Zustellung einer Abmahnung

Zusendung eines Warnschreibens

Wann gilt eine Abmahnung oder Stornierung als eingegangen? Der Auftraggeber hat im Streitfall Zeugen zu benennen, die die Zustellung der Abmahnung bestätigen. Anwalt Frank Richter, Heidelberg, Dossenheim, Warnung, Werbung, Spam, Kaltakquise. Eilbedürftigkeit, Einreichung von Schutzdokumenten, Zustellung und Durchsetzung. Beachten Sie die Art der Lieferung (z.

B:

Warnung_im_Wettbewerbsrecht (HWG/UWG)

Warnungen sind amtliche, formelle Forderungen an Menschen, Einrichtungen oder Unternehmen, von bestimmten Aktionen oder Verhaltensweisen abzusehen. Warnungen können in unterschiedlichen Rechtsgebieten ergehen. Dies geschieht oft im Wettbewerbs- (HWG/UWG), Arbeits- und Urheberschutz. Der Arbeitsrechtshinweis hat eine Informations- und Warnungsfunktion für den Mitarbeiter. Bei der kartellrechtlichen Abmahnung sieht die Situation anders aus.

12 Abs. 1 UWG besagt: "Wer einen Unterlassungsanspruch geltend machen kann, sollte den Gläubiger vor der Klageerhebung warnen und ihm die Möglichkeit zur Streitbeilegung durch Unterlassungspflicht mit einer entsprechenden Konventionalstrafe einräumen. "Eine Abmahnung ist hier eindeutig mehr als eine Abmahnung, denn am Ende muss der Abmahnte, wenn er die Straftat aussergerichtlich regeln will, eine Abmahnungserklärung aussprechen und sich zur Zahlung einer Konventionalstrafe verpflichtet, wenn er die gleiche Straftat erneut begangen hat.

Darüber hinaus ist der gemahnte Teilnehmer zur Erstattung der Mahnkosten (!) berechtigt. Eine Abmahnung ist jedoch wettbewerbsrechtlich nicht verpflichtend. Beanstandet der Auftragnehmer z.B. unverzüglich, ohne seinen Konkurrenten zu verwarnen, ist dies möglich, kann sich aber auf die Prozesskosten auf Rechnung des Auftraggebers auswirkt.

Die Bezeichnung "Abmahnung" ist gesetzlich nicht festgelegt. Allerdings steht auf S. 25 der Erläuterung im Entwurf des Gesetzes gegen den unfairen Wettbewerb zu " Warnung ": "Dies bedeutet die Benachrichtigung eines Klägers an einen Rechtsverletzer, dass er sich durch eine individuell beschriebene Tat wettbewerbsschädlich verhält, kombiniert mit der Bitte, dieses Vorgehen in Zukunft zu unterlassen und in einem gewissen Zeitraum eine Unterlassungserklärung mit Strafe und Verpflichtung zu unterbreiten.

"Der faire wirtschaftliche Konkurrenzkampf soll durch die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften garantiert werden. Die Abmahnung soll im Sinne des Wettbewerbsrechts auf Wettbewerbsverstöße hinweisen und warnen. Der Antragsteller bekommt ein Mahnschreiben vom Mitbewerber oder einer benannten Kanzlei mit den genannten Zuwiderhandlungen und einer Nachfrist.

Die Abmahnung soll im arbeitsrechtlichen Bereich zur Kündigungsvorbereitung dienen. Gibt es keinen Grund, eine Abmahnung überflüssig zu machen, muss der Dienstgeber dem Dienstnehmer zunächst eine Abmahnung erteilen, bevor er den Dienstnehmer im Falle einer Verletzung seines Dienstvertrages entlassen kann. Eine Abmahnung hat in diesem Falle zwei Zwecke: Erstens, um dem Mitarbeiter klarzumachen, dass er die sich aus seinem Arbeitsverhältnis ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen hat und auch Vorschriften einhält.

Andererseits soll die Warnung auch dazu dienen, dem Mitarbeiter eine weitere Möglichkeit zu geben und sein Fahrlässigkeitsverhalten zu verändern. Bei einer strafbaren Handlung oder Bedrohung des Arbeitgebers kann der Auftraggeber den Mitarbeiter jedoch auch ohne Vorwarnung auflösen. Kommt ein Mitarbeiter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach oder zeigt er ein Missverhalten an, kann der Auftraggeber eine Verwarnung erteilen.

Dabei ist zu beachten, dass nur solche Verhaltensmuster angemahnt werden können, die der Mitarbeiter selbstständig abändern kann. Die Abmahnung kann sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form ergehen. In den meisten Faellen wird jedoch eine Abmahnung ausgesprochen, um gegebenenfalls Beweise vorzubringen. Es ist keine verbale Abmahnung notwendig.

Urheberschutzrechtlich sind z.B. die unbefugte Verwendung von Bildern und Texten im Zusammenhang mit dem Tausch von Dateien zu nennen. Ein solcher Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung enthält den Verdacht, dass ein durch Copyright geschützte Ware (z.B. ein Video, ein Spielfilm, eine mp3-Datei, ein Audiobuch usw.) ins Netz gestellt und über die Internetverbindung der ermahnten Person zum weltweiten Herunterladen zur Verfügung gestellt wurde.

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