sein Handeln zu überprüfen. Voraussetzung für eine solche Abmahnung ist jedoch ein vorsätzlicher und vom Mitarbeiter selbst verursachter Vertragsbruch zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter.

Folgende Ursachen können zu einer Warnung führen: Ein Warnhinweis für die Weigerung zu arbeiten ist nicht ungewöhnlich. Die Mitarbeiter müssen die Weisungen ihres Chefs befolgen und verhalten sich unangebracht, wenn er sie ablehnt. Wenn der Firmencomputer zum Beispiel zum Internetsurfen in sozialen Medienkanälen eingesetzt wird oder die Pausenzeit ständig bis zum Äußersten ausgeschöpft wird, kann dies durchaus unter die Rubrik Arbeitsunfähigkeit gehören.

Ein Warnhinweis wegen Krankheiten ist übrigens nicht legal, da eine solche in der Regel nicht vorsätzlich erfolgt. Außerdem können Mitarbeiter mehrfach krank werden, was auch eine Warnung ausklammert. In bestimmten Situationen ist jedoch eine Warnung vor Leistungseinbußen möglich. Wieviele Warnungen sind vor der Beendigung erforderlich? In der Regel muss ein Mitarbeiter zunächst wegen Fehlverhaltens am Arbeitsort gewarnt werden, bevor eine Entlassung angedroht wird.

Es ist jedoch nicht möglich festzulegen, wie viele Warnungen vor dem Abbruch ausgegeben werden müssen. In der Regel kommt es auf den jeweiligen Fall an. In manchen Fällen sind zwei bis drei Warnungen zur Beendigung ausreichend. Diese waren jedoch wegen geringfügigen Fehlverhaltens in Gestalt von allgemeinen Verzögerungen ausgeprägt.

Im Regelfall führen eine einzige Mahnung wegen Verspätung nicht unmittelbar zur Aufhebung. Bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten (z.B. bei Raub oder Mobbing) kann die Beendigung jedoch auch ohne Vorankündigung ausfallen. Eine Abmahnung wegen Beleidigungen kann daher durchaus zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Können auch Arbeitgeber gewarnt werden? Die Listen sind nur ein Beispiel für schlechtes Verhalten des Arbeitsgebers. Für Warnungen an Arbeitgeber gibt es keine besondere Regelung, daher kann eine Warnung durch einen Mitarbeiter durchaus berechtigt sein. Entscheiden Sie sich als Mitarbeiter, eine Verwarnung zu verfassen und Ihrem Vorgesetzten vorzulegen, dann sollten Sie absolut überzeugt sein, dass sein schlechtes Verhalten eine Verwarnung rechtfertigen würde, denn sonst werden Sie wahrscheinlich kaum Freundschaften in der Führungsetage schließen.

In der Arbeitsgesetzgebung gilt: Auch wenn die Abmahnung nicht auf Sie zutrifft, sondern Sie sie an Ihren Arbeitgeber adressieren, muss sie dennoch in Ihrer Mitarbeiterakte vermerkt sein.

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