Fristen im Arbeitsrecht

Termine im Arbeitsrecht

Werden Arbeitsverträge ordnungsgemäß gekündigt, müssen Fristen eingehalten werden. JAV - Schwerbehindertenvertretung - Arbeit & Wirtschaft - Arbeitsrecht - Arbeitsmarkt - Arbeitsschutz - Wirtschaft - Finanzen & Steuern. von einem erfahrenen und modernen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage sollte ein erfahrener Arbeitsrechtsanwalt immer eine allgemeine Feststellungsklage einreichen. Es geht um Krankenstand (Fristen).

Wesentliche arbeitsrechtliche Fristen

Aus dem Kündigungsschutz resultiert die bedeutendste Periode im Arbeitsrecht, und zwar die Periode der Klageerhebung. Gegen die Entlassung kann ein Mitarbeiter nur innerhalb von drei Monaten nach Erhalt einer Entlassung Klage beim Arbeitsrichter erheben, d.h. wenn ihm das Entlassungsschreiben ausgehändigt wurde oder er es per Brief oder Kurier zugestellt bekommen hat. Dieser Zeitraum ist auch dann gültig, wenn man die Beendigung annimmt, sich aber gegen die Fristberechnung verteidigen will oder in einem kleinen Unternehmen tätig ist oder sich gegen eine Änderung der Beendigung verteidigen will oder einen Kündigungsvertrag prüfen lässt.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die Kündigungsfrist. Eine solche Beendigung kann prinzipiell nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung der Umstände, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führten, durchgesetzt werden. Hinzu kommen Zeiten, die nicht für jeden Mitarbeiter oder jeden Auftraggeber zutreffen, die so genannten Verfalls- oder Ausschlusszeiten.

In diesem Fall können allfällige Forderungen aus einem laufenden oder beendeten Anstellungsverhältnis, z.B. für Mehrarbeitsvergütungen, nur innerhalb kürzester Zeit durchgesetzt werden. Effektiv und oft sind Fristen, in denen Sie z.B. nur drei Monaten Zeit haben, um vom Auftraggeber Nachzahlungen zu verlangen, und eventuell weitere drei Monaten, um einen Zahlungsanspruch beim Gericht vorzubringen.

Diese Ausschlussklausel kann sich aus einer arbeitsvertraglichen Regelung oder aus einer betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelung ergaben.

lichkeiten des Konzerns

Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können sie jedoch möglicherweise nichts mehr ausrichten. Deshalb ist es entscheidend, dass die Termine einhalten werden! Für Arbeitnehmer*in sind folgende Fristen besonders wichtig: Die Kündigungsschutz-Klage muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Entlassung eingereicht werden ( 4 S. 1 Kündigungsschutz-Gesetz - KSchG), eine Klage auf Widerruf drei Wochen nach vereinbarter Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ( 17 S. 1 Teilzeit- und Zeitarbeitsgesetz - TzbfG).

Bei Überschreitung der Fristen ist eine spätere Klageerhebung nur möglich, wenn der Mitarbeiter ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Klageerhebung verhindert wurde. Allerdings muss der Klageantrag zusammen mit der Klageschrift innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hemmnisses beim zuständigen Richter eingegangen sein ( 5 III Kündigungsschutz-Gesetz - KSchG). Achtung: Wurden die Vertragsänderungen uneingeschränkt zurückgewiesen, ist diese Absichtserklärung verbindlich!

Wenn er später an den veränderten Rahmenbedingungen mitarbeiten will, muss der Auftraggeber dem zugestimmt haben. Wenn der Dienstherr eine Entschädigung für den Fall geboten hat, dass keine Kündigungsklage eingereicht wird ( 1a KSchG), erlischt der Klageanspruch auf die "1a - Entschädigung" mit Klage. Falls der Arbeitnehmer es nicht bereits weiss, muss der Schwerbeschädigte seine schwere Behinderung innerhalb einer vertretbaren Zeit nach Erhalt der Kündigungserklärung melden.

Das sind laut Gerichtsurteil drei Monate, genau wie bei der Kündigungsschutz-Klage. Um einen besonderen Kündigungsschutz zu erlangen, muss die erwartende oder jugendliche Frau ihre Trächtigkeit ebenfalls mindestens zwei Wochen nach Eingang der Kündigungserklärung anmelden. War dies jedoch nicht möglich, weil die betreffende Person zu diesem Termin noch nicht bekannt war, muss die betroffene Person den Unternehmer sofort (ca. 1 - 2 Wochen) informieren, sobald sie von der Entbindung Kenntnis erlangt ( 9 I MuSchG).

Viele Kündigungsfristen sind wirkungslos, weil der Auftraggeber diese nicht einhält! Ausschlußfristen: Die Gerichte erkennen an, daß Forderungen erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monate nach ihrer konkreten Entstehen in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber erhoben werden. Es gilt auch eine Einigung, nach der die Klage innerhalb von drei Monaten nach der erfolglosen Behauptung oder Zurückweisung vorzubringen ist.

Verkürzte Ausschlußfristen sind wirkungslos und haben keine Rechtswirkung. Gemäß 3 MiLoG sind Verträge ungültig, wenn sie den Mindestlohnanspruch nicht erfüllen oder dessen Durchsetzung einschränken. Annahmeverzug setzt voraus, dass der Mitarbeiter seine Arbeit wirklich zur Verfügung stellt (§ 294 BGB). Die Mitarbeiter müssen ihre Leistungen "wie geschuldet" - also im Zweifel am Arbeitsort - bereitstellen.

Lehnt der Auftraggeber dies ohne Begründung ab, z.B. wegen fehlender Aufträge, kommt er in Verzug. Bei einer Entlassung ist es anders: Hier hat der Auftraggeber durch die Erklärung der Entlassung ausreichend klargestellt, dass er kein Interesse an der Leistung der Arbeit hat, ein konkretes Übernahmeangebot ist dann gegenstandslos. Teilzeitberechtigung: Der Arbeitnehmer muss den entsprechenden Teilzeitantrag 3 Monaten vor Arbeitsbeginn beim Dienstgeber einreichen.

Die Arbeitgeberin kann den Gesuch einen Monat vor Aufnahme der Altersteilzeit zurückweisen ( 8 Abs. 2 und 5, Teilzeit- und Befristungsgesetz TzbfG). Die Berechtigung zum Elternurlaub muss dem Unternehmer mindestens sieben Wochen vor Arbeitsbeginn in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Bei Nichteinhaltung der Fristen wird der Start des Elternurlaubs verschoben (§ 16 I Bundes-Elterngeld- und Erziehungsurlaubsgesetz - BEEG).

Widerspruch: Wenn der Mitarbeiter seine eigene Aussage, wie z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Einwilligung in eine Aufhebungsvereinbarung, zurückziehen möchte, muss dies sofort, in der Regel innerhalb von zwei Wochen, erfolgen. Erst wenn die Anmeldung durch Irreführung oder Androhung erfolgt ist, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr (§§ 121, 124 BGB).

Wird ein Mitarbeiter entlassen, weil die Schließung des Unternehmens unmittelbar bevor steht und dann innerhalb der Frist klar wird, dass es weitergehen wird, hat er Anspruch auf Weiterbeschäftigung ("Widerruf der Kündigung"). Wird das Unternehmen von einem neuen Acquirer weitergeführt, muss der Mitarbeiter ihn sofort darüber informieren, dass er weiterarbeiten möchte. Dies können beispielsweise die Erkennung als Schwerbehinderte, die Aufhebung des Krankengeldes, die Anerkennung eines Arbeitsunfalles oder die Auferlegung einer Sperrfrist sein.

Sämtliche Mitteilungen müssen innerhalb eines Monates (nicht vier Wochen) angefochten werden, ansonsten sind sie rechtskräftig. Lehnt die zuständige Stelle den Einspruch ab, kann innerhalb eines weiteren Monates gegen die Ablehnung vorgehen.

Mehr zum Thema