Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Aufhebung Arbeitsvertrag Vorlage
Kündigung der ArbeitsvertragsvorlageAufhebungsvereinbarung ("Arbeitsvertrag")
Die Arbeitsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Mitarbeiter werden....................................................................................................................................................................................................... Die Mitarbeiter erhalten weiterhin die reguläre Monatsvergütung von ?...................................................................................................................................................................................................... Mit der Weiterzahlung der vertragsgemäßen Entlohnung wird der Mitarbeiter bis zum Ende des Vertrages endgültig von seinen Vertragsverpflichtungen entbunden.
Die Arbeitnehmerin ist dazu angehalten, den Auftraggeber ohne Aufforderung zu informieren. Die Resturlaubsansprüche des Arbeitnehmers bis zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses werden während der Arbeitszeit eingeräumt. Die Arbeitgeberin übernimmt die Verpflichtung, dem Mitarbeiter eine Abgangsentschädigung in Hoehe von ........... grob zu erstatten. Das Abfindungsentgelt wird bei Auflösung des Anstellungsverhältnisses geschuldet.
Diese Vereinbarung berührt nicht die Konkurrenzvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Mitarbeiter von...................................................................................................................... Die Mitarbeiter sollen bis längstens........................................................................................................................................................................................................ Zum Kündigungstermin übergibt der Auftraggeber die Arbeitsunterlagen an den Mitarbeiter. ......................... Um den vollen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung aufrechtzuerhalten, ist der Mitarbeiter dazu angehalten, sich unmittelbar nach Abschluß dieser Aufhebungsvereinbarung auf Arbeitssuche bei der Arbeitsagentur anzumelden.
Darüber hinaus ist er zur aktiven Arbeitssuche gezwungen. Die Arbeitgeberin und der Mitarbeiter vereinbaren, dass mit der Vertragserfüllung keine Forderungen mehr gegen die Gegenpartei aus dem Anstellungsverhältnis erwachsen. Die Kündigungsvereinbarung ist eine vertragliche Regelung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer zur Beendigung des Dienstverhältnisses zu einem festgelegten Zeitpunkte.
Der Kündigungsvertrag muss ebenfalls seit dem 01.05.2000 in schriftlicher Form geschlossen worden sein. Mündliche Kündigungen verletzen dieses Schriftformgebot und ermöglichen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigungsvereinbarung kann auch dann ungültig werden, wenn keine wesentlichen Sicherheitenvereinbarungen enthalten sind. Zentrales Element der Aufhebungsvereinbarung kann die Abfindungszahlung sein. Es gibt nur sehr begrenzte rechtliche Bestimmungen über die Bezahlung einer Abgangsentschädigung und deren Betrag.
Der Steuervorteil ist die fünfte Regel, d.h. für die Ermittlung der Einkommenssteuer wird die Aufteilung der Abgangsentschädigung auf fünf Jahre angenommen. Tipp: Bei Zahlung einer Abgangsentschädigung ist es ratsam, sich beim Finanzamt ( 42 e EStG) über die Einkommenssteuer zu informieren, um eine Steuererleichterung für die Abgangsentschädigung zu erhalten. Dies sollte eine Bescheinigung über die Steuererleichterung und einen Hinweis auf die von der Gesellschaft einzubehaltenden Abgaben enthalten.
Der Aufhebungsvertrag kann bei Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses zu besonderen Informations- und Weisungspflichten gegenüber dem Unternehmer über die versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen. Beispielsweise kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit für das Arbeitsentgelt festlegen. Abgangsentschädigungen können mit dem Arbeitsentgelt verrechnet werden. Hinweis: Da die arbeitsrechtlichen Verträge in zunehmendem Maße soziale Aspekte haben, wird empfohlen, sich vor Vertragsabschluss rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen.
In den meisten Fällen kann davon ausgegangen werden, dass sich der Mitarbeiter der Wichtigkeit der Aufhebungsvereinbarung bewusst ist. Im Regelfall ist der Unternehmer nicht verpflichtet, von sich aus auf negative Auswirkungen aufmerksam zu machen, aber es scheint angebracht, dies zu tun. Die Arbeitgeberin muss in den nachfolgenden Fällen auf negative Konsequenzen hinweisen: wenn eine frühzeitige Kündigung die Entstehung einer Freizügigkeitsanwartschaft (z.B. Betriebsrente ) erschwert, wenn der Mitarbeiter aufgrund von besonderen Umständen darauf zurückgreifen kann, wenn der Unternehmer anerkennt, dass ihm die Konsequenzen und der Umfang seines Handelns offensichtlich nicht bekannt sind.
Hinweis: Der Unternehmer sollte nicht bestrebt sein, seinen Mitarbeiter detailliert über die sozialen Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren, da dies eine sehr schwierige Angelegenheit ist, die ebenfalls einem ständigen Wandel unterliegt. Außerdem können vorsätzlich unrichtige Angaben den Unternehmer zur Zahlung einer Entschädigung verpflichten. Der Mitarbeiter ist seit dem Stichtag 31. Dezember 2003 zur rechtzeitigen Anmeldung bei der Arbeitsagentur für die Arbeitssuche gezwungen.
Sie muss unmittelbar nach Bekanntwerden der Kündigung des Anstellungsverhältnisses, längstens jedoch drei Monaten vor dem geplanten Kündigungstermin mitgeteilt werden. Eine Verletzung der Anmeldepflicht reduziert das nachfolgende Arbeitsentgelt des Mitarbeiters. Die Arbeitgeberin muss den Mitarbeiter rechtzeitig über diese Anmeldepflicht und die notwendige eigene Tätigkeit bei der Suche nach einem anderen Arbeitsplatz unterrichten.