Krankmeldung Arbeitgeber Muster

Erkrankungsmeldung Arbeitgeber Stichprobe

ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn zu zahlen. Im Arbeitsvertrag wird die Form des Krankenstandes geregelt. Der Krankenschein kann auch von Angehörigen ausgestellt werden. Der Arbeitgeber stellt für persönliche Wertsachen, die in das Unternehmen mitgenommen werden können, ein abschließbares Fach im Schreibtisch zur Verfügung. Korrekte Meldung von Krankheit und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.

Muss der Mitarbeiter eine Bescheinigung über den Krankenstand vorweisen? stark>/stark

Muß der Mitarbeiter eine Bescheinigung über den Krankenstand vorweisen? Nach § 8 Absatz 8 AngG bzw. 4 Absatz 1 EBZG für Arbeiter ist der Angestellte - auch ohne ausdrücklichen Antrag des Arbeitgebers - dazu angehalten, seinen Arbeitgeber sofort nach Vorliegen eines Hinderungsgrundes (z.B. Krankheit) zu informieren. Die Arbeitgeberin kann von der verantwortlichen GKK oder einem Amts- oder Gemeindearzt eine Bestätigung über Grund und Zeitdauer der Erwerbsunfähigkeit einfordern.

Wenn der Mitarbeiter dieser Aufforderung nicht nachkommt, hat er für die Zeit des Verzuges keinen Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung. Diese Tage gelten trotz des mangelnden Anspruchs auf Lohnfortzahlung als Krankheitstage und reduzieren die Quote der fortzuführenden Krankheitstage. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitgebers ist der Mitarbeiter zur Vorlage eines Krankenscheins angehalten.

Eine generelle Pflicht im (schriftlichen) Dienstvertrag reicht nach der Rechtsprechung nicht aus. Daher muss der Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeiter in jedem Fall auffordern, einen Krankheitsnachweis vorzuweisen. Ein solcher Antrag kann bereits am ersten Tag der Erwerbsunfähigkeit gestellt werden - eine Wartezeit von 3 Tagen ist nicht notwendig! Macht es Sinn, bei einem 1-tägigen Krankheitsfall ein ärztliches Attest zu haben?

In der Regel ist es - wie die Erfahrungen in der betrieblichen Praxis zeigen - nicht zweckmäßig, bei einem eintägigen Krankheitsurlaub eine medizinische Bestätigung zu fordern, da der Antrag in der Regel dazu führen kann, dass der behandelnde Mediziner den Mitarbeiter für mehrere Tage (vorsorglich) ausfällt. Andererseits kann es in den Fällen, in denen der begründete Verdacht auf andere Gründe für die Abwesenheit am Arbeitsort vorliegt, Sinn machen, eine medizinische Bestätigung der Krankheit zu erwirken.

Die Arbeitgeberin kann den Antrag auf eine Bescheinigung über den Krankenstand nach einer angemessenen Frist nachholen. Erscheint auf der KB ein "Wiederbestellungstermin", kann der Arbeitgeber dies notieren und eine (weitere) Bestätigung des Krankenstandes nach diesem Datum einfordern. Ein ärztliches Attest liegt nicht vor: Für die Zeit des Verzuges erlischt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Die Arbeitgeberin ist dann am Tag vor Eintritt des Verzuges zur Abmeldung bei GKK für diesen Zeitpunkt befugt ("Ende der Vergütung"). - sich nachträglich herausstellen sollte, dass der Mitarbeiter entgegen seiner Aussage, er sei erwerbsunfähig, nicht erwerbsfähig war. Von wem muss die Bescheinigung ausgestellt werden? Darf jeder Doktor die KB ausschalten?

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit muss ein Doktor zweifellos eine Krankmeldung vorlegen. Noch restriktiver ist das Recht und erfordert eine Krankschreibungsbestätigung entweder von der verantwortlichen GKK oder von einem Amts- oder Stadtarzt. Darf jeder Doktor ein ärztliches Attest vorlegen? Die Bestätigung des Krankenstandes kann nach herrschender Auffassung auch von jedem niedergelassenen Hausarzt erwirkt werden.

Welcher Mitarbeiter den richtigen Doktor auswählt, hängt vom Mitarbeiter ab. Ärztliche Bescheinigungen von Medizinern innerhalb der EU sind den in Deutschland ausgestellten gleichgestellt. Bei der Ausstellung eines Krankenscheins durch einen Drittstaatsarzt muss zwischen Drittländern mit und ohne SI-Abkommen differenziert werden. Der Mitarbeiter muss nach seiner Rückreise aus dem Heimatland den verantwortlichen Chefarzt/Gruppenarzt seiner GKK besuchen und eine (nachträgliche) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern.

Die Krankheit/Verletzung ist vom Mitarbeiter nachzuweisen (z.B. Kreditkartenauszug, Rechnung, Bestätigung, Rezept usw.).

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