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Rechtsanwaltsbewertungen auf anwalt.de für die Beurteilung von Rechtsdienstleistungen.

Macht ein Ratingsystem für Rechtsanwälte Sinn? Besser auffindbar durch gute Ratings? Welche Bedeutung hat eine Sternenbewertung durch einen Anwalt? Gibt es überhaupt echte Quoten? Wer kann bewerten? Auf Anwalt. de kann ein zugelassener Anwalt an einem Beurteilungssystem mitwirken. Die Klienten können die Dienstleistungen des Rechtsanwalts im Zuge eines schulischen Bewertungssystems (unzureichend bis sehr gut) bewerten.

Sämtliche Ratings werden anonym publiziert. Macht ein Ratingsystem für Rechtsanwälte Sinn? Im Grunde genommen ist ein Evaluierungssystem für juristische Dienste eine gute Sache. Ebenso wie bei der Hotelbewertung können sich Rat suchende Menschen vorab über die Erlebnisse anderer Menschen mit ihren Kolleginnen und Kollegen auskennen. Denn wer Rat sucht, will einen guten, sachkundigen, freundlichen, toleranten und kosteneffizienten Anwalt.

Besser auffindbar durch gute Ratings? Anwalt. de behauptet: "Ratings steigern die Trefferzahl und die Findbarkeit deutlich. "Neue Juristenbewertungen werden direkt auf der Startseite plaziert. Ein besseres Auffinden und damit mehr Seitenzugriffe sollten zu einer Platzierung der Startseite führen. Welche Bedeutung hat eine Sternenbewertung durch einen Anwalt?

Heute ( (Sonntag, 27.5. 2014) werden auf der Homepage von Anwalt. de nur die Mitarbeiter angezeigt, die von ihren Kunden die beste Bewertung "Sehr gut" erhalten haben. Gibt es keine unzufriedene Kundschaft? Ist jeder Kunde sehr gut beraten? Auf jeden Fall konnte ich keine als unzulänglich eingestuften Mitarbeiter vorfinden.

Gibt es überhaupt echte Quoten? Nur ein kleiner Ausschnitt aus den Bewertungen: "...sehr fachkundig und ausführlich beratend. "Fast alle Mitarbeiter erhielten 5,0 von 5,0 von 5,0 erreichbaren Zählern. Zum Bewerten eines Mitarbeiters müssen Sie nur zu dessen Profilen gehen.

Hier finden Sie den Knopf "Kanzlei bewerten". Quote zwischen "mangelhaft" und "sehr gut". Auf " Beurteilung absenden " tippen - erledigt. Wer kann bewerten? Ja, in der Theorie kann jemand eine Beurteilung geben, auch wenn er noch nie Kontakt mit dem anderen hatte. Auch der Anwalt kann sich selbst bewerten, um sein eigenes Image zu schärfen und so eine gewinnbringende Startposition zu erringen.

Das wäre sicher nicht im Sinn eines Anwalts. de, aber wer würde das mitbekommen? Allerdings könnte ein Einblick in das eine oder andere Auswertungsprofil einen solchen Schluss zulassen. Aber ich möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass ich keinem Mitarbeiter eine Beeinflussung meines eigenen Beurteilungsprofils zuschreiben möchte. Besteht die Gefahr des Missbrauchs des Auswertesystems?

Weil jeder beurteilen kann, ist es möglich, dass es zu einem Mißbrauch durch Dritte kommt. Schlussfolgerung: Meiner Meinung nach ist das gegenwärtige Evaluierungssystem aus den oben angeführten Erwägungen nicht sinnvoll. So lange nicht gewährleistet ist, dass es sich um wirkliche Evaluationen handele, sollten sich die Ratsuchenden nicht auf sie stützen. Angenehm wäre es, wenn Anwalt. de die Bewertungssystematik überarbeiten würde.

Vor der Veröffentlichung eines Gutachtens sollte der Rechtsanwalt gebeten werden, zu überprüfen, ob der Gutachter wirklich ein Klient ist bzw. war. Selbstverständlich sollte der Anwalt nicht vorab über den Umfang der Beurteilung informiert werden. Auf keinen Fall darf die Evaluationsveröffentlichung zensiert werden. Allerdings sollte es auch bei Missbrauch des Beurteilungssystems durch Dritte oder den Rechtsanwalt selbst sanktionieren.

Juristen, die sich selbst bewerten, wären unverzüglich vom Angebot anwalt.de auszuschließen. Mögen sich die Bürger eine eigene Vorstellung vom Evaluierungssystem von anwalt.de machen. Das Magazin Finanzztest der Stiftung Warentest" hat im MÃ??rz 2013 die juristische Portale getestet. "Eine gute Anwaltsplattform sollte soviele Juristen wie möglich auflisten und eine Direktsuche nach einem spezialisierten Anwalt in der Region erlauben.

en ist im Rechtsanwaltsblatt 4/2013 des Bundesrechtsanwaltskammertages zu lesen.

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