Rauchverbot in Mietwohnung Zulässig

Ein Rauchverbot in der Mietwohnung erlaubt

Für das Rauchverbot im Mietvertrag gilt folgendes: Danach ist das Rauchen in der Wohnung generell erlaubt. Mietwohnung rauchen: Ist eine Mietminderung möglich? Im Streit um das Rauchen in Mietwohnungen stehen sich zwei Grundrechte gegenüber.

Weshalb Hauswirte das Rauchverbot in der Behausung nicht aufheben dürfen - living

Eine Vermieterin darf einem Bewohner nicht untersagen, in der Ferienwohnung zu räuchern, auch wenn sich die Anwohnerinnen und Anwohner beunruhigt fühlten. Nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch gefährlich für den Hausfrieden. Die Anwohner sind beunruhigt, wenn der Rauch aus den Appartements anderer Menschen in ihre Zimmer einzieht. Ärgerlich ist es vor allem, wenn die Scheiben im Hochsommer zum Schutz vor dem Raucher verschlossen werden.

Ein Teil der Mietinteressenten hat daher bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Im Gegensatz zu Restaurants und Öffentlichen Einrichtungen sind den Raucherinnen und Nichtrauchern in der Privatwirtschaft jedoch kaum Einschränkungen auferlegt. "Das" normale Raucherlebnis ist in der gemieteten Wohnung gestattet und Bestandteil der vertraglichen Nutzung. Wer sich dadurch beunruhigt fühlt, kann weder die Pacht reduzieren noch vom Hausherrn ein Rauchverbot oder gewisse Lüftungsfristen für den Rauchenden verlangen", verdeutlicht der Bundesmieterbund und weist auf ein Gerichtsurteil des Landgerichtes Berlin hin (Aktenzeichen: 63 S 470/08).

Bislang hatte der BGH festgestellt, dass ein rauchender Bewohner der Ferienwohnung prinzipiell nicht vertragsbrüchig ist. Damit der Geruch von Zigaretten im Raum bleibt, gehen viele rauchende Menschen auf den Altan oder das geöffnete Sichtfenster. Rauchen ist auf dem Südbalkon und der Terasse erlaubt, da diese Teil der Ferienwohnung sind. Dies ist auch am geöffneten Schaufenster erlaubt, obwohl der Rauch dann in die darüber gelegene Ferienwohnung eindringt.

"Allerdings kann das Rauchverbot in Aufenthaltsräumen wie Treppenhäusern oder Aufzügen gelten", sagt Franz-Georg Rips, Vorsitzender des Mieterbundes. In den letzten Jahren hat sich jedoch die Öffentlichkeit zum Tabakkonsum verändert. Da der BGH 2008 entschieden hat, dass das so genannte übermäßige Rauchen in Mietwohnungen über die vertragliche Nutzung hinaus geht, haben es vor allem die Raucher in der Kette schwer.

So müssen sie beispielsweise die Rückstände ihres Schraubstocks entfernen, wenn sie aus der Ferienwohnung auswandern. Das Bundesgericht entschied, dass sie zur Entschädigung verurteilt sind, wenn ihr übermäßiges Raucherlebnis in der Ferienwohnung Stoffschäden verursacht, die durch übliche kosmetische Reparaturen nicht behoben werden können (Aktenzeichen: VIII ZR 37/07). Im Einzelfall ist nun auch eine Reduzierung der Miete durch Rauchentwicklung möglich.

In einem Rechtsstreit musste das Hamburger Landesgericht über einen Sachverhalt befinden, in dem die Anwohner von früh bis spät am Abend im Schnitt zwei rauchen. Die Rauchwolke wanderte in die Gaube der darüberliegenden Ferienwohnung, die nicht gelüftet werden konnte. Dies stört die Nutzung der Ferienwohnung beträchtlich und es besteht ein Mangelzustand.

Das Gericht entschied, dass die betreffenden Pächter die Pacht reduzieren können. Raucherverbot im Vertrag? Der Hausherr muss auch hier grundsätzlich das Raucherverhalten seiner Bewohner anerkennen und kann keine Schadensersatzansprüche gegen sie einfordern. Doch in diesem speziellen Falle stand das Verhaeltnis zwischen dem Wirt und einem anderen Pächter auf dem Spiel. Die Beeinträchtigung des Mieters kann die Rauchbelastung als Fehler ausweisen.

Die Vermieterin muss dies annehmen und die Mietminderung annehmen, auch wenn sie den Fehler nicht beseitigen kann. Zur Vermeidung von Problemen sucht der Hausherr gerne nach Nichtrauchern für seine Wohnung.

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