Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung wegen Fehlender Umsätze
Abbruch wegen fehlender VerkäufeUmsätze nicht erzielt, Erklärung!
Unsere Chefin hat jetzt, ein Mitarbeiter hat 8Deadline 1 month entlassen). Das ist ein ganz einfacher Umstand. Umsätze nicht erzielt! Sollte der Absatz in diesem Zeitraum noch erzielt werden, kann man trotzdem als AUSNAHME beibehalten werden. Nun haben wir gelernt, dass er gerade einen anderen Mitarbeiter verlassen hat und mit dieser großen EXCEPTION exakt den selben Ratschlag gegeben hat.
Aber der Boss weiß nicht, dass wir uns so gut unterrichten. oder nicht, Verkaufsergebnisse sind kein Grund zur Kündigung. Der erzielte Umsatz ist das für den Unternehmer charakteristische Wagnis. Dabei ist es letztendlich unerheblich, ob der Unternehmer eine ineffektive Kündigung zurückzieht, weil sie sinnvoll geworden ist oder weil er eine Ausnahmeregelung annimmt.
In jedem Fall ist das Anstellungsverhältnis nicht beendet. Dies sollte ihm erklärt werden! aber hier ist jede Kündigung bei Einhaltung der Fristen gültig. Während dieser Zeit können Sie immer wieder beendet werden, ein Anlass muss nicht dabei sein. Entweder wurde die Entlassung erklärt, dann kann sie auch nicht vom Boss zurückgenommen werden.
Besteht dagegen aus diesem Verkaufsgrund eine Kündigungsdrohung, so ist dies sicherlich nicht legal aber hier ist eine Kündigung bei Einhaltung der Kündigungsfrist zielführend. Während dieser Zeit können Sie immer wieder beendet werden, ein Anlass muss nicht dabei sein. Entweder wurde die Entlassung erklärt, dann kann sie auch nicht vom Boss zurückgenommen werden.
Besteht dagegen aus diesem Verkaufsgrund eine Kündigungsdrohung, ist dies sicherlich nicht legal. Es steht nichts im Mietvertrag über Entlassung.... bei Nichterreichen des Umsatzes.
Abbruch wegen unzureichender Umsätze
Die folgende Situation: und 3 laufend wechselnden Auszubildenden (und dem Unternehmer) in 4 Niederlassungen. Montags nach meinem ersten Urlaubstag kam der Unternehmer auf mich zu und sagte mir, dass mein Absatz zu kurz gekommen sei und er mich aus diesem Grund verlassen müsse. Ich habe eine Aufhebungsvereinbarung angeboten, die ich zunächst abgelehnt habe, weil ich herausfinden wollte, was mit mir geschehen würde.
Jetzt habe ich gelesen, dass dies zu einer 12-wöchigen Suspendierung bei der Arbeitsagentur führen würde, was meine Entscheidung, den Kündigungsvertrag zurückzuweisen, nur noch untermauert. Jetzt taucht die frage auf, wie man mich dann verlassen könnte, wenn ich gerade dies abweise. Ich habe bisher nur eine Entlassung wegen so genannter schlechter Leistung vorgebracht.
Nach den im Netz verfügbaren Angaben ist es sehr schwierig, dies durchzusetzen, wenn ich Kündigungsschutz beantragen sollte. Muß ich mich bereits bei der ARGE für Arbeitssuchend anmelden, obwohl ich noch nichts Schriftliches habe? Daher ist es in kleinen Unternehmen sehr leicht, mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ohne Angaben von GrÃ?nden zu kÃ?ndigen.
Ich habe bisher nur eine Entlassung wegen so genannter schlechter Leistung vorgebracht. Nach den im Netz verfügbaren Angaben ist es sehr schwierig, dies durchzusetzen, wenn ich Kündigungsschutz beantragen sollte. Muß ich mich bereits bei der ARGE für Arbeitssuchend anmelden, obwohl ich noch nichts Schriftliches habe? Nein, die Kündigung muss in schriftlicher Form sein.
Ich habe eine Aufhebungsvereinbarung angeboten, die ich zunächst abgelehnt habe, weil ich herausfinden wollte, was mit mir geschehen würde. Jetzt habe ich gelesen, dass dies zu einer 12-wöchigen Suspendierung bei der Arbeitsagentur führen würde, was meine Entscheidung, den Kündigungsvertrag zurückzuweisen, nur noch untermauert. Die folgende Situation: und 3 laufend wechselnden Auszubildenden (und dem Unternehmer) in 4 Niederlassungen.
Montags nach meinem ersten Urlaubstag kam der Unternehmer auf mich zu und sagte mir, dass mein Absatz zu kurz gekommen sei und er mich aus diesem Grund verlassen müsse. Ich habe eine Aufhebungsvereinbarung angeboten, die ich zunächst abgelehnt habe, weil ich herausfinden wollte, was mit mir geschehen würde.
Jetzt habe ich gelesen, dass dies zu einer 12-wöchigen Suspendierung bei der Arbeitsagentur führen würde, was meine Entscheidung, den Kündigungsvertrag zurückzuweisen, nur noch untermauert. Jetzt taucht die frage auf, wie man mich dann verlassen könnte, wenn ich gerade dies abweise. Ich habe bisher nur eine Entlassung wegen so genannter schlechter Leistung vorgebracht.
Nach den im Netz verfügbaren Angaben ist es sehr schwierig, dies durchzusetzen, wenn ich Kündigungsschutz beantragen sollte. Muß ich mich bereits bei der ARGE für Arbeitssuchend anmelden, obwohl ich noch nichts Schriftliches habe? Ja, zumal ich nach diesem Gespraech ohnehin früher oder spaeter meinen Job wechsle ich nicht wegen "schlechter Leistung", sondern wegen zu geringer Fluktuation an eine operative IV.
Selbst wenn es sich um ein kleines Unternehmen handele, müsse die AG bei der Wahl des zu entlassenden Mitarbeiters ein bestimmtes Mass an gesellschaftlicher Rücksichtnahme berücksichtigen. Der Unternehmer kam auf mich zu und sagte mir, dass mein Absatz etwas zu kurz gekommen sei und er mich dafür entlassen wollte ich meine Meinung nicht wegen "schlechter Leistung", sondern wegen zu wenig Einsatz.
Begrüßung: Wenn Sie sich die Anwaltsgebühren für die Rechtsberatung nicht bezahlen können und nicht versichert sind, können Sie die Rechtsberatung beim zuständigen Wohnsitzgericht (außer in Hamburg und Bremen) einholen. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt bekommt dann vom Richter einen Pauschalbetrag für Beratungen und gegebenenfalls erste Außergerichtstätigkeit. Die folgende Situation: und 3 laufend wechselnden Auszubildenden (und dem Unternehmer) in 4 Niederlassungen.
Montags nach meinem ersten Urlaubstag kam der Unternehmer auf mich zu und sagte mir, dass mein Absatz zu kurz gekommen sei und er mich aus diesem Grund verlassen müsse. Ich habe eine Aufhebungsvereinbarung angeboten, die ich zunächst abgelehnt habe, weil ich herausfinden wollte, was mit mir geschehen würde.
Jetzt habe ich gelesen, dass dies zu einer 12-wöchigen Suspendierung bei der Arbeitsagentur führen würde, was meine Entscheidung, den Kündigungsvertrag zurückzuweisen, nur noch untermauert. Jetzt taucht die Frage auf, wie man mich dann verlassen könnte, wenn ich gerade dies abweise. Ich habe bisher nur eine Entlassung wegen so genannter schlechter Leistung vorgebracht.
Nach den im Netz verfügbaren Angaben ist es sehr schwierig, dies durchzusetzen, wenn ich Kündigungsschutz beantragen sollte. Muß ich mich bereits bei der ARGE für Arbeitssuchend anmelden, obwohl ich noch nichts Schriftliches habe? Ja, vor allem, weil ich nach diesem Gespraech ohnehin früher oder spaeter meinen Job wechsle. Das mag der Fall sein, aber ich habe meine Zweifel an diesem Ausdruck "schlechte Leistung".
Und ich denke auch nicht, dass durch den EINEN Mitarbeiter der Fluktuation "wegen schlechter Leistung" abgenommen hat. Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe das so weit richtig verstanden, dass das Management mich rechtzeitig (4 Wochen) am nächsten Tag oder am Ende des Monates ohne Informationen aus dem Hause Gönner auflösen kann? Was ist mit der Abschreibung, wenn der Stornogrund in den Formulare angegeben ist?
Gibt der Geschäftsführer/Eigentümer nun dort "zu wenig Umsatz" ein o.*. Edit: Das mag so sein, aber ich habe meine Zweifel über den Ausdruck "schlechte Leistung". Und ich denke auch nicht, dass durch den EINEN Mitarbeiter der Fluktuation "wegen schlechter Leistung" abgenommen hat. Natürlich nicht, ich war nur auf der Suche nach einem Grund zu kündigen und das war das erste, was googlen ausspuckte.
Meiner Meinung nach ist diese gesamte "Verkaufsgeschichte" nur ein Vorwand, um dies zu ergänzen. ý beendet oder einen Kündigungsvertrag unterzeichnet zu haben. Selbst wenn es wahrscheinlich die Entlassung selbst nicht beeinträchtigt, das Ganze riecht zum Himmel. 2. Ich habe das so weit richtig verstanden, dass das Management mich rechtzeitig (4 Wochen) am nächsten Tag oder am Ende des Monates ohne Informationen aus dem Hause Gönner auflösen kann?
Wie lange sind sie dort angestellt? Gibt der Geschäftsführer/Eigentümer nun dort "zu wenig Umsatz" ein o.*. Nein. Es besteht die Gefahr der Aussetzung bei fristloser Kündigung (Diebstahl etc.), bei Selbstkündigung ohne triftigen Anlass und auch bei Kündigungsvereinbarungen. Und ich bin mir sehr wohl bewusst, dass dort kein Anlass gegeben wird - das würde die Kündigung wahrscheinlich auch verwundbar machen. e) Kündigung oder Unterzeichnung einer Kündigungsvereinbarung.
Selbst wenn es wahrscheinlich nicht den Abbruch selbst betrifft, das Ganze riecht zum Himmel. 2. Aufgrund der von ihren Vorgängern unterzeichneten Kündigungsverträge konnte er wahrscheinlich sehr leicht neue, von Afa unterstützte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anheuern. Bevor die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Afa merken, dass ein Unternehmen hier schamlos das Subventionssystem ausbeutet und die subventionierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach deren Ablauf umgehend rausschmeißt, sind wahrscheinlich zwei Wirtschafts- und Finanzmarktkrisen an uns vorbeigegangen.
Nein. Ein Verbot besteht bei fristloser Kündigung (Diebstahl etc.), Selbstaufhebung ohne triftigen Anlass und auch bei Aufhebungsvertrag. In § 144 SGB 3 gibt es nichts von "nur fristlos": (Sperrfrist bei Arbeitsniederlegung), Begrüßung, Wer sich die Anwaltshonorare für die Rechtsberatung nicht leisten kann und keine Deckung hat, hat die Möglickeit, einen Antrag auf Beistand zu stellen beim Wohnsitzgericht (außer in Hamburg und Bremen).
Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt bekommt dann vom Richter einen Pauschalbetrag für Beratungen und gegebenenfalls erste Außergerichtstätigkeit. In diesem Unternehmen bin ich persönlich seit Anfang 2009 tätig, mein Anstellungsvertrag sieht eine Frist von 4 Wochen vor. Abgesehen von den Vertragspartnern, den Wochenarbeitszeiten (40), den Ferientagen (2 pro Monat) und der Ankündigungsfrist (4 Wochen) ist in diesem Anstellungsvertrag nichts festgelegt.
Edit: In 144 SGB 3 gibt es nichts von "nur ohne Vorankündigung": (Sperrfrist bei Beendigung der Arbeit), Begrüßung, Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es kein arbeitsvertragswidriges Benehmen, da keine Bestimmung über den zu erzielenden Umsatz vorlag. Nach mehreren Versuchen, mich zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zu zwingen, wurde ich aus betrieblichen Gründen entlassen.
Lieber Kollege XXXXX, wir müssen Ihr Anstellungsverhältnis zum 31.7. aus operativen Erwägungen (Umsatzrückgang in der Filiale) auflösen. Da es keine andere Arbeitsmöglichkeit im Unternehmen gibt, ist auch aus diesem Grunde eine Kündigung unumgänglich. Der verbleibende Urlaub wird innerhalb der Frist gewährt. Ich habe folgende Fragen: Einen Tag vor meiner Kündigung unterzeichnete ein neues AN seinen Nachfolgevertrag.
Die Entlassung erhielt ich mit den Worten: "Und lauf nicht zum Rechtsanwalt, du willst auch ein Arbeitszeugnis". Also kann meiner Ansicht nach etwas mit der Entlassung nicht stimmen. Infolgedessen werde ich jetzt ersetzt, weil meine Unterstützung für die ARGE für die ARGE abgelaufen ist und ich mehr kostet als die, die jetzt angestellt wurde.
Ist es der AG immer gelungen, die gesponserten Mitarbeiter mit einer Aufhebungsvereinbarung unmittelbar nach dem Ende der Unterstützung zu entlassen, dann wird sich die Afa sicher nicht um die Besonderheit kümmern. Neben dem Gesichtspunkt der Börsennotiz ist die Notiz selbst ein Knall. Warum kann ein Arbeitgeber so dumm sein und eine betriebliche (d.h. hier finanzielle bedingte) Kündigung ausschließen und im folgenden Absatz direkt durch die Blüte hindurch behaupten, dass man den Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsort im Unternehmen hätte entlohnen können - wenn es einen gibt?
So hat man tatsächlich bereits die betriebliche Argumentation zurückgewiesen und gibt entweder eine menschenbedingte Kündigung (wegen schuldenfreier Unvermögen bzw. Nichtdurchführbarkeit ) mit klar unterdurchschnittlichen Leistungen, mit dem Erfordernis der gestaffelten Erklärungslast oder eine verhaltensbedingten Kündigung wegen der schuldhaften Einschränkung der eigenen Effizienz (die aber zumindest eine Verwarnung erfordert hätte) zu.
Auf dem Kündigungsbrief steht auch nichts. Die AG könnte natürlich Gründe für die Entlassung verschieben, dann wird es interessant. Begrüßung: Wenn Sie sich die Anwaltsgebühren für die Rechtsberatung nicht bezahlen können und nicht versichert sind, können Sie die Rechtsberatung beim zuständigen Wohnsitzgericht (außer in Hamburg und Bremen) einholen. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt bekommt dann vom Richter einen Pauschalbetrag für Beratungen und gegebenenfalls erste Außergerichtstätigkeit.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die angebliche Kündigung aus betrieblichen Gründen kann auch adressiert werden, wenn der Auftraggeber so dumm ist, den offenbar nicht vorhandenen Anlass aufzuführen. Denn ohne einen spezialisierten Anwalt wird die Kanzlei wohl nichts werden. Begrüßung: Wenn Sie sich die Anwaltsgebühren für die Rechtsberatung nicht bezahlen können und nicht versichert sind, können Sie die Rechtsberatung beim zuständigen Gericht Ihres Wohnortes (außer in Hamburg und Bremen) einholen.
Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt bekommt dann vom Richter einen Pauschalbetrag für Beratungen und gegebenenfalls erste Außergerichtstätigkeit.