Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Arbeitsrecht Kündigung
Dienstrecht KündigungTerminierung - Kurzübersicht - Arbeitsrecht.online
Kaum ein Unternehmer bezahlt eine Abgangsentschädigung "freiwillig", sondern nur, um Ihren Job von Ihnen zu "kaufen". Gewöhnlich wollen die Unternehmen im Kündigungsschutzverfahren keine oder nur eine geringe Abgangsentschädigung auszahlen. Allerdings schrecken sie beinahe immer vor dem Verlust des Prozesses zurück und akzeptieren daher letztendlich eine angemessene Entschädigung.
Sollte Ihr Auftraggeber den Prozess verlieren, muss er Sie erneut "einstellen". Er will dies in der Regel nicht wegen des damit einhergehenden Gesichtsverlusts und des nachfolgenden "Gesprächs" im Unternehmen. Darüber hinaus muss Ihr Dienstgeber Ihnen und dem Arbeitsämter Ihr Arbeitsentgelt zurückzahlen oder auszahlen. Aus diesem Grund einigen sich nahezu alle Unternehmer im Kündigungsschutzverfahren mehr oder weniger rasch auf eine Abgeltung.
Denn je höher ihr Verlustrisiko, desto mehr bezahlen sie. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt und Sie können daher nur dann nichts mit Ihrer Abgangsentschädigung verraten und Ihre Fähigkeiten ausnutzen. Erst dann wird er Ihre Chance und Gefahr vor oder während des Prozesses früh und sicher erkennen.
Anhand der Einzelabschnitte des Abschnitts Kündigung möchten wir Ihnen aufzeigen, wie hoch Ihr Kündigungsschutz ist und welche Irrtümer bei einer Kündigung vom Unternehmer gemacht werden können und die immer wieder auftreten. Auf diese Weise können Sie die Effektivität Ihrer Kündigung noch nicht beurteilen, aber Sie werden feststellen, warum Entlassungen so oft wirkungslos sind und warum es sich beinahe immer auszahlt, rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten.
Betroffene haben oft ein gutes Gefühl dafür, ob und warum ihre Kündigung ineffizient ist. Darauf können Sie sich stützen und sollten sich von einem versierten Arbeitsrechtsanwalt beraten lassen. Natürlich können Sie sich darauf auch bei uns bewerben. Bei manchen Arbeitgebern werden die rechtlichen Anforderungen ignoriert und, wenn sie sich von jemandem absolut verabschieden wollen, die Kündigung vorsätzlich ausgesprochen.
In diesem Fall berechnen sie von Anfang an die Auszahlung einer - dann besonders hoch angesetzten - Abgeltung. Aber man bekommt es nur, wenn man oder sein Rechtsanwalt seinen Auftraggeber durchschaut, also verhandelt beharrlich und gebt nicht zu sehr nach.