Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Gründe Ausserordentliche Kündigung Wohnung
Außerordentliche Kündigung der WohnungAppartement vernachlässigt - ausserordentliche Kündigung möglich
Es ist bekannt, dass nicht immer die besten Freundinnen und Freundinnen sind. Dies gilt auch in diesem Falle, in dem die Eigentümer ihren Pächter auf Rückgabe der gemieteten Wohnung verklagt haben, nachdem der Pächter die Wohnung über Jahre hinweg unterlassen hatte. In einem Rechtsmittelverfahren mussten die Gerichte des Landgerichts Nürnberg-Fürth darüber befinden, ob die Eigentümer eine fristgerechte oder gar außerordentliche Kündigung aussprechen konnten.
Die Mieterin hatte bereits seit dem 07.03.1986 in dieser 3-Zimmer-Wohnung gewohnt und 200 EUR Mietzins plus 15,35 EUR Zusatzkosten bezahlt. In der Mietzeit von mehr als 30 Jahren wurden vom Vermieter keine kosmetischen Reparaturen durchgeführt. Neben seiner Wohnung hat er in den vergangenen 20 Jahren den von seiner Wohnung aus zugänglichen Speicher und einen Stall im Freien als Abstellraum genutzt.
Nach Kenntnisnahme der Verhältnisse im Korridor und im Zugangsbereich wurde der Pächter am 08.07.2014 gekündigt, danach hat der Pächter seine Gegenstände aus diesen Räumen entfernt. Am 27.04. 2015 und 08.06. 2015 erfolgten weitere reguläre Beendigungen, und am 21.12. 2015 erfolgte die endgültige Kündigung durch die Wirte.
Am 16.03.2016 fand schließlich eine weitere reguläre Kündigung statt. Der Pächter weigerte sich aber dennoch, auszuziehen. Während der Kündigung haben die Eigentümer den Pächter mehrfach gebeten, die Wohnung aufzusuchen. Nur wenn die Hauswirte einen Antrag auf Tolerierung der Inspektion stellten, konnte am 31.10.2015 endlich eine Inspektion stattfinden.
Während dieses Besuchs wurde deutlich, dass die Wohnung komplett vernachlässigt wurde - ein Raum war aufgrund von Verschmutzung nicht mehr begehbar, das Bad und die gesamte Wohnung konnte nicht genutzt werden und wurde nur mit einem Heizkörper in der Wohnküche beheizt. Als die Hausherren den Wohnungszustand mit eigenen Augen sahen, klagten sie, die Wohnung und den Keller zu räumen und alle Möbel zu übergeben - mit großem Erfolg. 2.
Am 19. Februar 2016 haben die Amtsrichter des Amtsgerichts Neustadt a. d. Ä. in dieser Wohnung alle Beendigungen der Grundherren geprüft und einen Termin vereinbart. Die Wohnung war in folgendem Zustand: Das ganze Apartment war voll mit Müll, Kisten, Säcken, Papier und anderen Dingen.
Küchegeräte wie Herde oder Mikrowellen waren schwer beschmutzt - es roch in der ganzen Wohnung erträglich. Unter den vielen regulären Beendigungen war nur die vom 16. März 2016 wegen des Zustandes der Wohnung und unzureichender Heizung in Kraft. In der letzten Kündigung haben die Gerichte darauf hingewiesen, dass der Vermieter seine Vertragspflichten aus dem Mietverhältnis gemäß 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB dadurch verschuldet hat, dass er die Wohnung in den vorgenannten Zustand versetzt und damit das Mietobjekt in erheblichem Maße bedroht hat.
Sie hielten daher die reguläre Kündigung für zielführend. Als der Pächter am 21.12.2015 den Mietvertrag wegen Beleidigungen der Grundherren kündigte, die er auch in diversen Briefen dem Landgericht zur Verfügung stellte, vermuteten die Gerichte, dass das zwischen den beiden Seiten bestehende Treuhandvermögen dauerhaft zerbrochen war.
Weil eine Versammlung der beiden Beteiligten im Hause unumgänglich ist, hielten die Gerichte die Sonderkündigung nach 543 Abs. 1 BGB für zielführend. Und das alles auch vor dem Hintergund, dass die Hausherren den Pächter bereits mehrmals daran erinnert hatten. Diesem Urteil sind auch die Berufungsrichter gefolgt und haben die Beschwerde des Pächters zurückgewiesen.
Es war unzumutbar, von den Mietern zu erwarten, dass sie bis zum nächstfolgenden regulären Beendigungsdatum warten, und sie haben die Kündigung fristlos für gültig erklärt. Schlussfolgerung: Bei schwerwiegenden Verletzungen des Mietvertrages kann der Mieter den Vertrag ordnungsgemäß, teilweise außergewöhnlich, auflösen.